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Thread: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafrecht

Eröffnet am: 13.09.2007 17:22
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 Abyssinian Gesetzesänderung bezüglich Sex... 13.09.2007, 22:43
 Vanillaspirit Gesetzesänderung bezüglich Sex... 13.09.2007, 22:39
 Ryourin Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 08:17
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 10:57
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 12:07
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 ChuckNorris Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 17:09
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 Ryourin Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 17:10
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 17:17
 Ryourin Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:23
 YourEyesOnly Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 12:05
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 16:38
 ChuckNorris Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 12:29
 YourEyesOnly Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 12:54
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 13:09
 Studl Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 13:30
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 16:43
 Abyssinian Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 18:03
 YourEyesOnly Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:05
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:22
 Ellerfru Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:11
 Studl Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:24
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:30
 YourEyesOnly Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:32
Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:33
 ChuckNorris Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:42
 YourEyesOnly Gesetzesänderung bezüglich Sex... 14.09.2007, 19:34
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Von:    Abyssinian 13.09.2007 22:43
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> Pornographisch ist etwas, wenn es die detailierte Schilderung des Geschlechtsakts beinhaltet. Bzw. in bildlicher Darstellung Erektion, Genitalien im Detail oder Penetration.

oh, danke für die definition^^

das problem ist nun halt, dass so etwas nicht nur zum zwecke der aufgeilung anderer leute geschrieben wird...
wenn nun einmal ein bestimmter geschlechtsakt in einer lebensgeschichte eine besondere rolle spielt und somit die künstlerische freiheit des autors hier eingeschränkt wird, indem er nur andeuten kann, weil einer der charaktere 17 ist, denke ich nicht, dass ich diesen teil des gesetzes so toll finde... würde die definition wenigstens einschließen, dass der geschlechtsakt die _zentrale_(!) rolle spielen muss, damit das gesetz greift, hätte ich keinerlei problem damit...
+†+ lucifer solus der Inquisi†ion - Initiative für ein sauberes Animexx +†+

++igne natura renovatur integra++
(so burn, baby, burn....)



Von:    Vanillaspirit 13.09.2007 22:39
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Furchtbar, eine Gesetzeserweiterung gegen die Ausbeutung gesetzlich Minderjähriger. Wie verkommen ist dieser Staat eigentlich? Jetzt darf man nichtmal mehr 16jährige für Sex bezahlen.

Ich habe in der Vorlage bisher noch keine Änderung gefunden, dass das Schutzalter für sexuelle Handlungen im allgemeinen von 14 jetzt auf 18 hochgesetzt wurde. Es wird nur von Ausbeutung gesprochen und jaaaaaaa, das ist ja so schrecklich, dass man jetzt auch 17jährige schützt. Grausam, ganze Teile der Bevölkerung werden nun zu Verbrechern abgestempelt, wie die Typen, die zum Kinderstrich gehen. Ich bin entsetzt.
Crush'em! Kill'em! YA-HA!

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Von:    Ryourin 14.09.2007 08:17
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> Zwar steht da was von unter Zwangslage oder Ausnutzung oder gegen Entgelt, aber das ist ziemlich schwammig, weil man dann immernoch auf "Verführung Minderjähriger" plädieren kann.

Blödsinn!
Der Tatbestand der "Verführung Minderjähriger" besteht so gar nicht mehr, darauf kann man heute auch nicht plädieren, wenn ein 21jähriger mit einer 14jährigen schläft (was momentan genau der Gesetzeslage entspricht, von der hier die Rede ist). Und das ist ebenso erlaubt (sofern es nicht gegen Entgelt oder Ausnutzung einer Zwangslage geschieht).

Ob die Leute dann 14 oder 17 sind, wenn sie gegen "Entgelt" gefickt werden... wo ist das Problem?
"Was?! Sie schämen sich nicht, die Leben anderer zu verkaufen? Böses, darf ich vorstellen: mein getreues Schwert. Schwert, darf ich vorstellen: das Böse! FASS!" [Minsk - BG2]



Von:   abgemeldet 14.09.2007 10:57
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Nach diesem Gesetz gilt also die absolute Mehrheit aller Anime/Manga-Fans als Sexualstraftäter, weil sie fiktive Bilder und Schriften herstellen, besitzen und/oder verbreiten, die aufreizende oder sexuelle Handlungen unter 18jähriger und über 18jähriger, bei denen nicht eindeutig erkennbar ist, dass sie Volljährig sind, zeigen.

