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Einzelposting: D'Artagnan und die drei Musketiere auf Video oder DVD???


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Von:    Nessi-chan 25.10.2008 10:12
Betreff: D'Artagnan und die drei Musketiere auf V... [Antworten]
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Okay, dann eben doch. -_-'
Zum Thema "Raubkopie" sollte vielleicht erstmal gesagt werden, dass es diesen Begriff - juristisch betrachtet - gar nicht gibt:
Kritiker merken an, der Begriff sei unverhältnismäßig, da er das unrechtmäßige Anfertigen einer Kopie mit dem Tatbestand eines Raubes gleichsetze. Juristisch betrachtet ist ein Raub ein Verbrechen, bei dem eine Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung entwendet wird. Beim Erstellen einer Kopie wird dementgegen dem Urheber weder das Original entzogen noch Gewalt angewendet.
Der Begriff Schwarzkopie beschreibt eine unberechtigte Kopie wertneutral. Dieser orientiert sich sprachlich an Begriffen wie z. B. „Schwarzarbeit“, „Schwarzfahren“ oder „schwarz“ fernsehen.
Im deutschen Urheberrechtsgesetz wird der Ausdruck „Raubkopie“ nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben.
Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als „Raubkopien“ bezeichnet. Tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum privaten Gebrauch mehrere Privatkopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen, ohne dadurch ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen. [...] Der entscheidende Aspekt ist, dass er [Kopierschutz] umgangen und nicht etwa geknackt wird. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird.
In den Kinospots der Werbekampagne der Zukunft Kino Marketing GmbH „Raubkopierer sind Verbrecher“ wird zudem behauptet, Verstöße gegen das Urheberrecht seien Verbrechen, welche mit 5 Jahren Haft bestraft werden könnten. Tatsächlich sind Urheberrechtsverletzungen Vergehen und keine Verbrechen.
Und zur oben angesprochenen Gebühr:
Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.
Wichtig für die Abgrenzung von illegaler Schwarzkopie und legaler Privatkopie sind weiterhin diese Kriterien:
private Verwendung, offensichtlich rechtswidrige Herstellung, öffentliches zugänglich Machen
Dazu ist zu sagen, dass die private Verwendung die Weitergabe an Dritte nicht ausschließt. Wichtig bei einer Weitergabe ist lediglich, dass sie unentgeltlich erfolgt. Ähnliche Maßstäbe gibt es auch bei den anderen zwei Kriterien, da sie nur dann zur Schwarzkopie führen, wenn sie "offensichtlich rechtswidrig sind" (was Aufnahmen aus dem Fernsehen durch die oben genannte Beteiligung nicht mehr sind) und sie öffentlich zugänglich gemacht werden müssen in dem Maße, dass ich sie herunterladen kann. Sicher gibt es Seiten, die es ermöglichen, Videos von YouTube-Seiten herunterzuladen, doch diese Intention kann man dem Uploader eines Videos nicht von vornherein unterstellen. Genau genommen ermöglicht er lediglich das Ansehen des Materials.
Unter diesen Aspekten gesehen, könnte man also sogar sagen, dass Leute, die Serien hochladen, die es nicht auf anderem Wege zu erhalten gibt (DVD oder Video), diese von anderen heruntergeladen und auf Rohlinge, von deren Preis die Industrien etwas abkriegen, brennen den potentiellen Herstellern sogar zusätzlichen Gewinn bringen, da sie Geld für etwas kriegen, das sie nicht über die TV-Ausstrahlung hinaus produziert haben. Zumindest in diesen Fällen würde ich die Bezeichnung "Schwarzkopie" oder die falsche "Raubkopie" zurückpfeifen.
Zuletzt geändert: 25.10.2008 10:30:16

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