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Thread: Schusswaffenimitate und Cons

Eröffnet am: 26.03.2010 11:38
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 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 26.03.2010, 11:38
 Korialstrasz Schusswaffenimitate und Cons 26.03.2010, 11:47
 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 26.03.2010, 12:18
 Watashi-San Schusswaffenimitate und Cons 26.03.2010, 16:50
 FruchtCocktail Schusswaffenimitate und Cons 27.03.2010, 09:20
 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 27.03.2010, 10:19
 FruchtCocktail Schusswaffenimitate und Cons 27.03.2010, 10:46
Schusswaffenimitate und Cons 28.03.2010, 22:33
 FruchtCocktail Schusswaffenimitate und Cons 30.03.2010, 21:22
 Watashi-San Schusswaffenimitate und Cons 30.03.2010, 21:45
 Robyversal Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 11:28
 TheBoss Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 12:18
 Watashi-San Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 12:22
 Watashi-San Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 12:20
 Robyversal Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 12:30
 Robyversal Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 13:00
 TheBoss Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 18:11
 Robyversal Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 18:26
 Robyversal Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 18:42
 FruchtCocktail Schusswaffenimitate und Cons 30.04.2010, 20:26
 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 02.05.2010, 13:04
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 FruchtCocktail Schusswaffenimitate und Cons 18.05.2010, 08:09
 Absinthium Schusswaffenimitate und Cons 18.05.2010, 20:43
 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 18.05.2010, 21:36
 Absinthium Schusswaffenimitate und Cons 25.05.2010, 19:45
 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 26.05.2010, 09:26
 Absinthium Schusswaffenimitate und Cons 26.05.2010, 12:15
 red_feather Schusswaffenimitate und Cons 26.05.2010, 12:49
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Von:    red_feather 26.03.2010 11:38
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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Hallo! :)

Uff! Je mehr man im Forum liest und sucht, umso verwirrter wird man, deshalb seht mir nach, dass ich das leidige Thema Schusswaffenimitat hier nochmal anspreche:
Also: Viele Cosplays kommen ja, wie wir wissen, auch nicht mehr ohne Schusswaffenimitate aus. Nun sind Schusswaffenimitate in Deutschland ein happiges Thema und auf Cons auch nochmal.
Nun habe ich im Waffengesetz und beim Softairhändler meines Vertrauens nachgefragt und offiziell heißt es:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
[...]

zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


Ich vermute, dass Cons zu dem erst genannten Ausnahmefall zählen, oder?

Denn wenn ich in den Conregeln weiterwühle, kommt häufig folgendes bei rum:

Erlaubte Waffen sind, grob übern Daumen gesagt, alle unsperrigen Waffen, die nach LARP-Prinzip gebaut wurden.
(Frage: Auch Schusswaffenimitate?)
Zu den beanstandeten Waffen, also die, die man nicht in der Halle, aber draußen auf dem Veranstaltungsgelände tragen dürfte (?) , gehören Metall-oder Holzreplika von Schusswaffen.
Zu den verbotenen Waffen zählt man Softairs.

Dass man als Cosplayer bei einigen Modellen, wo die Spielzeugindustrie nicht mehr mitmacht, auf Softairs zurückgreifen würde, die ein gutes Aussehen garantieren, liegt erstmal nahe.
Aus diesen Regeln schließe ich jetzt aber, dass es nicht um das Aussehen der Waffe geht, sondern das Softairs deshalb verboten wurde, weil immer wieder liebenswerte Kreaturen auf Cons der Meinung sind, Leute damit anschießen zu dürfen...<_<°

Mein Problem ist jetzt: Wenn ich ein Imitat aus Holz und Metall selber baue oder das Glück habe, das der Kerstin um die Ecke die Waffe hat, ist es oke. Wenn ich es beim Softairhändler besorge, nicht.
Nun folgen die Fragen: ;)
Wie ist das jetzt allerdings, wenn ich eine Softair funktionsunfähig (Mechanismus auseinander nehmen, bunten Plastikknöppel vorne auf den Lauf) mache, eine funktionsunfähige kaufe, (gibt es ja) oder auf ein (volles) Magazin verzichte?
Was ist, wenn ich das Holz-/Metallreplikat so gut mache, dass es einer Softair ähneln würde?
Wie ist das nun mit einer nicht mehr funktionstüchtigen Softair, die man mit Schaumstoff, Pappe und Latex umbaut?
Und basierend auf folgendem Ausschnitt:

"Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem
Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt
sind. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind
insbesondere Imitate, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50
Prozent über- oder unterschreitet oder z.B. bunte Wasserpistolen."

