Zum Inhalt der Seite

Thread: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inzest]

Eröffnet am: 10.11.2005 19:30
Letzte Reaktion: 13.11.2005 22:30
Beiträge: 51
Status: Offen
Unterforen:
- Kulturelles
- Umfragen



[1] [2]
/ 2

Verfasser Betreff Datum
ZurückSeite 2
Soll §173 StGB abgeschafft wer... 11.11.2005, 19:16
Soll §173 StGB abgeschafft wer... 11.11.2005, 21:11
 Kore Soll §173 StGB abgeschafft wer... 11.11.2005, 22:42
 YourBucky Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 00:53
 Kore Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 12:42
 paladin Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 19:17
 Serpentia Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 19:56
Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 19:49
 Katsumi_Liqueur Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 20:35
Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 20:39
 Katsumi_Liqueur Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 20:40
Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 20:43
 Vanillaspirit Soll §173 StGB abgeschafft wer... 12.11.2005, 21:09
 RinaChan Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 01:33
Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 02:15
 Serpentia Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 12:45
 Vanillaspirit Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 16:06
 Ryourin Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 16:12
 YourBucky Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 19:29
 Ryourin Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 20:58
 YourBucky Soll §173 StGB abgeschafft wer... 13.11.2005, 22:30
ZurückSeite 2

[1] [2]
/ 2


Von:   abgemeldet 11.11.2005 19:16
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
um euch mal was zur debatieren an die hand zu geben:

§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.



BGH sagte mal:
"Verwandtschaft" ist in § 173 kein besonderes persönliches Merkmal i.S.v. § 28 I, Abgrenzung "tatbezogen" - "täterbezogen"



Inzest als soziologisches Untersuchungsfeld

Universell abgelehnt wird heutzutage der Geschlechtsverkehr zwischen Voll-Geschwistern und Eltern und ihren Kindern, dieser ist nach den Gesetzen aller modernen Staaten verboten. In Schweden werden Ehen zwischen Halb-Geschwistern in Ausnahmefällen toleriert. Geschlechtliche Beziehungen zwischen entfernteren Verwandten werden in verschiedenen Gesellschaftssystemen unterschiedlich bewertet; So ist eine Ehe zwischen Vetter und Kusine erster Ordnung in 31 US-Bundesstaaten und in vielen Balkan-Ländern verboten, während sie im arabisch-orientalischen Raum als bevorzugte Form der Heirat gilt. Daneben gilt auch der Geschlechtsverkehr zwischen verschwägerten Personen in manchen Gesellschaften als Inzest. Für Cousin und Cousine 2.Grades oder noch weiter entfernte Verwandte besteht in keinem Land ein Ehehindernis.

"Verwandtschaft" verbietet jedoch nicht nur Ehen, sie kann sie auch gebieten; "Inzest" als Verbrechen ist das dann nur aus dem Blickwinkel einer fremden Kultur. So ist in etlichen Stammesgesellschaften die Kreuzkusinenheirat vorgeschrieben. Es kann sogar der - dann eheliche - Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern vorgeschrieben sein, meist nur in hoher sozialer Position. Ein bekanntes Beispiel ist die Pharaonendynastie der Ptolemäer im antiken Ägypten (304 v. Chr. - 30 v. Chr.), die Geschwisterehen auf dem Thron vorschrieb; dies wird als Resultat der Machtzentralisierung bei matrilinearer Erbfolge von Hohepriesterinnen bei gleichzeitiger Patrilinearität einer Erbmonarchie angesehen.
[Bearbeiten]

Charakteristiken eines Tabus

Zu der Charakteristik eines Tabus zählt auch die aktive Abgrenzung zu dem Thema. Bei der Thematik Inzest wird zunächst das Vorkommen des Inzests selbst quasi ausgeblendet, d.h. tatsächlich vorkommender Verkehr zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und ihren Kindern wird nicht wahrgenommen, verleugnet oder wenn es nicht anders geht verharmlost.

Im weiteren werden die Produkte eines Inzests, nämlich die Kinder, in weiten Bevölkerungskreisen offenbar als grundsätzlich behindert angenommen, um eine geistige Abgrenzung gegenüber "normal" entstandenen Kindern zu vollziehen. Selbst in Medizinerkreisen, wo eigentlich bessere Informationen vorliegen sollten, kursieren Gerüchte über angebliche Anstalten, in denen die behinderten Kinder aus Inzestbeziehungen verwahrt würden.




