Mitgliederversammlung 2018 - Frist für Satzungsänderungsanträge
Autor: Ani
Hierzu heißt es in der Satzung: "Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung in Textform einzureichen."
Gemäß Art. 7 (5) der Vereinssatzung hat man also nun noch bis zum 13. März 2018 Zeit, Satzungsänderungsanträge in Textform an den Vorstand einzureichen.
Eingereicht werden können diese Anträge von Vereinsmitgliedern direkt im offiziellen Anträgesystem des Vereins. Im dazugehörigen Vereinsforum besteht dann auch vorab schon die Möglichkeit über die eingereichten Satzungsänderungsvorschläge zu diskutieren.
Auch allgemeine Anträge zur Tagesordnung können gemäß Art. 7 (4) der Satzung nur bis 14 Tage vor der Versammlung im Anträgesystem eingereicht werden. Dies wäre also dieses Jahr bis zum 28. April 2018.
Ein Antrag zur Tagesordnung wäre zum Beispiel ein Antrag um einen Tagesordnungspunkt in zwei Tagesordnungspunkte aufzuspalten.
Nutze die Chance um einen Beitrag zum Vereinsgeschehen zu leisten!
Wir würden uns freuen, dich auf der Mitgliederversammlung zu sehen.
Dein
Animexx Vorstand
Irgendwie mache ich mir gerade Gedanken....
da bist du nicht die einzige oo
> FlowerFay
> da bist du nicht die einzige oo
Servus ihr beiden,
das ist ein Auszug aus der Satzung. Ich hatte da auch schon beim rüber kopieren überlegt, ob ich den Teil rausnehme, weil ich ja vor allen auf die Frist für die Anträge hinweisen wollte und gleichzeitig nochmal auf die anstehenden Wahlen hinweisen wollt. Einfach Satzteile in der Mitte weglassen wäre aber auch irgendwie doof gewesen.
Es gibt eine bindende Formvorlage für Satzungen bei Vereinen. An den Stellen muss man sich exakt auch im Wortlaut an die Vorlage halten, dass ist also quasi einfach die vorgegebene Formulierung, die man eben auch verwenden muss.
Ani
Ich würde gerne einen Vorschlag machen, doch ich hab noch nie so einen Antrag gemacht. Wie ist so ein Antrag überhaupt auf gebaut? Ich schätze mal wie ein officieller Brief oder?
Ich würde gerne den Vorschlag vorbringen, dass es mehrere Mittgliederbetreuer geben soll. Denn habe dass Gefühl, dass die Mittgliederbeauftragte mehr mit den ganzen Schreibkram beschäftigt ist, als sich wirklich um die Mitglieder zu kümmern. Also wie verfasse ich so einen Antrag.
Ne kurze Antwort währe schön, danke im Vorraus.
Usaria
> Hallo Ani,
>
> Ich würde gerne einen Vorschlag machen, doch ich hab noch nie so einen Antrag gemacht. Wie ist so ein Antrag überhaupt auf gebaut? Ich schätze mal wie ein officieller Brief oder?
> Ich würde gerne den Vorschlag vorbringen, dass es mehrere Mittgliederbetreuer geben soll. Denn habe dass Gefühl, dass die Mittgliederbeauftragte mehr mit den ganzen Schreibkram beschäftigt ist, als sich wirklich um die Mitglieder zu kümmern. Also wie verfasse ich so einen Antrag.
> Ne kurze Antwort währe schön, danke im Vorraus.
>
> Usaria
Hi Usaria,
vorab du musst Vereinsmitglied sein, um einen Antrag einreichen zu können (oder hast du das Karo ausgeblendet?), hier kannst du dich an den Anträgen die in der Vergangenheit gestellt wurden orientieren: https://www.animexx.de/verein/antraege/?suchbegriff=&tag=200115
In der Satzung steht, dass sich der Vorstand aus fünf Personen zusammen setzt. Das müsstest du quasi ändern lassen: Satzungsänderungsantrag Artikel 9 Vorstand (1). Einmal die alte Fassung kopieren, dann die eine neue Fassung, wie du das gerne hättest und eben eine Erklärung dazu warum du das als sinnvoll erachtest.