Außerdem werden hier sehr wohl bereits sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen kriminalisiert, auch wenn Ryorin in ihrem ersten Beitrag etwas anderes behauptet. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen soll aufgehoben werden und 14-17jährigen die Entscheidungsfähigkeit zu sexuellen Handlungen abgesprochen werden. Kurz gesagt: Sex unter 18 Jahren = Verbrechen, weil das Kind (der 0-17jährige Mensch) gar nicht in der Lage sei, seine Zustimmung zu einer solchen Handlung zu geben. Genau auf diesen realitätsfremden Blödsinn wird in den Stellungnahmen der Sachverständigen auch mehrfach hingewiesen.

Es bedarf keiner reißerischen Blog-Artikeln, um diesen undurchsichtigen Gesetzesentwurf als wirklichkeitsfremden und schlecht durchdachten Unsinn zu entlarven. Das Schlusswort in der Stellungnahme von Dr. Helmut Graupner auf der Seite des deutschen Bundestags fasst alle wichtigen Kritikpunkte zusammen.

Ich zitiere:

> Die vom Entwurf vorgesehene Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre sollte nicht erfolgen.

> Hinsichtlich § 182 StGB ist aus sexualwissenschaftlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass die Gewährung eines Entgelts nicht notwendigerweise Prostitution bedeutet, sondern auch die Einladung zu einem Kinobesuch oder Abendessen bedeuten und die Kriminalisierung sexuelle Beziehungen mit Jugendlichen einem grundsätzlichen Kriminalitätsverdacht aussetzen kann. Es ist auch zu bedenken, dass kriminalstrafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungen, ob ein (Vermögens)Vorteil nun kausal für intime Kontakte war oder nicht, häufig mehr Schaden als Nutzen stiftet. Sogar im Bereich der wirklichen Jugendprostitution läuft Kriminalisierung Gefahr, gerade die Sozialarbeit mit jugendlichen Prostituierten erheblich zu beeinträchtigen, die sich oft als die einzige wirksame Unterstützung und Hilfe für sie erweist.

> In Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Strafbestimmung und in den Expertenanhörungen zum 29. Strafrechtsänderungsgesetz mit zahlreichen Stimmen für die ersatzlose Aufhebung der §§ 175, 182 StGB konfrontiert hat der Gesetzgeber 1994 schließlich eine Altersgrenze von 16 Jahren für sachgerecht erachtet. Diese Balance zwischen der Freiheit zu gewollter Sexualität auf der einen Seite und der Freiheit von ungewollter Sexualität, von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt, auf der anderen wird mit einer Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre ohne sachlich-inhaltliche Notwendigkeit verlassen.

> Auch die Ausdehnung der Regelungen für Kinder(!)-Pornografie (§ 184b StGB) auf Jugendliche ist mit einem sinnvoll verstandenen Rechtsgüterschutz, insb. Jugendschutz, nicht vereinbar.

> Die für Unmündige gegebenen Schutzziele bestehen bei Mündigen nicht. Darstellerschutz kommt als Begründung für die vorgeschlagenen Regelungen nicht in Frage, weil die Verhinderung sexueller Kontakte bei über 14jährigen Personen keine zulässige staatliche Aufgabe ist. Mündige sind grundsätzlich selbstbestimmungsfähig und ihre Kontakte sind nicht nur legal sondern ist ihre Freiheit zu sexuellen Kontakten ihrer Wahl auch grundrechtlich verbürgt. Aus diesem Grund kann auch im Zeigen oder Betrachten sexueller Handlungen mündiger Menschen nichts grundsätzlich Sozialschädliches erkannt werden; insb. ist eine Neigung zu jugendlichen (mündigen) Sexualpartnern weder rechtswidrig noch pathologisch oder sonst wie bedenklich.

> Es erscheint als Unrecht und aus sexualemanzipatorischer Sicht geradezu katastrophal, eine Person mit Kriminalstrafe dafür zu belegen, dass sie ein „aufreizendes“ Bild eines 17 ½ jährigen vollentwickelten jungen Mannes oder einer 17 ½ jährigen vollentwickelten jungen Frau erwirbt oder besitzt. Angesichts der mit 16 Jahren gegebenen Möglichkeit zu heiraten (§ 1303 Abs. 2 BGB), sind nach dem vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut sogar Eheleute zu bestrafen, wenn sie ein „aufreizendes“ Bild ihres Ehepartners herstellen oder besitzen. Man kann dies nicht einmal als Rückfall in vergessen geglaubte Zeiten bezeichnen, weil es eine derartige Kriminalisierung noch nicht gegeben hat.

Zitat Ende.