Biologische Aspekte

Kommt es beim Inzest zur Fortpflanzung, nimmt die Variabilität der Gene bei so gezeugten Nachkommen und der Heterosis-Effekt ab, während die Homozygotie steigt. Dadurch wird das Risiko des Ausbruchs von heterozygoten Erbkrankheiten bei den Kindern erhöht, gleichzeitig werden aber positive Erbmerkmale propagiert.

Meist beruht eine Erbkrankheit darauf, dass ein für den Stoffwechsel notwendiges Protein fehlt, da das entsprechende Gen "nicht richtig funktioniert", weil es (etwa durch Mutation) beschädigt ist. Es kann vorkommen, dass ein betroffenes Individuum eine Erbkrankheit nicht ausbildet, weil es von dem Gen jeweils eine "funktionierende" und eine "nicht funktionierende" Variante besitzt. (Diese Varianten bezeichnet man in der Genetik als Allele.) Wobei die '"nicht funktionierende" Variante' rezessiv ist; die '"funktionierende" Variante' hingegen dominant vererbt wurde. Dies hat zur Folge, dass die Erbkrankheit phänotypisch nicht ausgeprägt wird, also das betroffene Individuum selbst gesund ist. Sind nun zwei Eltern genetisch nah verwandt und hat ein Elternteil eine solches nicht funktionierendes Gen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das andere Elternteil auch ein solches nicht funktionierendes Gen besitzt. Ist dies der Fall und wird durch beide Elternteile ein Nachkomme gezeugt, so tritt mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Fall ein, dass der Nachkomme zwei (rezessive) 'nicht funktionierende Varianten' des Gens erhält. Dies führt dann zum phänotypischen Zutagetreten der Erbkrankheit in diesem Nachkommen. Der Nachkomme ist erbkrank, da ihm zwei rezessive ' Varianten des nicht funktionierenden Gens ' vererbt wurden. ( Eine dominante ' Variante des funktionierenden Gens' ist ja nun nicht vorhanden..)

Wegen der großen Anzahl der Gene ist das Risiko für die Ausbildung erblicher Defekte dieser Art bei Nachkommen von genetisch nahe Verwandten recht hoch. So ist jedes zweite bis dritte Kind aus einer Beziehung zwischen Bruder und Schwester auffällig. Etwa jedes vierte ist geistig behindert, jedes siebte hat einen Geburtsdefekt und jedes achte leidet unter einer bekannten rezessiven Krankheit. Nachkommen aus inzestuösen Beziehungen werden daher aus rechtlicher Sicht als Opfer der Straftat Inzest betrachtet.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit erbkranken Nachwuchses infolge Inzestes tatsächlich ist, ist in neuerer Forschung wohl strittig.

In der Natur sind bisweilen Strategien zur Inzestvermeidung zu finden. Bei Pflanzen sind das etwa Blüten, die erst nur Pollen produzieren, und danach zur Bestäubung geeignet sind, oder umgekehrt. Bei Tieren und Menschen ist es der Geruchssinn, der genetisch nahe Verwandte in einer Weise riechen lässt, die keine sexuellen Gefühle aufkommen lassen soll und folglich Sex zwischen nahen Verwandten vermeiden hilft. Kinder, die bis zum 6. Lebensjahr gemeinsam aufwachsen, entwickeln eine instinktive Inzesthemmung, und auch wenn sie nicht verwandt sind, werden sie im Erwachsenenalter höchstwahrscheinlich nicht miteinander sexuell aktiv.

Die Ausbildung eines doppelten Chromosomensatzes, die mit der Sexualität selbst (also der Zeugung von Nachkommen durch mehr als einen Vorgänger) eng zusammenhängt, wird als Mittel der Natur gesehen, die negativen Folgen von Mutationen (erhebliche Benachteiligung des Organismus, wenn eine Gen-Kopie "nicht funktioniert") zu mindern, indem von jedem Gen mindestens eine zusätzliche Kopie in jeder Zelle vorhanden ist.