An sich bräuchtest du auch gar keine Erklärung beifügen, aber die Mitglieder sollen auf der Versammlung ja dafür stimmen.
Nur kurz und bündig zusammen gefasst, wenn du einen entsprechenden Antrag stellen willst, steht ich natürlich auch für ausführliche Fragen zur Verfügung :)
Ani
Wenn ich das richtig sehe, sind die nächsten Haltestellen "Phasing", "Offenbachstraße" und "Engelbertstraße" nahe des Treffpunkts an der Alois-Wunderstraße, ja?
Viele Grüße, Morgi
> Hallo!
>
> Wenn ich das richtig sehe, sind die nächsten Haltestellen "Phasing", "Offenbachstraße" und "Engelbertstraße" nahe des Treffpunkts an der Alois-Wunderstraße, ja?
>
> Viele Grüße, Morgi
Jugendzentrum Aquarium, Alois-Wunder-Straße 1, 81241 München - Pasing
Vom Bahnhof Pasing oder Tram Linie 19, Haltestelle Offenbachstraße zu Fuß erreichbar.
Engelbertstr. ist glaub ich nur ne Busstation. Wenn du vom Hauptbahnhof kommst, kannst so so ziemlich jede Sbahnline bis Pasing nehmen. Das sind keine 10 Minuten zu laufen :)
Manche Züge halten auch schon direkt Pasing. Die Stammstrecke hier ist quasi Ostbahnhof - Hbf - Pasing.
Ani
Viele Grüße, Morgi
Warum haben eigentlich nur die Vereinsmitglieder Mitstimmrecht / und die Chance, letztlich eine Stelle im Präsidium zu bekommen? Heißt das, man muss für Animexx bezahlen, um dafür eine Chance zu bekommen?
Ich bin mir sicher, dass es auch einige User, die keine Vereinsmitglieder sind, sehr dafür eignen würden für diese Stellen. Und... ich weiß, Geld ist wichtig, auch der Verein kann nicht ohne. Aber kann man da nicht irgendwie ne Lösung finden, auch die Leute einzubeziehen, die zwar keine Vereinsmitglieder sind, sich aber dennoch aktiv für den Verein einsetzen würden?
Bastelei-Freischalter, ALB Auswähler und Helpdesk-Mitarbeiter
Auch auf deviantART zu finden :)
Wäre es aber nicht kommisch, wenn ein Verein von Leuten geleitet werden würde, die gar nicht in dem Verein sind?
Es ist vielleicht nicht der Normallfall, aber so aussergewöhnlich ist es nicht. Ich kenne die Satzung von animexx nicht, aber nach BGB ist es möglich,
[EDIT] der Verein von NIcht vereinsmitgliedern geleitet wird [EDIT ende]
es sei denn die Satzung hätte es eingeschränkt. Und letzten Endes geht es ja darum engagierte Leute zu finden. Und ob jemand ein paar Euros in die Vereinskasse zahlt sagt ja nichts über sein Engagement aus.
Ich kann gut nachvollziehen, dass du das Engagement einiger User wertschätzt und dir diese Personen sehr gut im Vorstand oder oder allgemein im Verein vorstellen kannst.
Nichtsdestotrotz ist es ein Verein. Für eine Mitgliedschaft zahlt man, wie beim Sport auch. Als Mitglied leistet man einen finanziellen Beitrag, um sich mit seiner Arbeit/Leistung einbringen zu dürfen. Dafür hält der Verein an sich den Kopf für einen hin ;-)
Ich kenne die Abläufe im Vorstand nicht und möchte mir auch kein Urteil darüber erlauben. Als Teil davon ist man allerdings für viele wichtige Entscheidungen verantwortlich (je nach Position). Die Entscheidung, dem Verein beizutreten, wird normalerweise getroffen, weil man den Verein unterstützen will. Das man eine Position im Vorstand erstreben kann, ist quasi der Bonus, den man sich damit (als Investor) ermöglicht hat.