Wie ist das mit einem Schrotflintenimitat, das ich in einen Regenschirm verbaue? (Wer es kennt - ich spiele auf den Schirm von Roberta aus "Black Lagoon" an)
Kann man das als Gegenstand einordnen, "erkennbar zum Spiel" bestimmt ist?

Fragen über Fragen, ich weiß. Ich wäre trotzdem sehr, sehr dankbar, wenn ich dazu zuverlässige Antworten bekommen könnte! Mittlerweile weiß ich nämlich nicht mehr, was nun geht und was nicht... :/
Vielen Danke im Voraus!

Red
"You don't burn out from going too fast. You burn out from going too slow and getting bored"


Cliff Burton




Von:    Korialstrasz 26.03.2010 11:47
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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>Wie ist das mit einem Schrotflintenimitat, das ich in einen Regenschirm verbaue? (Wer es kennt - ich spiele auf den Schirm von Roberta aus "Black Lagoon" an)
>Kann man das als Gegenstand einordnen, "erkennbar zum Spiel" bestimmt ist


Damit es real aussieht, nimm doch einfach einen "Regenschirm" XD
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein




Von:    red_feather 26.03.2010 12:18
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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Würde ich das Schätzchen nie aufklappen wollen und die Tatsache ignorieren, dass man zugeklappt auch Lauf und die Stütze sieht...sicher. ;)
"You don't burn out from going too fast. You burn out from going too slow and getting bored"


Cliff Burton




Von:    Watashi-San 26.03.2010 16:50
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
> § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
>
> (1) Es ist verboten
>
> 1.
> Anscheinswaffen,
> [...]
>
> zu führen.
> (2) Absatz 1 gilt nicht
>
> 1.
> für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
> 2.
> für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
> 3.
> für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
>
>
> Ich vermute, dass Cons zu dem erst genannten Ausnahmefall zählen, oder?

Nein
Cons zählen NICHT zu den Ausnahmenregeln

Regel eins betrifft wirklich nur Film, TV, Theater

Auch wenn auf Cons grundsätzlich Fotos gemacht werden sind diese KEINE Ausnahme

> Denn wenn ich in den Conregeln weiterwühle, kommt häufig folgendes bei rum:
>
> Erlaubte Waffen sind, grob übern Daumen gesagt, alle unsperrigen Waffen, die nach LARP-Prinzip gebaut wurden.
> (Frage: Auch Schusswaffenimitate?)

wieder nein

> Zu den beanstandeten Waffen, also die, die man nicht in der Halle, aber draußen auf dem Veranstaltungsgelände tragen dürfte (?) , gehören Metall-oder Holzreplika von Schusswaffen.

zumindest die Connichi nimmt unter "Beanstandet" Holz und Plastik

Metal zählt nach wie vor unter VERBOTEN

> Zu den verbotenen Waffen zählt man Softairs.

so wie ebenfalls ALLE SCHUSSFÄHIGEN Waffen (also auch Karneval und/oder Spielzeug)

> Dass man als Cosplayer bei einigen Modellen, wo die Spielzeugindustrie nicht mehr mitmacht, auf Softairs zurückgreifen würde, die ein gutes Aussehen garantieren, liegt erstmal nahe.
> Aus diesen Regeln schließe ich jetzt aber, dass es nicht um das Aussehen der Waffe geht, sondern das Softairs deshalb verboten wurde, weil immer wieder liebenswerte Kreaturen auf Cons der Meinung sind, Leute damit anschießen zu dürfen...<_<°

Hier gilt sowohl das AUSSEHEN als AUCH die FÄHIGKEIT

> Mein Problem ist jetzt: Wenn ich ein Imitat aus Holz und Metall selber baue oder das Glück habe, das der Kerstin um die Ecke die Waffe hat, ist es oke. Wenn ich es beim Softairhändler besorge, nicht.
> Nun folgen die Fragen: ;)
> Wie ist das jetzt allerdings, wenn ich eine Softair funktionsunfähig (Mechanismus auseinander nehmen, bunten Plastikknöppel vorne auf den Lauf) mache, eine funktionsunfähige kaufe, (gibt es ja) oder auf ein (volles) Magazin verzichte?

leeres Magazin oder Signal-Nöppel ist nicht ausreichend, die Waffe muß ERKENNBAR funktionsunfähig sein
allerdings gilt hier wieder VERBOT von Metal

> Was ist, wenn ich das Holz-/Metallreplikat so gut mache, dass es einer Softair ähneln würde?

