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Einzelposting: Eigenen Douji produzieren+verkaufen


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Von:    Zadzenea 25.02.2009 23:31
Betreff: Eigenen Douji produzieren+verkaufen [Antworten]
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>
> Neben der art shota über 2 kleine jungs im alter von 8 (uagh) ...gibt es ja noch die art ein erwachsener und teenager
> (zählt ja auch unter shota oder?) zb...uhm..sasuke und itachi
>

Also ich glaube, ehe dich da jemand wegen Kinderpornographie anzeigt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Verlage meckern kommen, dass du die Charas verwendet hast ^.^"
Hatten sie hier schon mal in nem anderen Tread diskutiert: wenn du was mit vorhandenen Charas was machst, istd as mehr auf eigene Gefahr, wenn die Verlage das mitkriegen, könnten sie klagen, weil sie die Rechte an den Charas haben. Hier in Deutschland geht das leider nicht so gut wie in Japan.

Wenn du also wirklich mal nen Doujinshi veröffentlichen willst, dann lieber Risiko-frei eigene Charas verwenden, und dann kannst du es ja so drehen, dass sie mindestens schon 15 sind ^.^ So rutscht du garnicht erst in die Shota-Falle (zumal ich eh glaube, dass das hier eh bessern Absatz finde, glaube nicht, dass hier jemand freiwillig was kaufen will, was in die Richtung Kinderpornographier geht ... also auch von der Absatz-technischen Seite besser ^.^)

> Die erste Variante ist zwar auch verboten soweit ich weiß, aber da liegt wenigstens kein Straftatbestand vor (wenn beide unter 14 sind)

Würde aber trotzdem sagen, dass es ein Straftatbestand ist ... wenn jemand nen Foto von nem nackten Kind macht, hatte das Kind ja auch nix mit nem Erwachsenen, trotzdem ist das Kinderpornograohie ... wenn man nen Doujinshi von zwei sexuell aktiven 8-Jährigen hat, geilen sich ja auch alte Säcke dran auf, das bleibt Kinderpornographie ^.°

Das mit den unter 14-Jährigen wäre mehr keine Straftat, wenn es jetzt ein echtes Pärchen wäre, die dürften zusammen sein. Von den beiden macht sich keiner Strafbar ... Kinderpornographie ist ja mehr die Verbreitung von dem Bildmaterial davon, und nicht das Verhältnis der beiden an sich ^.° ... Wenn man sowas zeichnet, macht man sich als Zeichner strafbar, wenn man das vertreibt.
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Zuletzt geändert: 25.02.2009 23:36:57

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