Was User außerhalb des Vereins für Animexx tun, ist zweifellos großartig! Sollten sie aber eine Stelle im Verein anstreben wollen, müssen sie dem Verein auch beitreten. Und das geht über einen Mitgliedsbeitrag.
Q
Richtig, eine Mitgliedschaft sagt nichts über das Engagement der User aus. Ich persönlich unterscheide dabei die Intention der finanziellen Unterstützung (durch den Beitrag) und die der ehrenamtlichen Unterstützung (Freischalter, Sortierer, Admin-Tätigkeiten auf Animexx, etc). Manche User machen beides, manche nur eins. Beide Arten der Unterstützung sind freiwillig, auf beide Arten der Unterstützung ist Animexx angewiesen. Ohne finanzielle Unterstützung überlebt allerdings der Verein nicht, weil es dann keinen Verein mehr gibt. Fällt die ehrenamtliche Unterstützung weg, muss die Seite neu strukturiert werden, der Verein an sich bleibt aber bestehen. (Es geht mir nicht darum, die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit zu denunzieren - Ich möchte nur die Abhängigkeit des Vereins von der finanziellen Unterstützung verdeutlichen und warum eben diese mit Stimmrecht honoriert wird.)
Es gibt auch engagierte User, die Animexx mit Aktionen, interessanten Beiträgen und anderem beleben, dass hat aus meiner Sicht aber nichts mit Engagement für den Verein zu tun. (Ich weiß aber gerade nicht, ob du diese User in Betracht gezogen hast, ich wollte es nur erwähnen.)
Solltest du noch eine andere Gruppierung gemeint haben, die ich nicht bedacht habe, mach mich bitte gern darauf aufmerksam :-)
>und warum eben diese mit Stimmrecht honoriert wird
Ja, mit dem Aktiven. Aber Du weisst schon: Ich rede vom Passiven.
Von welchem passiven Stimmrecht sprichst du?
Denn zu deinem Edit, nein, ich weiß es nicht.
Ich habe auch nochmal überlegt, warum es nicht außergewöhnlich sein soll, wenn ein Verein von Nicht-Mitgliedern geführt wird. Hast du dafür ein Beispiel? Mir erscheint FlowerFays Einwand nachvollziehbar und mir fällt kein Verein ein, bei dem es ist, wie du es andeutest. Wenn es nicht der Normalfall ist, aber auch nicht außergewöhnlich, was ist es dann?
> Was User außerhalb des Vereins für Animexx tun, ist zweifellos großartig! Sollten sie aber eine Stelle im Verein anstreben wollen, müssen sie dem Verein auch beitreten. Und das geht über einen Mitgliedsbeitrag.
Dass Hinz und Kunz nicht mitstimmen dürfen, da sind wir uns ja einig 🙄 Wer kein Geld in den Verein investiert wird idr nicht dasselbe Interesse am Erhalt und Fortkommen des Vereins haben wie jemand, der hartes Geld investiert.
Ich seh aber auch nicht wieso kein Externer prinzipiell Vorstand werden könnte, wenn man bedenkt, dass die Mitgliederversammlung quasi grob vorgibt, wofür der Vorstand legitimiert wird und wofür nicht. Und wenn die Person Bockmist baut, hält der Verein auch nicht für alles den Kopf hin und zahlt, sondern derjenige der daneben greift - insofern seh ich da auch wenig interessenkonflikte, da die Person eben nicht schalten und walten kann wie sie will.
Edit:
Wg des stimmrechts:
Aktives stimmrecht: ich wähle jemanden
Passives stimmrecht: ich kann gewählt werden
klickmich
Ich schreibe das jetzt mal neu, nachdem Twixi ja den juristischen Teil in ihrem Edit abheandelt hat.