Nun kommt zur Totalüberwachung und Kontrolle des Bürgers also auch noch die Einmischung in sein Sexualleben. Nicht zu fassen, wie skrupellos menschenverachtend und antiindividualistisch die Wirtschafts- und Sicherheitspolitik vorgeht. Und nach welchem Vorbild sie betrieben wird (George Orwells Roman 1984). Wer will in so eine Welt noch Kinder setzen? Hier zu leben ist eine einzige Strafe.
Welcome to my Nightmare
Zuletzt geändert: 14.09.2007 10:57:58



Von:   abgemeldet 14.09.2007 12:07
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
> Nach diesem Gesetz gilt also die absolute Mehrheit aller Anime/Manga-Fans als Sexualstraftäter, weil sie fiktive Bilder und Schriften herstellen, besitzen und/oder verbreiten, die aufreizende oder sexuelle Handlungen unter 18jähriger und über 18jähriger, bei denen nicht eindeutig erkennbar ist, dass sie Volljährig sind, zeigen.
>
> Außerdem werden hier sehr wohl bereits sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen kriminalisiert, auch wenn Ryorin in ihrem ersten Beitrag etwas anderes behauptet. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen soll aufgehoben werden und 14-17jährigen die Entscheidungsfähigkeit zu sexuellen Handlungen abgesprochen werden. Kurz gesagt: Sex unter 18 Jahren = Verbrechen, weil das Kind (der 0-17jährige Mensch) gar nicht in der Lage sei, seine Zustimmung zu einer solchen Handlung zu geben. Genau auf diesen realitätsfremden Blödsinn wird in den Stellungnahmen der Sachverständigen auch mehrfach hingewiesen.
>
> Es bedarf keiner reißerischen Blog-Artikeln, um diesen undurchsichtigen Gesetzesentwurf als wirklichkeitsfremden und schlecht durchdachten Unsinn zu entlarven. Das Schlusswort in der Stellungnahme von Dr. Helmut Graupner auf der Seite des deutschen Bundestags fasst alle wichtigen Kritikpunkte zusammen.
>
> Ich zitiere:
>
> > Die vom Entwurf vorgesehene Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre sollte nicht erfolgen.
>
> > Hinsichtlich § 182 StGB ist aus sexualwissenschaftlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass die Gewährung eines Entgelts nicht notwendigerweise Prostitution bedeutet, sondern auch die Einladung zu einem Kinobesuch oder Abendessen bedeuten und die Kriminalisierung sexuelle Beziehungen mit Jugendlichen einem grundsätzlichen Kriminalitätsverdacht aussetzen kann. Es ist auch zu bedenken, dass kriminalstrafrechtliche Ermittlungen und Untersuchungen, ob ein (Vermögens)Vorteil nun kausal für intime Kontakte war oder nicht, häufig mehr Schaden als Nutzen stiftet. Sogar im Bereich der wirklichen Jugendprostitution läuft Kriminalisierung Gefahr, gerade die Sozialarbeit mit jugendlichen Prostituierten erheblich zu beeinträchtigen, die sich oft als die einzige wirksame Unterstützung und Hilfe für sie erweist.
>
> > In Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Strafbestimmung und in den Expertenanhörungen zum 29. Strafrechtsänderungsgesetz mit zahlreichen Stimmen für die ersatzlose Aufhebung der §§ 175, 182 StGB konfrontiert hat der Gesetzgeber 1994 schließlich eine Altersgrenze von 16 Jahren für sachgerecht erachtet. Diese Balance zwischen der Freiheit zu gewollter Sexualität auf der einen Seite und der Freiheit von ungewollter Sexualität, von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt, auf der anderen wird mit einer Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre ohne sachlich-inhaltliche Notwendigkeit verlassen.
>
> > Auch die Ausdehnung der Regelungen für Kinder(!)-Pornografie (§ 184b StGB) auf Jugendliche ist mit einem sinnvoll verstandenen Rechtsgüterschutz, insb. Jugendschutz, nicht vereinbar.
>
> > Die für Unmündige gegebenen Schutzziele bestehen bei Mündigen nicht. Darstellerschutz kommt als Begründung für die vorgeschlagenen Regelungen nicht in Frage, weil die Verhinderung sexueller Kontakte bei über 14jährigen Personen keine zulässige staatliche Aufgabe ist. Mündige sind grundsätzlich selbstbestimmungsfähig und ihre Kontakte sind nicht nur legal sondern ist ihre Freiheit zu sexuellen Kontakten ihrer Wahl auch grundrechtlich verbürgt. Aus diesem Grund kann auch im Zeigen oder Betrachten sexueller Handlungen mündiger Menschen nichts grundsätzlich Sozialschädliches erkannt werden; insb. ist eine Neigung zu jugendlichen (mündigen) Sexualpartnern weder rechtswidrig noch pathologisch oder sonst wie bedenklich.
>
> > Es erscheint als Unrecht und aus sexualemanzipatorischer Sicht geradezu katastrophal, eine Person mit Kriminalstrafe dafür zu belegen, dass sie ein „aufreizendes“ Bild eines 17 ½ jährigen vollentwickelten jungen Mannes oder einer 17 ½ jährigen vollentwickelten jungen Frau erwirbt oder besitzt. Angesichts der mit 16 Jahren gegebenen Möglichkeit zu heiraten (§ 1303 Abs. 2 BGB), sind nach dem vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut sogar Eheleute zu bestrafen, wenn sie ein „aufreizendes“ Bild ihres Ehepartners herstellen oder besitzen. Man kann dies nicht einmal als Rückfall in vergessen geglaubte Zeiten bezeichnen, weil es eine derartige Kriminalisierung noch nicht gegeben hat.
>
> Zitat Ende.
>
> Nun kommt zur Totalüberwachung und Kontrolle des Bürgers also auch noch die Einmischung in sein Sexualleben. Nicht zu fassen, wie skrupellos menschenverachtend und antiindividualistisch die Wirtschafts- und Sicherheitspolitik vorgeht. Und nach welchem Vorbild sie betrieben wird (George Orwells Roman 1984). Wer will in so eine Welt noch Kinder setzen? Hier zu leben ist eine einzige Strafe.