§42a

> Wie ist das nun mit einer nicht mehr funktionstüchtigen Softair, die man mit Schaumstoff, Pappe und Latex umbaut?
> Und basierend auf folgendem Ausschnitt:
>
> "Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem
> Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt
> sind. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind
> insbesondere Imitate, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50
> Prozent über- oder unterschreitet oder z.B. bunte Wasserpistolen."

es muß halt wie gesagt schon von weiten erkennbar sein das diese Waffe keine Waffe sein kann

> Wie ist das mit einem Schrotflintenimitat, das ich in einen Regenschirm verbaue? (Wer es kennt - ich spiele auf den Schirm von Roberta aus "Black Lagoon" an)

ohne Metalanteil

> Kann man das als Gegenstand einordnen, "erkennbar zum Spiel" bestimmt ist?

wenn es richtig gemacht ist ja
wer läuft schon mit einen Schirmgewehr rum

> Fragen über Fragen, ich weiß. Ich wäre trotzdem sehr, sehr dankbar, wenn ich dazu zuverlässige Antworten bekommen könnte! Mittlerweile weiß ich nämlich nicht mehr, was nun geht und was nicht... :/

Kannst Dich auch gern direkt an mich wenden
Dirk
Connichi-Waffencheck
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Geheimtip: Der Shop
Con-Hopper und Dauerhelfer in den Bereichen Licht und Bühnentechnik sowie Waffencheck
Nimm das Leben nicht so ernst - Du kommst am Ende doch nicht lebend davon
Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?



Von:    FruchtCocktail 27.03.2010 09:20
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
Wem das Posting von Watashi zu lang ist
§42 und §42a des WaffG (Waffengesetz) bezeichnen das jede Waffe die als Anscheinswaffe deklariert ist von Behörden und Instituionen* überpüft werden MUSS!


Was ausgelegt bedeutet, jede Waffe die wie eine echte WIRKEN oder AUSSEHEN tut, darf nicht ohne Waffenschein geführt werden und muss auf ihre Echtheit überprüft werden.



* Unter Institution fallen u.a. Sicherheitsfirmen oder geschulte Sicherheitsbeauftragte ; Behörden deklarieren
dagegen hin Bundeswehr, Polizei, Feldjäger, etc.pp.
Sowohl in Beruflicher als Ziviler Natur.

Es bedeutet nicht, dass die sogenannte "Con-Security" befugt ist diesbzgl. vorzugehen, solange die Person nicht mindestens einen §34a -Schein hat.

WAS aber für Conventions gilt, ist dass der Veranstalter das Vorrecht hat euch von der Veranstaltung auzuschließen oder des Geländes zu verweisen.

Bevor also einer von euch auf die Idee kommt und eben jene Aussage selber bringt (Du bist nicht befugt, Ich behalte meine Waffe ÄTTSCH : P (Ist vorgefallen!)), solltet Ihr bedenken, dass Ihr damit die Veranstaltung für euch und auch für andere Schaden könnt.

Abschließend bleibt noch zu erwähnen das, dass das Mitführen von stumpfen / scharfen Waffen (auch Hieb und Stichwaffen -> Katana lässt grüßen), darunter fällt.
Sicherheitsbeauftragte können von euch verlangen, euren Waffenschein vorzuzeigen; solltet ihr keinen haben ->
Dann gehts mit euch auf die Wache und die Waffe wird konfisziert.


Das kann so als offizielles Statement angesehen werden
von einem Sicherheitsbeauftragten.
Sicherheitstechnik, Gebäudeschutz, Personenschutz.
Life is not so much about the journey,
but how you do get to your destination.






Von:    red_feather 27.03.2010 10:19
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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>Wem das Posting von Watashi zu lang ist
>§42 und §42a des WaffG (Waffengesetz) bezeichnen das jede Waffe die als Anscheinswaffe deklariert ist von Behörden und Instituionen* überpüft werden MUSS!

Soweit ich weiß, ist aber widerrum der Erwerb und Besitz von Softairs waffenscheinfrei...verstehe da mal einer die Behörden.

>Abschließend bleibt noch zu erwähnen das, dass das Mitführen von stumpfen / scharfen Waffen (auch Hieb und Stichwaffen -> Katana lässt grüßen), darunter fällt.