Das Vereinsrecht lässt viel Platz für ausgestaltung und da jede Kleingartenanlage ihren Verein gegründet hat oder manche Vereine nicht mal mehr aus 7 Leuten bestehen ( obwohl die das zur Gründung mussten) ist halt eben vieles möglich. Im Kleingarten kandidiert ein Ehepaar gemeinsam als Vorstand und Vize, obwohl nur Er im Verein ist ( aber sie im Verein schon immer mitarbeitet) oder der gemeinnützige Verein will halt nen Steuerberater als Kassenwart weil sie da auf Nummer sicher gehen will. Oder der Verein der zwar nur Volljährige Mitglieder hat, aber sich einen 10 jährigen als Beisitzer in den Vorstand wählt, um der Jugend eine Stimme zu geben. Alles denkbar.
Q
Ich bin kein Jurist! Alles was ich schreibe kann durchaus fehlerhaft sein.
Danke für die Erklärungen zur passiven Stimme. Ich habe es mir auch in der Satzung noch einmal explizit angeschaut.
Q
Laut Satzung von Animexx, Artikel 8 [Stimmrecht] ist es nach (1) [...] Gastmitglieder haben keine aktive und passive Stimme.
und Artikel 8 [Stimmrecht] mit (2) Die Stimmberechtigung wird bei Teilnahme an Mitgliederversammlungen anhand der Mitgliederliste und durch Kontrolle der Beitragszahlung festgestellt. (Ich verstehe das Wort Stimmberechtigung als Überbegriff für beide Stimmen.) - ist es ausgeschlossen, dass Nichtmitglieder gewählt werden können. (Das nur zur Klärung, weil du erwähntest die Satzung nicht zu kennen, bzw. "wenn es die Satzung nicht eingeschränkt hat.")
Danke für deine Beispiele - aber lese ich es richtig, dass die von dir beschriebenen Vereine bei genauer Prüfung nicht bestehen würden? Das alles nur unter der Hand funktioniert und weil man sich intern darüber einig ist?
abgemeldet
Ich verstehe was du meinst und kann auch nachvollziehen, warum du die Wahl einer vereinsexternen Person prinzipiell nicht ausschließt.
(Aus Interesse: Unterscheidest du dabei noch zwischen Animexx-Mitglied und Animexx-Nichtmitglied?)
>Und wenn die Person Bockmist baut, hält der Verein auch nicht für alles den Kopf hin und zahlt, sondern derjenige der daneben greift - insofern seh ich da auch wenig interessenkonflikte, da die Person eben nicht schalten und walten kann wie sie will.
Nach Artikel 9 [Vorstand] (4) [...] Die Haftung des Geschäftsführers ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Geschäftsführer darf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abgeschlossen werden, deren Prämien vom Verein getragen werden.
gibt es Rückendeckung vom Verein. Du sagst zwar, der Verein hält nicht für alles den Kopf hin, aber ich habe keine Größenrelation für Summen oder Fehler im Kopf, bei denen die Satzung nicht greifen würde. Mir ist auch kein Fall der letzten Jahre bekannt, bei denen es zu so einer Problematik kam und eine Einzelperson finanziell sanktioniert wurde.
Ich sehe daher einen kleinen Interessenkonflikt für den Verein, wenn es eine externes, nicht zahlendes Mitglied ist - aber es wäre für mich als User weniger von Bedeutung, weil ich den Fokus auf den Fehler selbst lege.
Wenn ein Verein ein externes Mitglied wählt und einsetzt, ist das ein bewusst eingegangenes Risiko.
*
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass ich mich weder für noch gegen die Wahl eines vereinsexternen Mitgliedes in den Vorstand ausspreche. Ich argumentiere, wie ich es verstehe und warum ich glaube, dass es vom Animexx Verein derartig geregelt ist.
