Thread: Uni Prüfung schieben
Eröffnet am: 03.02.2014 00:02 Letzte Reaktion: 03.02.2014 14:14 Beiträge: 3 Status: Offen |
Unterforen: - Ausbildung |
|
Verfasser | Betreff | Datum | |||
---|---|---|---|---|---|
| |||||
-Seeschauminsel- | Uni Prüfung schieben | 03.02.2014, 00:02 | |||
christianz1 | Uni Prüfung schieben | 03.02.2014, 14:14 | |||
TokyoMEWS | Uni Prüfung schieben | 03.02.2014, 13:16 | |||
|
|
||||||
Hallo ihr Lieben. Ich hab grad ein riesiges Problem :/ Ich bin letztes Semester in Sprachgeschichte durchgefallen, habe dieses Semester das Seminar besucht, mich aber wieder von der Prüfung ABGEMELDET, weil ich riesige Angst habe und es einfach nicht hinbekomme. Nun habe ich gelesen, dass dies trotzdem als zweiter Prüfungsversuch gezählt wird, weil ich dazu verpflichtet bin, die Prüfung schnellstmöglich zu wiederholen. Ich fände das allerdungs ziemlich unfair. Es ist doch meine Sache, wann ich welche Prüfungsleistung absolviere, solange ich die Regelstudienzeit nicht übertrete. War jemand schon einmal in der Situation? T_T Ich muss jetzt auch ersteinmal abwarten, aber ich denke, dass es so sein wird. Ist das nicht rechtswidrig? Sollte ich zu AstA gehen falls dieser Fall eintrifft? In der PO steht nichts von dieser Regelung ._. |
|
||||||
Ich weiß bislang nur davon, dass Freiversuche zum nächstmöglichen Termin gemacht werden müssen. Bei einem regulären 2. Versuch sollte das überhaupt keine Rolle spielen. Keine Ahnung, wo Du das gelesen hast, aber im Zweifelsfalle gilt, was in der Prüfungsordnung steht oder was der Prüfungsauschuss oder Dein Prüfungsamt sagt. Oder zumindest sollte das von der Uni-Seite aus so sein, für Dinge wie Bafög könnten da andere Regelungen gelten. Frag beim Prüfungsamt nach, die sind dafür zuständig. |
|
|||||||
Geh _jetzt_ zu jemandem der sich auskennt. Ob die AStA der richtige Ansprechpartner ist weiss ich nicht, aber die können dir ggf den richtigen nennen. Ich persönlich würd ja erstmal beim Dozenten nachfragen. Bei meinem Bruder wars im studium so, dass er bestimmte Prüfungen innerhalb des Grundstudiums, d.h. in den ersten 2 Jahren, ablegen musste. ░░░█░░░▒▒▒▒▒▒░░░░░░░░▒▒▒░░█ ░░█░░░░░░▄██▀▄▄░░░░░▄▄▄░░░█ ░▀▒▄▄▄▒░█▀▀▀▀▄▄█░░░██▄▄█░░░█ █▒█▒▄░▀▄▄▄▀░░░░░░░░█░░░▒▒▒▒▒█ █▒█░█▀▄▄░░░░░█▀░░░░▀▄░░▄▀▀▀▄▒█ |
|||||||
Zuletzt geändert: 03.02.2014 13:17:44 |