wen zitierst du denn da?



Von:   abgemeldet 14.09.2007 16:35
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
Avatar
 
> wen zitierst du denn da?

Schwarzer Text: meine Feststellung
Blauer Text: Dr. Helmut Graupner

Jetzt alles klar?
Welcome to my Nightmare



Von:   abgemeldet 14.09.2007 17:04
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
> > wen zitierst du denn da?
>
> Schwarzer Text: meine Feststellung
> Blauer Text: Dr. Helmut Graupner
>
> Jetzt alles klar?
danke
aber mit "zitat" war auch nur das gemeint was du unter "zitat" und "zitat" ende geschrieben hast. und woher hast du das zitat her?
hab den namen in google eingegeben.
ist ein rechtsanwalt. okay. wie kommts dass der sich dazu äußert?
Zuletzt geändert: 14.09.2007 17:05:30



Von:    ChuckNorris 14.09.2007 17:09
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> ist ein rechtsanwalt. okay. wie kommts dass der sich dazu äußert?

Rechtsanwalt und Gesetze sind ja auch so fern voneinander wie Tiefseefischer und der Himalaya... Genau...
Und Gott sprach: "Es werde Licht" und Chuck Norris sprach: "Sag 'Bitte'..."

Chuck Norris weiß, wieso Stroh rum liegt...

Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass diese ein allgemeines Gesetz werde.



Von:   abgemeldet 14.09.2007 17:11
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> okay. wie kommts dass der sich dazu äußert?

Er ist involviert. Im Link zur Bundestagsseite gibt es folgende Unterverzeichnisse:

-> Wortprotokoll
-> Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3439)
-> Tagesordnung
-> Liste der Sachverständigen
-> Stellungnahmen der Sachverständigen

Unter Letzterem findest du sein Schreiben zu diesem Thema.




> Rechtsanwalt und Gesetze sind ja auch so fern voneinander wie Tiefseefischer und der Himalaya... Genau...

*lol* Dass Kommentare immer gleich so bissig ausfallen müssen...
Welcome to my Nightmare
Zuletzt geändert: 14.09.2007 17:14:09



Von:   abgemeldet 14.09.2007 18:25
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
> > okay. wie kommts dass der sich dazu äußert?
>
> Er ist involviert. Im Link zur Bundestagsseite gibt es folgende Unterverzeichnisse:
>
> -> Wortprotokoll
> -> Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3439)
> -> Tagesordnung
> -> Liste der Sachverständigen
> -> Stellungnahmen der Sachverständigen
>
> Unter Letzterem findest du sein Schreiben zu diesem Thema.
>
danke :)
>
>
>
> > Rechtsanwalt und Gesetze sind ja auch so fern voneinander wie Tiefseefischer und der Himalaya... Genau...
>
> *lol* Dass Kommentare immer gleich so bissig ausfallen müssen...
ja genau das hab ich auch gedacht o.O
es äußert sich doch niemand AUTOMATISCH nur weil er rechtsanwalt ist o.O
ich wollte doch nur wissen, was dieser Mann gerade damit zu tun hat. -.-



Von:    Ryourin 14.09.2007 17:10
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> Kurz gesagt: Sex unter 18 Jahren = Verbrechen, weil das Kind (der 0-17jährige Mensch) gar nicht in der Lage sei, seine Zustimmung zu einer solchen Handlung zu geben. Genau auf diesen realitätsfremden Blödsinn wird in den Stellungnahmen der Sachverständigen auch mehrfach hingewiesen.

