Einzelposting: 17-Jähriger Deutscher nach Urlaubsflirt mit Britin in Türkei inhaftiert
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@Zawa: Wenn es Zeugen gibt, oder wenn das Mädel selber zugibt daß sie beim Alter geschummelt hat hast du Glück gehabt. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Wenn du das Gericht davon überzeugen kannst daß du sie wirklich für älter gehalten hast, wird dies beim Strafmaß berücksichtigt werden. Eine 13jährige kann man durchaus für 15 halten. Das ist realistisch. Wenn du aber sagst daß du eine 8jährige für 18 gehalten hast wird dir niemand glauben. |
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Zuletzt geändert: 14.07.2007 16:20:42 |