Die Tierart mit der höchsten bekannten Inzestrate sind die Nacktmulle.




my few cents :

nicht die liebe sondern das poppen ist verboten
mehr sagt das gesetzt nicht
dsa tut es um dsa erbgut zu schützen
meietwegen können die kinder auch poppen , moralisch juckt mich dsa net wirklich

aber dann muss re prenatale untersuchungen und ggf zwangabtreibungen geben - das das grobe fahrlssigkeit wär
dann begeben wir unds auf ethisch NOCH viel viel stressigere themengebieten und daher steig ich hier aus der diskuion auch wieder aus ;)

aka lasst sie sich leiben , is ja net verboten
last se poppen, würde mich net jucken
ABER ! grobe fahrlässigkeiut mit dem ergbgut muss verhindert werden - mir egal wie ...
von daher lasst dsa gesetz so da keiner garantieren kann das er net schwanger wird

allerdings kann man den artikel doch folgendermassen ändern:

§ 173
Beischlaf zwischen nicht gleichgeschlechtlichen verwanten Verwandten

sprich da mich nur die gefahr der erbgut misshandlung davon überzeugt das das gestz sinn hat kann ich nix finden was falsch wär wenn es gleichgeschlechtlicher geschlachtverkehr ist - schwangerschhafft geht da ja net...


(_/)
(O.o)
(> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination.

Rechtschreibfehler sind Legasthenie + Faulheit ~ so what :?
Zuletzt geändert: 11.11.2005 19:21:07



Von:   abgemeldet 11.11.2005 21:11
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Ja..ich find ihn auch nicht für veraltet.
Und man kann denen auch nicht sagen, sie könnten sich lieben, aber keine Kinder zeugen, denn dürften sie ja auch nicht miteinander schlafen. Es kann immer vorkommen, dass Kondome/Pille oder was auch immer versagen, oder man Antibiotika nimmt, die die wirkung der Pille ja aufhebt. Deswegen find ich nicht, dass der Paragraph abgeschafft werden sollte.
Und wenn sie sich lieben...tja..Liebe kommt und geht...hart gesagt, aber es ist so....weil wenn ein Kind auf die Welt kommt, das eben in irgend einer Art und weise geschädigt ist, dann muss das Kind hauptsächlich darunter leiden, dass die eltern verantwortungslos waren...
SEX IS A GAME
LOVE IS A NAME
FORGET THE NAME
AND PLAY THE GAME



Von:    Kore 11.11.2005 22:42
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> So ist jedes zweite bis dritte Kind aus einer Beziehung zwischen Bruder und Schwester auffällig. Etwa jedes vierte ist geistig behindert, jedes siebte hat einen Geburtsdefekt und jedes achte leidet unter einer bekannten rezessiven Krankheit. Nachkommen aus inzestuösen Beziehungen werden daher aus rechtlicher Sicht als Opfer der Straftat Inzest betrachtet. <

Wie oft wurde der Absatz jetzt gebracht? Ich hab dreimal gezählt.
Egal. Was ich eigentlich sagen wollte: Auffällig. Genetisch gesehen oder psychologisch?



Von:    YourBucky 12.11.2005 00:53
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> Wie oft wurde der Absatz jetzt gebracht? Ich hab dreimal gezählt.
> Egal. Was ich eigentlich sagen wollte: Auffällig. Genetisch gesehen oder psychologisch? <

Ich hab ihn jedenfalls zuerst gebracht. *grins* Und die Wiederholung macht ihn nicht weniger richtig.
In diesem Fall bedeutet auffällig, dass eine genetisch oder wenigstens irgendwie körperlich bedingte Auffälligkeit vorliegt. Es geht nicht darum, dass die Kinder durch ihre seltsamen Familienverhältnisse traumatisiert sind, wenn du das meinst.

~ Gefallen wollen heißt sich erniedrigen! - Gustave Flaubert ~



Von:    Kore 12.11.2005 12:42
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Das meinte ich, danke für die Aufklärung ^^



Von:    paladin 12.11.2005 19:17
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Ich denke auch, dass man dieses Gesetz nicht abschaffen sollte, höchstens soweit ändern, dass man ausdrücklich erwähnt, dass jegliche Form der Fortpflanzung zwischen nahen Verwandten verbietet, eben auch künstliche Befruchtung, die ja am Anfang dieses Threads erwähnt wurde. Wobei ich es eigentlich für unwahrscheinlich halte, dass jemand das versucht.
Jedenfalls kann bei einer gewöhnlichen Verhütung durch Kondom und Pille ja nicht 100%ig ausgeschlossen werden, dass ein Kind entsteht. Und dieses Kind wurde einem erhöhten Risiko einer Krankheit ausgesetzt.

