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Zeichnen als Beruf - Erfolgreich durchstarten mit Manga, Illustration und Comic

Kapitel 2 - Leseprobe, von abgemeldet

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Kommentare zu dieser Seite (2)

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Von:  WaterdragonWave
2016-07-14T11:54:01+00:00 14.07.2016 13:54
Die Rechung ist jetzt für beides? Also für Freiberufler und für jemand der Gewerbe angemeldet hat, oder habe ich da was falsch verstanden?^^
Antwort von: abgemeldet
14.07.2016 14:25
Ja, auch bei Gewerbetreibenden muss eine Rechnung so aussehen.
Unterschiede gibt es soweit ich weiß nur bei der MwSt., falls man mehrwertsteuerpflichtig ist; (und ob es dann 7% oder 19% sind).
Bei Auslandskunden muss auch deren USt.-Nr. angegeben sein.
Steuerberater oder Rechtsanwälte müssen eine Rechnung zudem unterschreiben.
Das ist zumindest das, was mir grad so einfällt ^^;
Von:  Artemensia
2016-07-14T10:50:38+00:00 14.07.2016 12:50
Yeah!
Das war bisher eines meiner größten, theoretischen, Probleme: Wie gestalte ich die Rechnungsnummer nachvollziehbar, aber so, dass der Kund nicht unbedingt weiß, ob das mein allererster Auftrag oder schon mein 100. ist.