Wo? Wo steht das? Du sagtest doch selbst, es geht um Entgelt und um all das, was in §182 (1) genannt wird, nicht die Kriminalisierung im Allgemeinen!

Abgesehen davon ist das ohnehin, sofern durchgesetzt wird, kaum nachzuweisen, das ist ja heute schon nicht. (Man nehme an, ein 20jähriger hat eine 14jährige Freundin - das ist erlaubt, falls es nicht gegen Entgelt/Ausnutzung einer Zwangslage/bla erfolgt - doch wie genau möchte man, sofern beide einverstanden waren, nachweisen, daß das geschehen ist?)

> Und nach welchem Vorbild sie betrieben wird (George Orwells Roman 1984).

Und ich wollte schon fragen, ob manche hier zu viel 1984 gelesen haben. Die Frage erübrigt sich wohl...

Ja, böser Staat, böser Staat! Schließlich müßt ihr verhungern, wenn ihr arbeitslos seid, dürft im Alter elend vor euch hinrotten, da es keine Altersvorsorge gibt, oder müßt gar eure Kinder verkaufen, weil ihr sonst nicht leben könntet... äh... ja.

Das Geheule über den Staat hier ist echt zum Kotzen, euch geht es gut! Zieht mal nach Kenia, mal gucken, ob ihr dann immer noch so herummosert. Eigentlich reichen auch schon die USA: Seid da mal dauerarbeitslos, ich will sehen, wie ihr dann über Deutschland sprächet.

Ich sage beim besten Willen nicht, daß hier alles toll ist und man alles mit armen Ländern (oder weniger sozialeren Staaten) vergleichen muß, aber selbst bei sowas wieder die 1984-Nummer hervorzukramen... langsam ist es wirklich grauenhaft, wie überall dieser Überwachungsstaatschrott herausgekramt wird, um ja deutlich zu machen, daß der Staat nichts, aber auch NICHTS anderes im Sinn hat.
"Was?! Sie schämen sich nicht, die Leben anderer zu verkaufen? Böses, darf ich vorstellen: mein getreues Schwert. Schwert, darf ich vorstellen: das Böse! FASS!" [Minsk - BG2]



Von:   abgemeldet 14.09.2007 17:17
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> Wo? Wo steht das?

Gosh. Sorry, aber ich will das jetzt echt nicht nochmal raussuchen müssen. Es steht dir frei das nicht zu glauben.

Und Ryourin: Der Staat wird sich eines Tages aus den Sozialleistungen zurückziehen. Man will natürlich jede Revolution im Keim ersticken und das funktioniert am besten mit der ständigen Überwachung des Volkes.

Bring dich mal auf den aktuellen Stand. Der folgende Link hilft dir eine Übersicht zu bekommen.

http://www.spiegel.de/flash/0,5532,15385,00.html
Welcome to my Nightmare
Zuletzt geändert: 14.09.2007 17:29:32



Von:    Ryourin 14.09.2007 19:23
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> http://www.spiegel.de/flash/0,5532,15385,00.html

Willst Du den Spiegel als vollkommen objektive Quelle darstellen? Na, bitteschön, Deine Ansicht, die teile ich nicht so ganz.

Ich weiß Bescheid, besten Dank. Trotzdem habe ich keine Lust auf das ständige Überwachungsstaatbla. Viele haben die Tendenz, heftig zu übertreiben... Wir haben nun mal nicht das Jahr 1984.
"Was?! Sie schämen sich nicht, die Leben anderer zu verkaufen? Böses, darf ich vorstellen: mein getreues Schwert. Schwert, darf ich vorstellen: das Böse! FASS!" [Minsk - BG2]



Von:    YourEyesOnly 14.09.2007 12:05
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Mensch, Kinnings. Minderjährige können so viel mit Minderjährigen poppen wie sie wollen!