Darunter fallen jetzt aber nur die stumpfen Metallkatanas, die man überall für knapp nen 100er hintergeworfen kriegt, oder? )Denn wenn darunter auch Holzwaffen fallen würden, dann hätte die Polizei auf jeder Con fröhlich was zu tun... O__o)
Wenn man sich auf den Cons umschaut und sieht, wie viele Cosplayer diese Gesetze großzügig übertreten, weiß ich nicht, ob ich lachen oder eine Gänsehaut kriegen soll. Vielleicht bin ich da nur so ein Erbsenzähler, aber ich habe keine Lust, dass sich irgendwann jemand von der Polizei entschließt, einen schlechten Tag zu haben und sich in dem Congetummel mal genauer umschaut.
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Cliff Burton

Zuletzt geändert: 27.03.2010 10:19:43



Von:    FruchtCocktail 27.03.2010 10:46
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> >Wem das Posting von Watashi zu lang ist
> >§42 und §42a des WaffG (Waffengesetz) bezeichnen das jede Waffe die als Anscheinswaffe deklariert ist von Behörden und Instituionen* überpüft werden MUSS!
>
> Soweit ich weiß, ist aber widerrum der Erwerb und Besitz von Softairs waffenscheinfrei...verstehe da mal einer die Behörden.
Der reine Erwerb einer Softair befähigt dich trotzdem nicht,
dich mit ein paar Kumpels in der Marktpassage zu treffen und dort wild fröhlich um sich zu ballern : )

Hier greift wiedereinmal die Regelung ->
Was wie eine Waffe aussieht, wird wie eine geahndet.
Den Pharagraphen müsste ich dir raus suchen.


> Darunter fallen jetzt aber nur die stumpfen Metallkatanas, die
> man überall für knapp nen 100er hintergeworfen kriegt, oder?
> )Denn wenn darunter auch Holzwaffen fallen würden, dann hätte
> die Polizei auf jeder Con fröhlich was zu tun... O__o)
> Wenn man sich auf den Cons umschaut und sieht, wie viele
> Cosplayer diese Gesetze großzügig übertreten, weiß ich nicht,
> ob ich lachen oder eine Gänsehaut kriegen soll. Vielleicht bin
> ich da nur so ein Erbsenzähler, aber ich habe keine Lust, dass
> sich irgendwann jemand von der Polizei entschließt, einen
> schlechten Tag zu haben und sich in dem Congetummel mal genauer
> umschaut.
Convention zählen zu Veranstaltungen;
Für Veranstaltungen ab Größe X muss ein Sicherheitsdienst gestellt oder beauftragt werden.
Im Rahme der Befugnisse dieser Sicherheitskräfte kann dann agiert werden.

Denoch darf ein Behördlicher Gesetzeshüter jederzeit eingreifen.

Watashi hatte mich noch auf etwas hingewiesen, was Ich übersehen hatte:

<Watashi> Alle teilnehmer haben mit kauf der Eintrittskarten die Hausordnung akzekptiert und da steht drin das bei zuwiderhandeln gegen die Regeln Hausverbot erteilt werden kann.
und wenn jemand mit Anscheinwaffen oder scharfen Gegenständen und/oder ähnlichem ist das auch eine Gefährdung der allgemeinen Sicherheit und damit darf die ConSec das in diesem Fall
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but how you do get to your destination.






Von:   abgemeldet 28.03.2010 22:33
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
Was ist mit echten waffen für die man keinen Waffenschein braucht?
Musketen etc.
Hiroshima, A shadow burned in time
Nagasaki, naked baby melts alive
But that was the end--Why?
There are so many more that must die
I can't kill you all with my hands



Von:    FruchtCocktail 30.03.2010 21:22
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
> Was ist mit echten waffen für die man keinen Waffenschein braucht?
> Musketen etc.
"Echte Waffen" sind Waffen und somit Waffenscheinpflichtig;
darunter zählt auch eine Muskete
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but how you do get to your destination.






Von:    Watashi-San 30.03.2010 21:45
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> > Was ist mit echten waffen für die man keinen Waffenschein braucht?
> > Musketen etc.
> "Echte Waffen" sind Waffen und somit Waffenscheinpflichtig;
> darunter zählt auch eine Muskete

und auf Cons sowieso generell verboten
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Von:    Robyversal 30.04.2010 11:28
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
Oh man..ich bin jetzt total verwirrt.
Hab folgendes problem.

Ich habe mir für wenig Geld eine DEFEKTE Softair gekauft, die man ab 14 Jahren erwerben darf (bin selber 24), wollte sie jetzt für eine Con verwenden. Sie sieht jedoch verdammt echt aus.

Gibt es nicht einen Weg, diese Waffe als unecht oder ungefährlich kenntlich zu machen? Ich habe ja nichts schlimmes damit vor.
Kugeln hab ich keine, ein Magazin war auch nicht dabei, und funktionieren tut sie auch nicht.