Danke für Deine Nachfrage, bzw Klarstellung. Ja, ich kenne die Satzung tatsächlich nicht und da
das Stimmrecht anscheinend in beiden Fällen Fällen an die zahlende Mitgliedschaft gebunden ist, ist der Rest unserer Diskussion ja nur noch hypothetisch. Auch wenn sich eine Satzung natürlich ändern lässt :)
Deine Frage aber muss ich verneinen. All das waren Fälle die juristisch einwandfrei geregelt sein können, sofern die Satzung das erlaubt und ausgestaltet hat. Jede Satzung wird übrigens an das Vereinsregister notariell übermittelt, jede Vorstandsänderung ebenso und von einem Rechtspfleger überprüft.
> Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass ich mich weder für noch gegen die Wahl eines vereinsexternen Mitgliedes in den Vorstand ausspreche. Ich argumentiere, wie ich es verstehe und warum ich glaube, dass es vom Animexx Verein derartig geregelt ist.
Das gilt ebenso für mich.
Q
Ich fand das irgendwo nur auch schade. Weil klar, ohne Geld kann der Verein nicht. Aber entsprechend, sinds ein paar weniger als 900 Vereinsmitglieder, von den an sich vllt noch 76.000, die hier sind, die da halt... beitreten können oder gar in den Vorstand aufsteigen und aktiv leiten können.
Wobei man von den 76.000 ja auch nicht weiß, wer ist überhaupt noch aktiv. Selbiges gilt für die knapp 900. Beiträge werden gezahlt. Aber wer von ihnen kommt wirklich zur Versammlung und stellt sich zb auf, ins Präsidium zu kommen?
Was passiert bei dem seltenen Fall, dass niemand es tun würde?
Wenn der Verein sich auflöst? Kann sich Animexx nicht leisten >< Ich bin da einfach so n bisschen in Sorge.
Bastelei-Freischalter, ALB Auswähler und Helpdesk-Mitarbeiter
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>Auch wenn sich eine Satzung natürlich ändern lässt :)
Womit wir das Thema des Beitrages wieder aufgreifen, perfekt. ;-)
Demnach wäre es folglich möglich, eine Satzungsänderung zu beantragen, damit die Möglichkeit besteht, externe Personen zukünftig in den Vorstand zu wählen.
Den Antrag auf Satzungsänderung können allerdings auch nur Vereinsmitglieder stellen. Als Nicht-Mitglied (aber Animexx-User) müsste man sich also über Umwege (eventuell in Absprache mit einem Mitglied) Gehör verschaffen.
Oder kann ich den von Ani aufgeführten Artikel 7 [Einberufung der Mitgliederversammlung] (5)
Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind beim Vorstand spätestens 60 Tage vor der Versammlung als Vorschlag mit Begründung in Textform einzureichen. Der Vorschlag kann während der Versammlung noch verbessert oder geändert werden, soweit der Sinn des ursprünglichen Antrags erhalten bleibt.
auch für Nicht-Mitglieder auslegen, weil es nicht explizit ausgeschlossen ist, wer die Satzungsänderungen beantragen darf? (Es sei denn, ich habe es überlesen, bzw. noch nicht entdeckt, weil ich nicht alle Artikel gelesen habe.) Das der Antrag-Steller aufgrund seiner Nichtmitgliedschaft nicht vor Ort sein würde, wie auch sein fehlendes Stimmrecht, wären irrelevant, solange der Antrag vorliegt.
Aurora-Silver
>Huch, da hat meine Frage ja was ausgelöst, tut mir Leid ><'
Du musst dich absolut nicht entschuldigen. Ich finde die Diskussion höchst interessant und es hat mich dazu gebracht, Teile der Satzung zu lesen.
Bastelei-Freischalter, ALB Auswähler und Helpdesk-Mitarbeiter
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> Huch, da hat meine Frage ja was ausgelöst, tut mir Leid ><'
Einen Wissensaustausch. Nix schlimmes also.