Übrigens, irgendwer meinte, dass Moralvorstellungen nicht als Grundlage für Gesetze gelten sollten. Nunja, ich denke so ziemlich jedes Gesetz basiert auf Moralvorstellungen. Z.B. ist es nach der in Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt verbreiteten Ethik sehr schlecht, einen Menschen aus Habgier etc. zu töten. Deshalb haben wir ein Gesetz, das für Mord eine lebenslange Freiheitsstrefe vorsieht.
Du sollst die Welt nehmen, wie sie ist. - Aber nicht so lassen.
In der Kraft liegt die Ruhe!

~sojiro~ *lächel*



Von:    Serpentia 12.11.2005 19:56
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> Übrigens, irgendwer meinte, dass Moralvorstellungen nicht als Grundlage für Gesetze gelten sollten. Nunja, ich denke so ziemlich jedes Gesetz basiert auf Moralvorstellungen. Z.B. ist es nach der in Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt verbreiteten Ethik sehr schlecht, einen Menschen aus Habgier etc. zu töten. Deshalb haben wir ein Gesetz, das für Mord eine lebenslange Freiheitsstrefe vorsieht.

Moralvorstellungen als Grundlage finde ICH völlig okay, Gesetzt und Staat sind eh nur Sachen die dank der allgemeinheit existieren.
Die Frage ist in diesem Fall nur, ob die Moralvorstellung richtig ist.
Dem menschlichen Geist sind keine Grenzen gesetzt, die Dummhet gehört auch dazu.
~~~~~
@alle duelmasterfans! kauft es mir ab! BITTE!!!!
http://animexx.4players.de/forum/?thread=114197&forum=1&kategorie=9&seite=1




Von:   abgemeldet 12.11.2005 19:49
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Ist jemand schon mal auf den Gedanken gekommen, dass die alten Ägypter früher nur Inzest betrieben? Oder, dass es bei den griechischen Göttern auch angesagt war? Wobei die Griechen selber es ablehnten. (Warum erstellten diese dann ein solches Götterbild?)Und woher zum Teufel hat Kain seine Frau? Und deren Söhne ihre Frauen...? Weil mich das interresierte und dachte, dass Adam und Eva rein theoretisch ja Söhne und Töchter hätten haben müssen und diese dann Inzest begehen müssen, habe ich das dann mal in der Bibel nachgelesen. Doch die Frauen waren einfach da...
So viel ersteinmal zur Einleitung!
Ich finde dieses Gesetz sollte abgeschaft bzw. umgeschrieben werden. Ich weiß zwar nicht was in diesem Pragraphen nun wortwörtlich drin steht und habe jetzt auch nicht alle Kommentare gelesen falls das jemand mal erwähnt haben sollte. Aber ich bin der Ansicht, dass Geschwister sich lieben dürfen aber das Kinderkriegen ein absolutes Tabu ist. Für die Gefühle, die jemand hat, kann ein Mensch nichts. Deswegen sollte er dafür nicht bestraft werden!
Wenn du ein vierblätriges Kleeblatt findest,
Hast du das Glück gefunden.
Aber du kannst es betimmt nicht finden,
Weil das Glück in einem Käfig eingesperrt ist.
Ein vierblättriges Kleeblatt kann niemanden gehören...



Von:    Katsumi_Liqueur 12.11.2005 20:35
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> Ist jemand schon mal auf den Gedanken gekommen, dass die alten Ägypter früher nur Inzest betrieben?

Und ist jemand schon mal uf den Gedanken gekommen, dass wir weder die alten Ägypter noch die alten Griechen sind?

Kommen wir irgendwan mal in einer Zeit wo diskutiert wird ob der Sex zwischen Eltern und ihnren Kindern legalisiert werden soll? Ich hoffe nicht!
§173 ist gut wie er ist und soll so bleiben und fertig.

За краља и отаџбину - слобода или смрт!!!
Ελευθερια η θανατος
http://www.metkovic.stammtisch1.net/audio/Audio%20File.mp3



Von:   abgemeldet 12.11.2005 20:39
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
und bist du schon auf den gedanken gekommen, dass wir nicht im alten ägypten leben??!! Und auch nicht die griechischen götter sind!
Wir leben im 21. Jhr. Da muss man schon genug gehirn haben um zwischen anderen menschen und eigenen geschwistern unterscheiden zu können^^Inzest bleibt inzest, die Gefahr behinderte Kinder in die Welt zu setzen ist zu groß, außerdem wer ist schon so scharf drauf mit eigenen geschwistern sex zu haben O_O



Von:    Katsumi_Liqueur 12.11.2005 20:40
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> und bist du schon auf den gedanken gekommen, dass wir nicht im alten ägypten leben??!! Und auch nicht die griechischen götter sind!
> Wir leben im 21. Jhr. Da muss man schon genug gehirn haben um zwischen anderen menschen und eigenen geschwistern unterscheiden zu können^^Inzest bleibt inzest, die Gefahr behinderte Kinder in die Welt zu setzen ist zu groß, außerdem wer ist schon so scharf drauf mit eigenen geschwistern sex zu haben O_O


Eben, das meine ich ja!
За краља и отаџбину - слобода или смрт!!!
Ελευθερια η θανατος
http://www.metkovic.stammtisch1.net/audio/Audio%20File.mp3



Von:   abgemeldet 12.11.2005 20:43
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
da hab ich deinen posting noch nicht gelesen^^



Von:    Vanillaspirit 12.11.2005 21:09