Von:    TheBoss 30.04.2010 12:18
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> Oh man..ich bin jetzt total verwirrt.
> Hab folgendes problem.
>
> Ich habe mir für wenig Geld eine DEFEKTE Softair gekauft, die man ab 14 Jahren erwerben darf (bin selber 24), wollte sie jetzt für eine Con verwenden. Sie sieht jedoch verdammt echt aus.
>
> Gibt es nicht einen Weg, diese Waffe als unecht oder ungefährlich kenntlich zu machen? Ich habe ja nichts schlimmes damit vor.
> Kugeln hab ich keine, ein Magazin war auch nicht dabei, und funktionieren tut sie auch nicht.


nun du könntest es wie in amerika machen: entweder n "orange tip" vorne drauf bzw die mündung neonorange anstreichen oder 2-3 farbpunkte drauf setzen ...sieht nur leider extrem besch...eiden aus ^^°
und wenn du pech ahst ergehts dir wie dem einen auf der LBM: er hatte ebenfalls softairs dabei, keine muni... und sie wurden ihm abgenommen und zwar weil ein sticker darauf fehlte (WTF?) der sticker der anzeigt wieviel Joule die softair hat....ich glaub 0,5 is die grenze der erlaubten softairs derzeit.
ansonsten kann ich dir nur raten wie ich es immer mache: unauffällig verhalten..also nicht mit den waffen rumfuchteln, anderen an die stirn heben und wild den abzug drücken (da deine ja defekt ist dürfte das sich jedoch erledigen, da man dort wohl keine geräusche mehr hört wenn man am abzug zieht *lol*)
und notfalls nur für fotos auspacken.....
am besten wäre wie gesagt noch die Orange-tip methode...sodass man die mündung neonorange einfärbt bzw sich ein orange tip besorgt zum aufschrauben (hängt von deiner softair ab)
allerdings ist das hierzulande (noch) nicht wirklich geläufig....
und die Tauglichkeit der orange tips sei mal dahingestellt....
Cosplays coming up @ Gamescom 2010
http://www.youtube.com/watch?v=SflP-aijAow
WE love to entertain you!

Zuletzt geändert: 30.04.2010 12:20:03



Von:    Watashi-San 30.04.2010 12:22
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> nun du könntest es wie in amerika machen: entweder n "orange tip" vorne drauf bzw die mündung neonorange anstreichen oder 2-3 farbpunkte drauf setzen ...sieht nur leider extrem besch...eiden aus ^^°

ist in Deutschland nicht ausreichend, da es keinen wirklich zuverlässigen Status vermittelt

> allerdings ist das hierzulande (noch) nicht wirklich geläufig....

Weil es auch nicht zugelassen ist

> und die Tauglichkeit der orange tips sei mal dahingestellt....

hier greift immer noch §42a WaffG
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Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?



Von:    Watashi-San 30.04.2010 12:20
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> Gibt es nicht einen Weg, diese Waffe als unecht oder ungefährlich kenntlich zu machen? Ich habe ja nichts schlimmes damit vor.

Nein gibt es nicht,
da eine Kennzeichnung nichts aussagt, über den tatsächlichen Zustand der Waffe

> Kugeln hab ich keine, ein Magazin war auch nicht dabei, und funktionieren tut sie auch nicht.

und auch das ist nicht wirklich erkennbar


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Von:    Robyversal 30.04.2010 12:30
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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hm..echt shit ^^°

am liebsten würde ich fett "FAKE" drauf sprühen XD
sieht aber auch scheisse aus..

@TheBoss

Ich hatte auch schon überlegt eine Sporttasche mitzunehmen (die ich mit einem kleinen Schloss abschließen kann) und die Waffe dadrin verstaue und nur für Fotos raushole. Da die Tasche auch zum Cos passen würde ^^
Aber dann musst man sich halt immer umsehen ob die luft rein ist und schnell ein Foto schiessen..auch irgendwie doof.

Aber das würde ich in kauf nehmen, wenn mich das vor Ärger bewart



Von:    Robyversal 30.04.2010 13:00
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
Hab da was gefunden:

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt
1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer
Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder
Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.


Hier trifft doch Absatz 2 Punkt 1 voll auf mich zu..oder nicht?



Von:    TheBoss 30.04.2010 18:11
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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Ich zitiere hier mal Watashi-san:

(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
[...]

zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


Ich vermute, dass Cons zu dem erst genannten Ausnahmefall zählen, oder?



>Nein
>Cons zählen NICHT zu den Ausnahmenregeln

>Regel eins betrifft wirklich nur Film, TV, Theater

>Auch wenn auf Cons grundsätzlich Fotos gemacht werden sind diese >KEINE Ausnahme
Cosplays coming up @ Gamescom 2010
http://www.youtube.com/watch?v=SflP-aijAow
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Zuletzt geändert: 30.04.2010 18:14:27



Von:    Robyversal 30.04.2010 18:26
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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ach mist..ich hatte das oben stehende total verdrängt XD

Aber wenn es Fotos sind die ich privat schiesse ohne auf einer Con zu sein..dann ist gelten ja keine anderen Regeln..



