Zeichnen als Beruf - Erfolgreich durchstarten mit Manga, Illustration und Comic
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Die Rechung ist jetzt für beides? Also für Freiberufler und für jemand der Gewerbe angemeldet hat, oder habe ich da was falsch verstanden?^^
Antwort von: abgemeldet
14.07.2016 14:25
Ja, auch bei Gewerbetreibenden muss eine Rechnung so aussehen.
Unterschiede gibt es soweit ich weiß nur bei der MwSt., falls man mehrwertsteuerpflichtig ist; (und ob es dann 7% oder 19% sind).
Bei Auslandskunden muss auch deren USt.-Nr. angegeben sein.
Steuerberater oder Rechtsanwälte müssen eine Rechnung zudem unterschreiben.
Das ist zumindest das, was mir grad so einfällt ^^;
Unterschiede gibt es soweit ich weiß nur bei der MwSt., falls man mehrwertsteuerpflichtig ist; (und ob es dann 7% oder 19% sind).
Bei Auslandskunden muss auch deren USt.-Nr. angegeben sein.
Steuerberater oder Rechtsanwälte müssen eine Rechnung zudem unterschreiben.
Das ist zumindest das, was mir grad so einfällt ^^;
Yeah!
Das war bisher eines meiner größten, theoretischen, Probleme: Wie gestalte ich die Rechnungsnummer nachvollziehbar, aber so, dass der Kund nicht unbedingt weiß, ob das mein allererster Auftrag oder schon mein 100. ist.
Das war bisher eines meiner größten, theoretischen, Probleme: Wie gestalte ich die Rechnungsnummer nachvollziehbar, aber so, dass der Kund nicht unbedingt weiß, ob das mein allererster Auftrag oder schon mein 100. ist.