Anderswo wurde angemerkt, dass die Mitgliedschaft bei animexx.de aber auch nur 12€ sind und damit keine übermäßig hohe Hürde. Was ich als Position durchaus nachvollziehen kann.
Wolltest Du denn für eine Position kandidieren? Oder war das nur so allgemein gefragt.
Einerseits hätte ich schon Interesse. Aber ich habe auch allgemein gefragt, da sich andere ebenfalls mit dem Thema beschäftigt haben und es... auch nicht gerade fair fanden, dass man bezahlen muss, um eine Chance zu bekommen.
Das klang im ersten Moment wie ein "schlechter Scherz a la Spongebob": dass Bob seinen Boss Krabs bezahlt, um arbeiten zu können, anstatt dass er Lohn dafür bekommt.
Sage jetzt nicht, wer im Vorstand ist, soll Gehalt kriegen! Weiß nicht mal, ob dies so ist, glaube aber nicht.
Ich war aber trotzdem mit neugierig, weil eben... durch die nicht-Vereinsmitglieder ziemlich viele Möglichkeiten wegfallen.
Eben gerade deswegen, weil sie kein Stimmrecht haben.
Bastelei-Freischalter, ALB Auswähler und Helpdesk-Mitarbeiter
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>Ich dachte schon, meine Frage wäre wieder zu kritisch gewesen oder fies.
Konstruktive Kritik ist immer angebracht. Davon lebt die Gesellschaft und in diesem Fall auch der Verein. Außerdem bist du laut eigener Aussage sehr besorgt. Das ist wichtig, vor allem da du eine derjenigen bist, die ich zur ehrenamtlichen Unterstützung zähle (wie deine Signatur zeigt).
Der Spongebob-Vergleich hinkt leider sehr, weil ein Verein nicht mit einer normalen Arbeitsstelle zu vergleichen ist. Daher empfehle ich, dich eher an einem Verein (wie beim Sport, oder den erwähnten Beispielen von Q zu orientieren).
Q
Ja, eine Vereinsmitgliedschaft staffelt sich. Der Monatsbeitrag von 1€ ist durchaus korrekt.
Übersicht der Beitragsstufen
Animexx Economy
Die günstige Mitgliedschaft für alle, die den Verein für wenig Geld unterstützen wollen.
bis 21 Jahre 6,- € Jahresbeitrag (0,50 Euro/Monat)
ab 21 Jahre 12,- € Jahresbeitrag (1,- Euro/Monat)
Animexx Standard - Die „reguläre“ Animexx-Mitgliedschaft.
bis 21 Jahre 24,- € Jahresbeitrag (2,- Euro/Monat)
ab 21 Jahre 30,- € Jahresbeitrag (2,50 Euro/Monat)
Animexx Gold (Förderstufe) - Die richtige Wahl für alle, die nicht jeden Cent umdrehen müssen, den Verein finanziell und natürlich ideell unterstützen wollen
72,- € Jahresbeitrag (6,- Euro/Monat)
Das ist eine recht erfrischende Sicht der Dinge.
Meine Lösung für ein solches Problem war, einen gespaltenen Mitgliedbeitrag zu schaffen, einen reduzierten für engagierte Mitglieder und einen normalen Beitrag für alle anderen. Es bleibt dennoch die Anmerkung dass 1€ pro Monat selbst für Leute mit den kleinsten Taschengeld zu leisten sein sollte.
Der Vorstand kann seine Kosten ersetzt bekommen und steuerlich von der Ehrenamtspauschale profitieren.
Ach hier gilt, ich bin kein Jurist
Traurigerweise gehöre ich aber auch leider zu der Gruppe, für die auch 12 Euro im Jahr sehr wichtig sind.
Q's Idee mit den Beiträgen für zb ehrenamtliche User, finde ich gut.