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Ich hab mir jetzt nicht alle posts durchgelsen, deswegen verzeiht, wenn ich etwas nochmal aufgreife.

>Zum dritten Mal wird ein Mann wegen der "Blutschande" verurteilt, wieder eine Haftstrafe, weil er seine Schwester liebt und diese ihn auch.

Er wurde nicht verurteilt, weil er sie liebt, sondern weil er Kinder gezeugt hat. Die beiden waren recht isoliert, ohne die Kinder wäre die ganze Sache sicher nichtmal aufgeflogen und die haben sie auch nur, weil sie in einer Unverantwortlichkeit, die der Intelligenz des menschlichen Wesens spottet, partout und fahrlässig auf Verhütung verzichtet haben.
Pardon, aber wer nach dem ersten behinderten Kind nicht versteht, dass das was er tut schlimme Konsequenzen nach sich zieht hat es nicht anders verdient, als in den Knast zu gehen. 3, möglicherweise 4, Leben versaut, weil man nur an sich gedacht hat.

Der Paragraph an sich sollte dennoch unverändert bleiben. Eine Abschaffung würde allen Inzestbeziehungen die Tür öffnen und die Möglichkeit bieten sexuellen Mißbrauchs der eigenen Kinder leichter zu vertuschen. Ich meine, das Opfer sagt dann bei der Polizei aus, es sei Liebe und der Fall wird nie vor Gericht gebracht.
Es gibt mehr Arten von Inzest, als Geschwisterliebe der besonderen Art und viele davon werden mit Liebe verwechselt. Es ist recht oft mehr eine Abhängigkeit.
Einen Gesetzparagraphen wegen eines Falls zu ändern, der Mitleid erweckt hat und wo das Paar eh mittlerweile getrennt ist, ist recht blauäugig. Das wäre eine Kurzschlusshandlung, bei der die Konsequenzen in vollem Maße noch nicht abzuschätzen sind. Nebenbei, wieviele andere Inzestpaare sind in den letzten Jahren so medienpräsent gewesen, dass es plötzlich nötig scheint deswegen ein Gesetz abzuschaffen.
Wir leben in einer Demokratie, in der sich die Minderheit unterzuordenen hat und ein Paar ist nun wirklich noch weniger als eine Minderheit. Demokratie funktioniert nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit im Auge behalten wird und nicht wegen jedem Einzelfall sofort ein Gesetz verändert wird, dass die meisten vorher nichtmal interessiert hat, weil es einfach in ihren Köpfen ist, nähere Verwandte nicht als potentielle Partner anzusehen.
Es gibt keine Gerechtigkeit, nur den Tod.

Toleranz ist lediglich die Voreingenommenheit gegenüber intoleranten Menschen.
Zuletzt geändert: 13.11.2005 16:10:51



Von:    RinaChan 13.11.2005 01:33
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Die Frauen waren nicht einfach da...lediglich Adam und Eva wurden aus der Erde geschaffen...bzw dann aus der Rippe des anderen (laut Bibel) und ja Adam und Eva hatten mehrere Kinder wobei sich dann die Geschwister paarten,später Cousine und Cousin...usw...inzest wurde laut der Bibel schon früher betrieben um die fortpflanzung der menschheit zu gewährleisten...


(nur eine kleine Aufklärung am Rande zu den Frauen die einfach "da waren")
Willst du wissen wieviele Bände dich bei deinem Manga erwarten? Dann schau hier rein:

http://animexx.4players.de/forum/?forum=1&kategorie=16&thread=108163&tseite=0#83584
Zuletzt geändert: 13.11.2005 01:34:58



Von:   abgemeldet 13.11.2005 02:15
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Ja, ja, was uns die Bibel nicht alles sagt *rolleyes*
Solange sich Bruder und Schwester nur lieben, soll es egal sein. Das Gesetz sagt schließlich auch nichts dagegen, warum auch?

Aber Verhütung ist nie einhundertprozentig sicher. Kondome können platzen, die Pille kann aus unterschiedlichsten Gründen versagen, etc., etc.
Und die Kinder sind in den allermeisten Fällen schwerbehindert. Vor Jahren saß mal ein solches Inzest-Kind (ein erwachsener Mann) in einer Talkshow. Er war blind, konnte nur mit Mühe reden und hatte stark eingeschränkte motorische Fähigkeiten. Ebenso wie die Kinder dieser beiden, wo der Mann erst neulich sterilisiert werden musste. Waren laufend in Boulevard-Sendungen zu sehen. Wie viele Kinder waren es? Vier?
Eines war gesund, die restlichen behindert.
Bei Tieren ist es ja nicht anders. Inzest führt bei ihnen über kurz oder lang zu schwersten Schäden - früher Tod, Krebs, Knochen- und Muskelschäden sind da eher Regel als Ausnahme.

Deshalb sollte an diesem Gesetz nichts geändert werden.
Darüber, wer die Welt erschaffen hat, läßt sich streiten. Sicher ist nur, wer sie vernichten wird.

George Adamson (1906-89), engl. Tierschützer
Zuletzt geändert: 13.11.2005 02:16:28



Von:    Serpentia 13.11.2005 12:45
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
Moment, hab ich das richtig verstanden und es wurde /wird immer nur der Mann verurteilt?

Dem menschlichen Geist sind keine Grenzen gesetzt, die Dummhet gehört auch dazu.
~~~~~
@alle duelmasterfans! kauft es mir ab! BITTE!!!!
http://animexx.4players.de/forum/?thread=114197&forum=1&kategorie=9&seite=1