Oh, btw.: Ja! Strafe total! Genug zu essen, Altersvorsorge und Dach über'm Kopf! Sozialgeld und Krankenversicherung, und sogar bei Geiselnahme im Ausland schicken sie denen Millionen Euro, um dich rauszuholen. Wi-der-lich!
Zeckenpack. -.-

//edit: Ich sehe grade, dass du aus Österreich kommst. Für dich g i l t dieses neue Gesetz dann nichtmal *prust* Hauptsache mit-gewhined, huh?
I.M.D.I.
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Zuletzt geändert: 14.09.2007 12:13:11



Von:   abgemeldet 14.09.2007 16:38
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
Avatar
 
> //edit: Ich sehe grade, dass du aus Österreich kommst. Für dich g i l t dieses neue Gesetz dann nichtmal *prust* Hauptsache mit-gewhined, huh?

Das ist richtig. Ich wollte nur mal wieder über diese verkackten Methoden des Landes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, schimpfen.

Okay, vielleicht sollte ich markieren, dass das Sarkasmus war. Tatsächlich habe ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt, weil der Kontrollwahnsinn in ganz Europa um sich greift und das nicht nur Deutschland betrifft. Vielleicht wirfst du mal einen Blick über die Landesgrenzen, oder hältst du Deutschland für eine eigene Welt?
Welcome to my Nightmare
Zuletzt geändert: 14.09.2007 16:52:13



Von:    ChuckNorris 14.09.2007 12:29
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Ihr redet davon, dass es ja total toll sei, dabei versteht ihr das alllem Anschein nach nicht ganz.
Ich habe noch nie gehört, dass in Deutschland Prostitution ab 16 erlaubt sei. Das wäre so, wie einige es es verstehen keine Neuerung. Es ist einfach schwammig formuliert und wenn man es so "harmlos" verstehen will, dann ist die Gesetztesvorlage irgendwo nur "Hä?". "Unter Ausnutzung einer Zwangslage" erfüllt den Tatbestand einer Vergewaltigung und das ist ja nicht mit 18 plötzlich legal. Das ist völliger Nonsens. Da hat ZEO das schon richtig gesehen und diese reißerischen Seiten schon im Grundgerüst ebenso (wenn auch leicht übertrieben).
Auf jeden Fall, wenn man es so liest, ist es irgendwo sinnfrei und wenn man dann ein bißchen weiter sieht, ziemlich gefährlich Milde gesagt. Ob man will, dass ich es so oder so sehe, ich halts von bescheuert bis geradezu bösartig. Fertig.

@YourEyesOnly

Achso nur weil man nicht in Deutschland lebt, darf man nicht darüber reden bzw. die Gefahr darin sehen? Die Möglichkeit, dass österreich dem BEispiel folgt, gibt es ja nicht... Und darüber empört sein, wie die MEnschenrechte in China sind auch nicht. Prima...
Und Gott sprach: "Es werde Licht" und Chuck Norris sprach: "Sag 'Bitte'..."

Chuck Norris weiß, wieso Stroh rum liegt...

Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass diese ein allgemeines Gesetz werde.



Von:    YourEyesOnly 14.09.2007 12:54
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Ich finde schlicht und ergreifend Leute ungeheuer lächerlich, die über Dinge heulen, die sie nicht einmal betreffen. Und was hat der Scheiß mit den Menschenrechten in China zu tun?!
I.M.D.I.
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Von:   abgemeldet 14.09.2007 13:09
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> Ich finde schlicht und ergreifend Leute ungeheuer lächerlich, die über Dinge heulen, die sie nicht einmal betreffen. Und was hat der Scheiß mit den Menschenrechten in China zu tun?!

Er meinte: Da können einem Menschenrechtsverletzungen in China scheißegal sein - betreffen einen ja nicht...

Das Streben Gutes zu tun, der Wille das Gesetz aufrecht zu erhalten und die Kraft das Böse zu bekämpfen, sind die drei Waffen eines Paladins.



Von:    Studl 14.09.2007 13:30
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Mann, Mann, Mann....

Und wieder eine Riesenwelle...

Leute, schaltet doch mal die Denkmurmel ein...
Wenn ihr irgendwelche Manga/Anime/Bücher/Actionfiguren
habt, die ihr legal wo kaufen könnt/konntet, dann
ist sowieso alles im Lot. Wenn ihr irgendwo illegal
Illegales beschafft, tja, dann Pech. Wenn ihr irgendwas
zeichnet oder in eine FanFic (ich plädiere inzwischen
für Fan-Fick) schreibt, glaubt ihr echt, dann kommt
ein Cop und checkt das durch? Glaubt ihr den Staat
interessiert euer Geschreibsel?

Also, kurz, was Sache ist.
Entweder das Gesetz muß wegen der EU angepasst werden,
oder es ist einfach so eine 'geniale' Idee.