Vllt bekämen diese gar noch ein spezielleres Karo ;)
Bastelei-Freischalter, ALB Auswähler und Helpdesk-Mitarbeiter
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> Endlich mal die Genaue Adresse. Danke liebe Ani
hmm? die Adresse steht doch oben im event so ziemlich gleich als erstes? :'D Hab mal die Stationen vom Nahverkehr im Fließtext ergänzt, damit man da nicht erst nach suchen muss.
Aurora-Silver:
> Warum haben eigentlich nur die Vereinsmitglieder Mitstimmrecht / und die Chance, letztlich eine Stelle im Präsidium zu bekommen? Heißt das, man muss für Animexx bezahlen, um dafür eine Chance zu bekommen?
>
Das warum kann ich dir nicht beantworten, bzw. halt eher auch mutmaßen. Das wurde so festgelegt, meines Erachtens steht das schon seit Anbeginn in der Satzung.
Wie hier ja auch schon richtig erwähnt wurde. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass wird durch die Satzung fest gelegt. Die Satzung des Animexx e.V. legt fest, dass nur Vereinsmitglieder in den Vorstand und in das Präsidium gewählt werden dürfen.
abgemeldet:
> Und wenn die Person Bockmist baut, hält der Verein auch nicht für alles den Kopf hin und zahlt, sondern derjenige der daneben greift - insofern seh ich da auch wenig interessenkonflikte, da die Person eben nicht schalten und walten kann wie sie will.
Wieso sollten für Nichtvereinsmitglieder andere gesetzliche Grundlagen gelten als für Vereinsmitglieder? Aus meiner Sicht ist man in beiden Fällen Organsmitglied und hat dann auch die entsprechenden verpflichtungen. Bzw. worauf stütz du deine Annahme? Haftet ja auch nicht jedes Vereinsmitglied für einen Verein, der z.b. Schulden macht und sich dann deswegen auflösen muss.
KageyamaTobio:
> Nach Artikel 9 [Vorstand] (4) [...] Die Haftung des Geschäftsführers ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Geschäftsführer darf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abgeschlossen werden, deren Prämien vom Verein getragen werden.
Der Passus bezieht sich auf den Geschäftsführer, dieser kann vom Vorstand bestellt werden. Das ist keine Regelung die für den Vorstand gilt, sondern eben nur für die genannte Person (die auch vorstandsmitglied sein kann, aber nicht muss). Für den Vorstand gilt Artikel 5 (4) - tendenziell ähnlich, wollts bloß der richtigkeithalber erwähnen.
Aurora-Silver:
>
> Wobei man von den 76.000 ja auch nicht weiß, wer ist überhaupt noch aktiv. Selbiges gilt für die knapp 900. Beiträge werden gezahlt. Aber wer von ihnen kommt wirklich zur Versammlung und stellt sich zb auf, ins Präsidium zu kommen?
Du musst nicht anwesend sein. Es kandidieren regelmäßig Personen in Abwesenheit, die aktuelle und die vorherige Mitgliederbetreuerinnen waren z.b. beide verhindert und konnten nicht zur der jeweiligen Versammlung kommen.
Präsidium wird nicht von der Mitgliederversammlung gewählt. Dieses Organ wird vom Vorstand bestellt und erfolgt auch nicht unbedingt zeitgleich.
Q:
> Aurora-Silver:
>
>
> Der Vorstand kann seine Kosten ersetzt bekommen und steuerlich von der Ehrenamtspauschale profitieren.
>
bloß zur rechtliche Ergänzung: Der Vorstand hat Anrecht auf Aufwandsersatz (z.b. Büromaterial, Briefmarken für Vereinskorrespondenz etc. ). Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig (BGB § 27 Absatz 3 Satz 2). Eine Tätigkeitsvergütung für Vorstandstätigkeiten ist nur zulässig, wenn dies explizit in der Satzung geregelt ist (was in unserer Satzung nicht der Fall ist). Ehrenamtspauschale ist lediglich ein Freibetrag. Falls man Vergütung vom Verein erhält, ist dieser bis 720,- Euro steuerfrei.
Ani