Von:    Vanillaspirit 13.11.2005 16:06
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
>Moment, hab ich das richtig verstanden und es wurde /wird immer nur der Mann verurteilt?

Völlig falsch. Er konnte bisher nur als einziger verklagt werden, weil das Gesetz nur erwachsene bestraft. Seine Schwester war bei Fall 1-3 noch unter 18, außerdem gilt sie als sehr einfach, mahezu kindliches Gemüt. Beim jetzigen Fall 4 muss sie auch vors Gericht, da sie mittlerweile volljährig ist. Ich glaube aber nicht, dass sie eine sonderlich hohe Strafe bekommt, eher das niedrigste, was drin ist. Wie gesagt, sie wohl ist von der geistigen Reife auch gar nicht in der Lage das alles zu verstehen.

Es gibt keine Gerechtigkeit, nur den Tod.

Toleranz ist lediglich die Voreingenommenheit gegenüber intoleranten Menschen.



Von:    Ryourin 13.11.2005 16:12
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> Übrigens, irgendwer meinte, dass Moralvorstellungen nicht als Grundlage für Gesetze gelten sollten. Nunja, ich denke so ziemlich jedes Gesetz basiert auf Moralvorstellungen. Z.B. ist es nach der in Deutschland und vielen anderen Teilen der Welt verbreiteten Ethik sehr schlecht, einen Menschen aus Habgier etc. zu töten. Deshalb haben wir ein Gesetz, das für Mord eine lebenslange Freiheitsstrefe vorsieht.