In eurem Rahmen wird kein Mensch das Zeug exekutieren
und dort wos greift, da soll's auch greifen.
Wer also kein Kinderficker oder Pädophiler ist, der
sich irgendwo Kinderpornos zieht, der wird
sich nicht wegen sowas erschossen und um die
anderen ists nicht wirklich schade...
---
Wer einmal etwas wirklich gutes und hochstehendes
lesen möchte (^_^):

http://animexx.onlinewelten.com/fanfic/?doc_modus=autor_liste&autor=14916



Von:   abgemeldet 14.09.2007 16:43
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> Ich finde schlicht und ergreifend Leute ungeheuer lächerlich, die über Dinge heulen, die sie nicht einmal betreffen.

Irgendwann betrifft jeder Mist, der in irgendeinem Land der EU gebaut wird, ganz Europa. Wer es noch nicht kapiert hat, die Union zielt auf Gleichschaltung ab. VDS und Online-Durchsuchungen sind auch bei uns schon Thema.

Ach ja und China... stimmt. Scheißen wir doch drauf, dass dort Menschen bereits wegen Korruption hingerichtet werden! Betrifft uns ja nicht! Leuten, die so eine Ansicht vertreten, gehört eigentlich der Arsch aufgerissen.

> Und was hat der Scheiß mit den Menschenrechten in China zu tun?!

Auch noch schwer von Begriff. Das passt.
Welcome to my Nightmare
Zuletzt geändert: 14.09.2007 17:04:11



Von:    Abyssinian 14.09.2007 18:03
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
Avatar
 
jetzt fangt doch bitte nicht mit diesem überheblichen "nur-ich-habe-recht-und-alle-die-dem-nicht-zustimmen-sind-scheiße-und-können-nicht-denken"-gerede an...

dies hier ist doch schließlich ein diskussionsforum und ich denke nicht, dass man seine argumente ständig mit einer anspielung auf das vorhanden- oder nichtvorhandensein des verstandes der meinungstechnischen opposition untermauern muss.

+†+ lucifer solus der Inquisi†ion - Initiative für ein sauberes Animexx +†+

++igne natura renovatur integra++
(so burn, baby, burn....)
Zuletzt geändert: 14.09.2007 18:05:30



Von:    YourEyesOnly 14.09.2007 19:05
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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Ach ja und China... stimmt. Scheißen wir doch drauf, dass dort Menschen bereits wegen Korruption hingerichtet werden! Betrifft uns ja nicht! Leuten, die so eine Ansicht vertreten, gehört eigentlich der Arsch aufgerissen.

Was habe ich bitte über die Menschenrechte in China gesagt?! Was fällt dir eigentlich ein, Mann?! Mir wird hier in den Mund gelegt, dass mich die Menschenrechtsprobleme in China nicht scheren?
Nicht? Schön, ich bin aber gegen Massenumsiedlung, Unterdrückung der tibetanischen Freiheit, die Verfolgung der Falun Gong usw.
Selbst wenn ich es nicht wäre, wäre das wohl kaum ein Umstand, aus dem man mir einen Strick drehen könnte - ich befinde mich dazu ja in keinerlei Verpflichtung.
Ich bin btw. überzeugter Antikommunist, nicht zuletzt wegen den Verbrechen von Maos Roten Garden.
I.M.D.I.
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Zuletzt geändert: 14.09.2007 19:10:25



Von:   abgemeldet 14.09.2007 19:22
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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@YourEyesOnly:

Dich muss man echt mit der Nase hineinreiben, damit du es verstehst. Ich versuchs ein letztes Mal zu erklären. Dass ich mich über Dinge aufrege, die in Deutschland geschehen, obwohl ich Österreicher bin, ist genauso mein Recht, wie mich über Dinge aufzuregen, die in China schief laufen. Und das ist keineswegs "lächerlich", sondern ein Beweis, dass mir nicht alles scheißegal ist.
Welcome to my Nightmare
Zuletzt geändert: 14.09.2007 19:22:58



Von:    Ellerfru 14.09.2007 19:11
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
> In eurem Rahmen wird kein Mensch das Zeug exekutieren
> und dort wos greift, da soll's auch greifen.

