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Einzelposting: rechtliches zu Animationen, AMVs und Co...


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Von:    Daishi 22.10.2008 19:13
Betreff: rechtliches zu Animationen, AMVs und Co... [Antworten]
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Youtube hat ein Abkommen mit der GEMA, dass Titel, die bei der GEMA lizensiert sind, eingestellt werden dürfen (nachzulesen z.B: hier http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen--/meldung/98714).
Videos einem breiterem Publikum auf einer Con zu zeigen (es sei denn, man zeigt sie über youtube^^), dürfte da aber ohne Anmeldung bei der GEMA schon problematisch sein.

Ich persönlich denke aber,d ass die Videos der rechtlich brisantere Part sind. Da es aber noch kein derartiges Urteil gibt anscheinend Grauzone. Da es aber auch zu negativer Publicity führt, die Fans abmahnen zu lassen, glaube ich kaum, dass es da so schnell eine Klage geben wird.
Mfg Daishi

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