Das war ich.
Gut, dann muß ich meine Meinung revidieren: Ich finde Moralvorstellungen als Grundlage für Gesetze unsinnig, solange man dabei keinen anderen Menschen verletzt.
Das könnte man insofern auf Inzest und Mord anwenden - nämlich das Kinderzeugen, da ein behindertes Kind entsteht und Mord, weil... das ist klar, ne...^^;
Die Dummheit und die Ignoranz hatten eine Tochter: Die Oberflächlichkeit. Und je älter sie wurde, desto mehr Menschen hatten unter ihr zu leiden; umso mehr Menschen falsch mit der Oberflächlichkeit umgingen, desto mehr Menschen tat sie weh.



Von:    YourBucky 13.11.2005 19:29
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> Die Frauen waren nicht einfach da...lediglich Adam und Eva wurden aus der Erde geschaffen...bzw dann aus der Rippe des anderen (laut Bibel) und ja Adam und Eva hatten mehrere Kinder wobei sich dann die Geschwister paarten,später Cousine und Cousin...usw...inzest wurde laut der Bibel schon früher betrieben um die fortpflanzung der menschheit zu gewährleisten... <

Meines Wissens ist das in der Bibel ein Übersetzungsfehler. Im Hebräischen steht da nix von Adam und Eva, sondern von Wörtern, die eben so klingen, aber heißen sollen "und er schuf sie als lebendige Menschen". Außerdem halte ich diese Geschichte für eher sinnbildlich, nicht empirisch korrekt. Schau dir bitte mal die Evolutionsgeschichte des Menschen an und dann komm mir mit weniger fadenscheinigen Argumenten!

> Das war ich.
> Gut, dann muß ich meine Meinung revidieren: Ich finde Moralvorstellungen als Grundlage für Gesetze unsinnig, solange man dabei keinen anderen Menschen verletzt.
> Das könnte man insofern auf Inzest und Mord anwenden - nämlich das Kinderzeugen, da ein behindertes Kind entsteht und Mord, weil... das ist klar, ne...^^; <

Ähm... irgendwie ist das alles ein wenig laienhaft. Natürlich geht es nicht nur um Moralvorstellungen! Das "Leben" ist ebenso wie "Gesundheit" ein Rechtsgut, das vom Recht geschützt wird. Es dürfte jedem einleuchten, dass solch ein Schutz sinnvoll und wichtig ist.
~ Gefallen wollen heißt sich erniedrigen! - Gustave Flaubert ~



Von:    Ryourin 13.11.2005 20:58
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 

> Ähm... irgendwie ist das alles ein wenig laienhaft. Natürlich geht es nicht nur um Moralvorstellungen! Das "Leben" ist ebenso wie "Gesundheit" ein Rechtsgut, das vom Recht geschützt wird. Es dürfte jedem einleuchten, dass solch ein Schutz sinnvoll und wichtig ist.

Natürlich isses laienhaft, ich bin ja auch Laie, was das betrifft. o_O;
Oder ist das eine Juristendiskussion, zu der Leute wie ich nichts beitragen dürfen?
Und mir ist durchaus klar, daß es nicht nur um Moralvorstellungen geht, ganz blöd bin ich nicht.^^;
Die Dummheit und die Ignoranz hatten eine Tochter: Die Oberflächlichkeit. Und je älter sie wurde, desto mehr Menschen hatten unter ihr zu leiden; umso mehr Menschen falsch mit der Oberflächlichkeit umgingen, desto mehr Menschen tat sie weh.



Von:    YourBucky 13.11.2005 22:30
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
Avatar
 
> Natürlich isses laienhaft, ich bin ja auch Laie, was das betrifft. o_O;
> Oder ist das eine Juristendiskussion, zu der Leute wie ich nichts beitragen dürfen? <

Nö, aber wer schon auf einem Paragraphen herumreiten möchte, muss auch damit rechnen, dass ich ankomme und mit meinem juristischen Gerede nerve ^_~
~ Gefallen wollen heißt sich erniedrigen! - Gustave Flaubert ~


[1] [2]
/ 2



Zurück