Von:    Robyversal 30.04.2010 18:42
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Avatar
 
Aber moment:

Watashi-san schreibt, es gilt tatsächlich nur für film-, TV oder Theater..aber du bist nicht auf FOTO eingegangen.

Heisst für mich du musst kein beruflicher Fotograf sein, um solche Bilder schiessen zu dürfen. Ist doch blödsinn.

Weiter heisst es doch:
Ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se nach Ab­satz 2 Nr. 3 liegt ins­be­son­de­re vor, wenn das Füh­ren der Ge­gen­stän­de im Zu­sam­men­hang mit der Be­rufs­aus­übung er­folgt, der Brauch­tums­pfle­ge, dem Sport oder einem all­ge­mein an­er­kann­ten Zweck dient.

Ich verstehe das so, dass es eher tolleriert wird wenn du gerade ein Fotoshooting als Auftrag am laufen hast.

Aber das heisst doch nicht, dass die anderen "hobby"-Fotografen dass jetzt nicht dürfen.




Von:    FruchtCocktail 30.04.2010 20:26
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> Ich verstehe das so, dass es eher tolleriert wird wenn du gerade ein Fotoshooting als Auftrag am laufen hast.
>
> Aber das heisst doch nicht, dass die anderen "hobby"-Fotografen dass jetzt nicht dürfen.
Wenn du als professioneller Fotograf agieren tust,
weisst du (oder die Agentur in deinem Rücken) aber dass solche Events idR angemeldet sein müssen bei der zuständigen Polizei.


Und nein, ich beziehe mich damit nicht auf Fotoshootings
sondern auf Shootings an öffentlichen Plätzen oder verlassenen Lagerhallen etc.pp... Sicherheitstechnische Prefasseln.

Das wäre so, als würdest du auf dem Rathausmarkt in Berlin mit
3 Frauen,jeder von ihnen hat eine AK47 in der Hand, ein Shooting machen. Da dies sehr Wahrscheinlich für Panik sorgen würde,
ist es vorher anzumelden. Alles andere würde mit Anzeigen und Klageschriften geahndet werden... von Presseaufrufen ganz zu schweigen.
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Von:    red_feather 02.05.2010 13:04
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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Was ich hier noch einmal einwerfen möchte, damit alle Klarheiten beseitigt werden ;) :

---

Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist.
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INTERESSANT für Cosplayer wird es hier:
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Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

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Der erste Punkt klingt so doch erstmal gut, wenn man damit leben kann...oder habe ich da etwas wichtiges unberücksichtigt gelassen?

Punkt Zwei: "enthalten": Ich muss an den oben erwähnten Orangetip denken...aber wenn es heißt, dass es in Deutschland nicht geläufig ist..hn. -.- Zumindest können jetzt alle Bayonetta-Cosplayer aufatmen. xD

Punkt 3 verstehe ich nicht...

Was anderes: Wie ist es bei Con- Wettbewerben bzw. mit den damit verbundenen Bühnenauftritten? Greift da Absatz 2 oder muss ich bei einem Wettbewerb die Knarren durch, überspitzt ausgedrückt, knallbunte Plastik-Wasserpistolen ersetzen?

"You don't burn out from going too fast. You burn out from going too slow and getting bored"


Cliff Burton

Zuletzt geändert: 02.05.2010 13:06:16



Von:    Watashi-San 02.05.2010 14:40
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> Was anderes: Wie ist es bei Con- Wettbewerben bzw. mit den damit verbundenen Bühnenauftritten? Greift da Absatz 2 oder muss ich bei einem Wettbewerb die Knarren durch, überspitzt ausgedrückt, knallbunte Plastik-Wasserpistolen ersetzen?

Es gelten zu dem Waffengesetz natürlich noch die Hausordnung (zB die Waffenregeln der Veranstaltung)
Die besagen zB im Falle der Connichi, das vom Waffencheck eingezogene Waffen zum Cosplay-Wettbewerb auf die Bühne gebracht werden (und dort auch wieder abgenommen werden).

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Nimm das Leben nicht so ernst - Du kommst am Ende doch nicht lebend davon
Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?