Ich warte darauf, dass verfeindete Animexx-Fanfic-Autoren sich gegenseitig anzeigen, nach dem Gesetzesvorschlag würden dann ja sämtliche geschriebenen Sexszenen mit Charakteren unter 18 Jahren darunter fallen und als Kinderpornographie deklariert...
Ehrlich gesagt, ich habe die Befürchtung, dass dieser Vorschlag zu einer Anzeigenflut führen würde, so dass für die Verfolgung WIRKLICHER Kinderschänder letztendlich nur noch weniger Potenzial zur Verfügung steht... Halte die Aktion also für ziemlich kontraproduktiv.
"Nur aus Interesse: Hast du irgendetwas von ihm übriggelassen, was größer ist als eine Streichholzschachtel?"
"Nur aus Interesse: Wie groß ist eine Streichholzschachtel?"



Von:    Studl 14.09.2007 19:24
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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>Ich warte darauf, dass verfeindete Animexx-Fanfic-Autoren sich >gegenseitig anzeigen

So hab' ich das noch nie gesehen O_o
GEILST!

Dann gibt es endlich eine sogar legale Methode,
diese ganzen Möchtegernschreiberlinge mit ihrem
fehlenden Gespür für Stil und Geschmack
abzumontieren! Es lebe der Rechtsstaat!
---
Wer einmal etwas wirklich gutes und hochstehendes
lesen möchte (^_^):

http://animexx.onlinewelten.com/fanfic/?doc_modus=autor_liste&autor=14916



Von:   abgemeldet 14.09.2007 19:30
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
> >Ich warte darauf, dass verfeindete Animexx-Fanfic-Autoren sich >gegenseitig anzeigen
>
> So hab' ich das noch nie gesehen O_o
> GEILST!
>
> Dann gibt es endlich eine sogar legale Methode,
> diese ganzen Möchtegernschreiberlinge mit ihrem
> fehlenden Gespür für Stil und Geschmack
> abzumontieren! Es lebe der Rechtsstaat!

das problem wäre dann aber doch, dass auch die erotikszenen mit stil und geschmack zur anzeige gebracht werden können ^^'



Von:    YourEyesOnly 14.09.2007 19:32
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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das problem wäre dann aber doch, dass auch die erotikszenen mit stil und geschmack zur anzeige gebracht werden können ^^'

Richtig. Ergo wäre der Author gezwungen, klar zu machen, dass die Partizipenten in dieser Erotikszene 18 Jahre oder älter sind. Damit wäre es dann wieder in Ordnung und keiner hätte ein Problem.
I.M.D.I.
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Zuletzt geändert: 14.09.2007 19:42:31



Von:   abgemeldet 14.09.2007 19:33
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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>Da frage ich mich schon fast, wieso ich mich von der radikalen-linken Position entfernt habe mit dem Alter... Ich träume heute noch mit ein paar Molotovs und mehr den Reichtstag in Berlin zu sprengen in manchen Nächten...

In dem Fall: Nur zu. Wenn sich Schäuble durchsetzt (was wer-auch-immer verhüten möge), wird solches Gelichter wie du vielleicht endlich mal wieder erschossen. <_<

Mann, was es hier für saublödes Zeug zu lesen gibt... Schade, dass ich vom Bund nicht meine ABC-Schutzmaske mit nach Hause genommen habe. -.-
Stay P.U.R.E. - To The New Dawn!



Von:    ChuckNorris 14.09.2007 19:42
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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> In dem Fall: Nur zu. Wenn sich Schäuble durchsetzt (was wer-auch-immer verhüten möge), wird solches Gelichter wie du vielleicht endlich mal wieder erschossen. <_<

Mein Spruch war eigentlich nur gedacht um etwas reißerisch zu sein. Dein Spruch war geschmacklos und sehr kontraproduktiv.
Und wo du in jeder zweiten Nacht davon träumst deine Mutter zu schwängern, soll ich auch sagen, nur zu? Oh mann... Werd erwachsen, keiner hier im Forum hat meinen Spruch oder der von Anderen vorher ernst genommen, aber es kommt ja immer einer der darauf reiten muss... Godwins Law...

> Mann, was es hier für saublödes Zeug zu lesen gibt... Schade, dass ich vom Bund nicht meine ABC-Schutzmaske mit nach Hause genommen habe. -.-

Flatulenzprobleme?
Und Gott sprach: "Es werde Licht" und Chuck Norris sprach: "Sag 'Bitte'..."

Chuck Norris weiß, wieso Stroh rum liegt...

Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass diese ein allgemeines Gesetz werde.



Von:    YourEyesOnly 14.09.2007 19:34
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
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In dem Fall: Nur zu. Wenn sich Schäuble durchsetzt (was wer-auch-immer verhüten möge), wird solches Gelichter wie du vielleicht endlich mal wieder erschossen. <_<

... !
I.M.D.I.
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Zuletzt geändert: 14.09.2007 19:36:12


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