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Einzelposting: Gewerblich oder freiberuflich?


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Von:    Ashaya 15.12.2017 19:15
Betreff: Gewerblich oder freiberuflich? [Antworten]
Ist zwar jetzt ein bisschen spät, aber ich will auch noch meinen Senf dazugeben:

also erstmal: ob du gewerblich oder freiberuflich bist kannst du dir nicht aussuchen, das ist gesetzlich bestimmt, wer als Gewerbetreibender und wer als Freiberufler gilt. Und grundsätzlich sind künstlerische Tätigkeiten freiberuflich. Das bedeutet für deine Gewinnermittlung, dass du dir aussuchen kannst, ob du eine Bilanz oder eine EÜR machst. Grundsätzlich ist eine EÜR leichter zu erstellen, und vorallem zählen Einnahmen dann erst, wenn du sie wirklich erhalten hast und nicht, wenn du bereits die Forderung deines Kunden hast. Die Einkünfte musst du dann auch in deiner Steuererklärung angeben. So viel zum einkommensteuerlichen.

Umsatzsteuerlich ist jeder Unternehmer der im Inland Leistungen erbringt dazu verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen. Aber wenn du im laufenden Jahr weniger als 17.500 € einnimmst, und im folgenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € einnimst, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, und musst auch keine ans Finanzamt abführen. Du kannst dann aber auch keine Vorsteuer für Dinge ziehen, die du für dein Geschäft anschaffst.

Ich hoffe, dass das nochmal so ein bisschen alles zusammenfasst.
Ach ja, um Gewerbesteuer musst du dir als Freiberufler keine Gedanken machen, weil die nur als einkommensteuerlich Gewerbetreibender zu zahlen hast, wenn du einen Gewinn von mehr als 24.500 € hast.

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