Von:    Absinthium 17.05.2010 22:55
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Also, das ist irgendwie immer noch ziemlich verwirrend. o.ô
Was ist jetzt zum Beispiel mit (m)einem Jack Sparrow Kostüm. Ich habe dafür eine Muskete aus dem Spielzeughandel. Sie sich relativ echt aus, ist auch originale Größe, würde ich sagen. Das Material ist Hartplastik, aber ein Teil des Laufs fürhlt sich kühler an als der Rest, könnte also Metall sein. Aber genau kann man das nicht sagen. Wenn man von Nahem guckt, sieht man, dass es Platik und nicht Holz ist. Es gibt auch eine Gravur die es unauffällig aus Spielzeug entlarvt. Also...... bei Cons könnte es unter Umständen somit sein, dass sie wegen dem bisschen vielleicht Metall und weil sie relativ echt aussieht nicht zugelassen wird. Ok, verstanden. Aber wenn ich mich jetzt auf einen Marktplatz stelle, mit Hobbyfotograph vor mir, wäre das dann illegal? Weil man durch das Kostüm, die Kamera und bei näherem Hinsehen ja sieht, dass die Waffe keine Waffe ist... o.ô
Hat da einer ne Ahnung?



Von:    FruchtCocktail 18.05.2010 08:09
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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> bei Cons könnte es unter Umständen somit sein, dass sie wegen dem bisschen vielleicht Metall und weil sie relativ echt aussieht nicht zugelassen wird. Ok, verstanden.


Die Wahrscheinlichkeit, dass du damit jemandem ein Auge auspiekst oder
sonstigem Schaden iwie zufügen könntest, bleibt weiterhin bestehen
womit die schlussendliche Entscheidung beim jeweiligen Waffencheck liegt.


> Aber wenn ich mich jetzt auf einen Marktplatz stelle, mit
> Hobbyfotograph vor mir, wäre das dann illegal? Weil man durch
> das Kostüm, die Kamera und bei näherem Hinsehen ja sieht, dass > die Waffe keine Waffe ist... o.ô
> Hat da einer ne Ahnung?

Eine Muskete zählt unschwer als Schusswaffe, allerdings ist
genau das "genauere hinsehen müssen" das Problem. Es kann
durch aus sein, dass ein Polizist auf euch zu kommt und euch
darauf anspricht oder euch bittet dies zu unterlassen.
Eine Konventionalstrafe sollte aber nicht anfallen, da
es sich um keine bedrohliche Schusswaffe handeln tut.

Life is not so much about the journey,
but how you do get to your destination.






Von:    Absinthium 18.05.2010 20:43
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Ok, das hab mich mir ja auch schon gedacht. ^^ Aber gut noch ne andere Meinung zu hören.
Aber eine kurze Frage: Ich glaube ich hab Muskete falsch gesagt, ich weiß nicht wie man Jack Pistole nennt. o.o
Also spitz ist die nicht... also verhauen könnte man jemanden damit, aber pieksen nicht. (Nicht dass verhauen nicht schon schlimm genug wäre xD)



Von:    red_feather 18.05.2010 21:36
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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>Ok, das hab mich mir ja auch schon gedacht. ^^ Aber gut noch ne andere Meinung zu hören.

Man muss sich einfach vor Augen führen, dass man sich bei diesem Waffengesetz etwas gedacht hat. Aber da du ja kein Interesse hast, die Anscheinwaffe zu nem Banküberfall/Softairrun/etc, setze hier Unfug deiner Wahl ein zu verwenden, sondern "nur" für ein Shooting - rede mit den Behörden.
Und da wir in Deutschland sind - hol dir schwarz auf weiß irgendeinen Wisch, damit dir niemand was kann.
Dass das Waffengesetz für ein Congelände auch so streng gilt, muss man akzeptieren - zumindest theoretisch, praktisch werden ja beide Augen zugedrückt, zum Leidwesen der "ehrlichen" Cosplayer. Ich bin gespannt, wann die Behörden darauf aufmerksam werden und es das erste öffentliche Furore mit BILD-Zeitung-Artikel und Co gibt.

>Aber eine kurze Frage: Ich glaube ich hab Muskete falsch gesagt, ich weiß nicht wie man Jack Pistole nennt. o.o
>Also spitz ist die nicht... also verhauen könnte man jemanden damit, aber pieksen nicht. (Nicht dass verhauen nicht schon schlimm genug wäre xD)

Rein theoretisch könnte ich mit meinen Fäusten (Silber/Stahlringe) und Stiefeln etc massiv mehr Schaden verursachen..oder einer normalen Schere...oder einem Spaten..oder oder oder. Aber das ist nun mal die Willkür...irgendwo muss man "leider" anfangen Grenzen zu setzen, und wenn Max Mustermann nun man der Meinung ist, dass man mit ner Spielzeugpistole Mitcosplayer verprügeln würde, dann muss man sich fügen. Aber wie oben erwähnt - das Problem bei Spielzeugpistolen ist die Imitation.

