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Waffen Convention & Fantreffen

Autor:  Joanie

Wie es sich für ein gutes Cosplay gehört, gehören auch diverse Assessoirs dazu. Damit natürlich auch die Waffen der einzelnen Charaktere. Aber genau da gibt es Probleme. Ich rede jetzt nicht davon, wie was gebaut wird. Da halte ich mich aufgrund Ermangelung des Talentes auch zurück. Wie gesagt. Darum geht es eher nicht jetzt. Was in der Vergangenheit immer wieder aufgefallen ist, dass ist das Thema, welche Waffen wie und wo mitgenommen werden darf. Es ist tatsächlich ein sehr schwieriges Thema. Jede Convention hat ihre Waffenregeln und dazu kommt das deutsche Waffenrecht. Jetzt kommt einfach mal ein Überblick. Vielleicht erklärt es manchen auch, warum die Cons die Regelungen haben wie sie diese haben. J

 

1. Was sind Waffen?

Als Waffe werden Gegenstände bezeichnet, welche dafür bestimmt und geeignet sind, Lebewesen physisch und psychisch zu schädigen. Das klingt wunderbar theoretisch. Theoretisch kann man auch einen einfachen Knüppel als Waffe bezeichnen. Hier geht es aber um Waffen, welche für das Waffenrecht interessant sind. Da ist es hauptsächlich Stich-, Hieb- und Schusswaffen. Der Besitz und der Gebrauch von Waffen ist im deutschen Waffenrecht geregelt.

2. Gesetzliche Regelung über Waffen allgemein

Die Regelung von Waffen wird in Deutschland im Waffenrecht geregelt. Es gilt sogar als eines der strengsten Gesetze weltweit. Das Gesetz regelt den Erwerb, die Lagerung, den Handel, den Besitz und die Instandsetzung von Waffen. Desweiteren definiert es auch, welche Waffen verboten sind und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen.

Für Schusswaffen zum Beispiel muss ein Waffenschein oder kleiner Waffenschein (je nach Schusswaffe) vorliegen. Aber auch Hieb- und Stichwaffen (Messer, Schwerter, etc.) dürfen nicht einfach so mitgenommen werden. Ich denke mal, dass man da nicht weiter erläutern muss Warum.

3. Anscheinswaffen

Gegenstände, welche aussehen wie echte Waffen, werden Anscheinswaffen genannt. Gemäß §42a des Waffengesetzes ist das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit untersagt.

4. Waffen zum Kostüm bzw. zum Cosplay

Gerade im Zusammenhang mit dem Thema Anscheinswaffen steht jetzt das Thema Waffen im Zusammenhang von Kostümen etwas problematisch da. Gerade beim Cosplay gehört es nun mal zu vielen Figuren, dass da auch eine Waffe hingehört. Waffenrechtlich unproblematisch sind Stäbe wie zum Beispiel bei Sailor Pluto. Die sind zwar groß und sperrig aber keine Anscheinswaffe. Waffenrechtlich interessant sind dann eher Nachbauten von Schusswaffen, Degen, Schwerter, etc. Sobald es wie eine echte Waffe aussieht, ist es eine Anscheinswaffe und darf in der Öffentlichkeit nicht getragen werden. Das ist auch der Grund, warum bei Spielzeugwaffen aus dem Karnevalsladen vorne immer an der Waffenmündung ein roter Bolzen eingearbeitet ist. Daran erkennt die Polizei sofort, dass es keine echte Waffe ist. Auch wenn es vielleicht blöd aussieht, sollte man auch beim Cosplay an diesen Aspekt denken. Sicherheitshalber solltet ihr dann auf dem Weg zu einer Convention die Waffe nicht offensichtlich tragen.

5. Waffen auf Convention

Jede Convention hat Regelungen, welche Waffen mit in das Veranstaltungsgebäude mitgenommen werden dürfen. Entscheidend hierfür sind:

5.1. Größe der Waffe

Die Richtlinie ist meistens zwischen 1,70 m und 2,00 m Höhe. Das ist von Veranstaltung zu Veranstaltung verschieden.

5.2. Material der Waffe

Es sollte immer ein „weiches“ Material sein. Da kann man sich sehr gut an LARP Waffen orientieren. Diese sind in der Regel mit einem Fieberfaserstab als Kern und Schaumstoff / Latex ummantelt. Damit habt ihr eigentlich nie Probleme.

Die Schusswaffen. Da ist es ähnlich. Am Sichersten sind Umbauten aus Plastik. Im Endzeit- bzw. auch Steampunk-LARP werden da gerne die berühmten NERF verwendet. Es verschießt Schaumstoff als Munition und ist aus Plastik.

Waffennachbauten aber auch Stäbe mit Metall sind immer mit sehr viel Vorsicht zu genießen. In der Regel muss man diese dann beim Waffencheck abgeben, weil ein Schlag damit sehr schmerzhaft und gefährlich sein kann.

5.3. Wie echt sieht die Waffe aus

Sieht ein Waffennachbau sehr echt wie eine echte Waffe aus, kann es sein, dass ihr diese abgeben müsst, auch wenn es klein ist. (Thema Anscheinswaffe)

6. Echte Waffen auf Conventions

Lasst es einfach. Nehmt nie echte Waffen mit auch wenn ihr zu Hause welche besitzt. Spätestens bei der Einlasskontrolle fällt das auf und die Veranstaltung ist verpflichtet dies der Polizei mitzuteilen. Das gibt so richtig viel Ärger. Selbst wenn ihr einen Waffenschein besitzt. Das gilt vor allem auch mit echten (auch ungeschliffenen) Schwertern und Katanas.

 

Bevor ihr auf eine Veranstaltung geht, erkundigt euch genau, was dort erlaubt ist und was nicht. Wenn ihr unsicher seid, schreibt einfach den Veranstalter an.

Ich hoffe, dass es nicht zu juristisch klang. Ihr sollt euch nicht den Spaß verderben lassen. Es geht mir einfach um das Verständnis, damit es nie Probleme gibt.

 

Liebe Grüße

 

 

Eure Joanie

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Datum: 19.02.2016 12:35
Man könnte jetzt auch ins Detail gehen und zB Schützenfest hinterfragen (Repetiere etc)..
bzw. auch erwähnen das man sehr wohl Anscheinswaffen (oder sogar Messer mit der verbotenen Klingenlänge) bei sich führen darf wenn man sich auf dem direkten Weg auf eine Veranstaltung befindet (zb. Larp / Mittelalterveranstaltung).

Eines der "Ausnahmen bestätigen die Regeln" - Gesetz.

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