>Gute Idee, werd ich mir merken. Ich könnte Glück haben, bin in Medienwissenschaften an der örtlichen Hochschule der Bildenden Künste eingeschrieben. xD Da sind Film/Fotoprojekte nicht so ungewöhnlich.

>Zudem würde ich mir auch keine Rushhour aussuchen sondern ohnehin eine Zeit in der kaum ein Mensch auf der Straße ist. Das erhöht wohl die Chancen auf ein 'legales' Fotoshooting.

Richtig. Insofern - versuch es. :) Viel Erfolg!
Wenn du das den Herren und Damen es richtig steckst, werden sie sicherlich erkennen, dass du kein leichtsinniger Teenage-Terrorist bist. Und so sie wollen - vielleicht wird dir ein Shooting gewährt. ^^ Fragen kostet nix, nur Nerven.

>Ansonsten... ich denke immer gerne an die Szene in der Jack in Tortuga statt seiner Pistole eine Banane in der Hand hält. xD

Oh, ähnliche Ideen schwebten mir für mein Roberta-Cosplay auch schon vor...-.-°°° eine Quietschpinke Wasserpistole. Und ich wette, sogar die würde mir auf der Dokomi abgenommen werden! xD
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Zuletzt geändert: 18.05.2010 21:39:22



Von:    Absinthium 25.05.2010 19:45
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
(Sorry für die späte Antwort, war auf der Asylum Europe ^^)
Sind die so krass bei der Dokomi? o.o
Aber ich denke, ich werde mal nochmal wegen des Congeländes überlegen, vermutlich bleibe ich in Bezug auf Cons aber bei der Banane. xD
Muss nur nochmal überlegen wegen des Säbels o.o Der sieht 100% unecht aus und ist aus sehr rundem und leichtem Platik... nochmal informieren. xD



Von:    red_feather 26.05.2010 09:26
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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Ich muss ganz zynisch sagen - offiziell waren sie das.
----
Waffenregeln:
"Das Mitführen von Waffen die nicht in folgende Kategorien passen

*

- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, welche von der DoKomi-Security als ungefährlich bewertet werden.
*

- Bogen und Köcher (aber ohne Pfeile)

ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Wer gesetzeswidrige Waffen (Anm von mir: Wozu auch Anscheinwaffen gehören würden, oder?) bei sich führt (auch Zierwaffen wie Katanas, etc…) wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei schweren Verstößen behalten wir uns vor die Polizei zu informieren."
-----
(von der offiziellen Seite)

Und was sah ich auf der Con? ANSCHEINWAFFEN.
Wurden die von der Orga oder Security abgenommen?
Die Dame meinte, sie hätten das gesehen, hatten aber gesagt, es sei oke. Wurde nur in der Halle abgenommen.
Ich weiß auch nicht, was ich dazu sagen soll.


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Von:    Absinthium 26.05.2010 12:15
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
Das ist schon krass...
Wenn es solche Regeln gibt, dann ja nicht ohne Grund.
Ich meine, Anscheinwaffen mit denen man niemanden verletzen kann (wie zB Spielzeugpistolen) könnte man ja theoretisch auf Cons zulassen, weil die meisten Leute die auf Cons gehen wissen, dass Cosplayer keine Bankräuber sondern eben Cosplayer sind. Allerdings ist das auch irgendwie relativ, vielleicht macht es ja doch Leuten Angst.
Allerdings finde ich, dass Dekowaffen wie Katanas wirklich nichts auf dem Gelände oder in Hallen zu suchen haben, selbst wenn man niemandem was tun will, kann man mit denen auch unbeabsichtigt Leute verletzen.
Irgendwie muss ich jetzt daran denken, dass es doch am einfachsten ist ein Cos zu machen ohne Waffe -.- Wie wärs mit Sailor Moon? Obwohl... was die wohl zu den Verwandlungsstäben sagen...



Von:    red_feather 26.05.2010 12:49
Betreff: Schusswaffenimitate und Cons [Antworten]
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>Ich meine, Anscheinwaffen mit denen man niemanden verletzen kann (wie zB Spielzeugpistolen) könnte man ja theoretisch auf Cons zulassen, weil die meisten Leute die auf Cons gehen wissen, dass Cosplayer keine Bankräuber sondern eben Cosplayer sind.

War ja eine meiner ersten Frage in diesem Thread...und sollte ich es nicht gravierend falsch verstanden haben, hieß die Antwort: "NEIN."

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