Animuc 2016
Event-Details
Datum
01.04.2016 bis 03.04.2016
Offizieller Veranstalter
Animexx e. V.
Größenordnung
5000+
Entfernung
K/A
Kontakt
info@animuc.de
Eventkategorie
Convention
Event-Reihe
Animuc
Adresse
Veranstaltungsforum Fürstenfeld Fürstenfeld 12
82256 Fürstenfeldbruck
Bayern

Die Animuc kehrt 2016 vom 01.04.2016 bis 03.04.2016 zurück ins Forum Fürstenfeld. 

 

Freut euch auf phänomenale Showacts, interessante Workshops, Wettbewerbe und viele weitere Programmpunkte.

 

Weiter bietet euch das Rahmenprogramm eine bunte Mischung aus Animes, Händler, einem Gamesroom, dem Manga-Markt, Bring&Buy, die allseits beliebte Versteigerung, TCG, Go und eine Menge Spaß und gute Laune.

Für Informationen zu den Programmpunkten schaut auf unserer Webseite vorbei.

 

Wir freuen uns auf euch,
Euer Animuc-Orga-Team

 

 

Öffnungszeiten:
Freitag: 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Sonntag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 


Wichtige E-Mail-Adressen:
Allgemeine Anfragen: info@animuc.de
Für Händler: haendler@animuc.de
Für Helfer: helfer@animuc.de
Für Zeichner: mangamarkt@animuc.de

Für Workshops: event@animuc.de

Für Showgruppen: event@animuc.de
Showgruppen, die einen Stand in der oberen Tenne wollen: aussteller@animuc.de
Für Cosplay-Wettbewerbe: cosplay@animuc.de
Für Presse: presse@animuc.de

Tickets 2016
 
Der Ticket-Vorverkauf ist beendet. Tickets sind nur noch an der Tageskasse erhältlich.
 
 
Tickets sind nur verfügbar, solange der Vorrat reicht! Contickets sind nur noch in der 2. Vorverkaufsphase erhältlich!
 
 
Tageskasse
Freitagsticket 13,00 Euro
Samstagsticket 21,00 Euro
Sonntagsticket 13,00 Euro
Elternticket in Verbindung mit einem reglulären Eintrittsticket 1/2 des Eintrittspreises

Kinderticket* bis einschließlich

sechs Jahre

kostenlos

 

*Nur in Verbindung mit einem gültigen Elternticket

 

Convention-Regeln
  • Im gesamten Bereich der Veranstaltung gelten die Con- und Waffenregeln. Die Hausordnung gilt für das komplette Areal.
  • Der Außenbereich der Gebäude sowie das Kloster und die Kirche gehört NICHT zur Animuc. Es wird darum gebeten, sich dort angemessen zu verhalten.
  • Für Kleinkinder gibt es Wickelmöglichkeiten auf der Veranstaltung.
  • Kinder bis einschließlich 6 Jahre erhalten kostenlosen Eintritt. Ein entsprechender Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Veranstaltung nur bis 22 Uhr besuchen.
  • Während der gesamten Veranstaltung herrscht Ausweispflicht, das heißt, ein gültiger Altersnachweis ist ständig mitzuführen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Kinderausweis; andere Dokumente werden nicht akzeptiert!).
  • Belästigungen von Besuchern durch andere Besucher sind strikt verboten. NEIN heißt NEIN. Bei Belästigungen bitte an einen Con-Helfer wenden.
  • Übernachtungen im Veranstaltungsforum ist nicht erlaubt.
  • Alkohol und Drogen sind auf der gesamten Veranstaltung verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Berauschten Personen wird der Zutritt verwehrt.
  • Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist verboten. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Areal verboten.
  • In gesamten Con-Bereich ist auf Sauberkeit zu achten. Der Müll ist in den entsprechend zur Verfügung stehenden Eimern zu entsorgen.
  • Lebende Tiere sind auf der Convention verboten. Ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde.
  • Das Verkaufen und Verteilen ist ohne Genehmigung der Organisatoren verboten.
  • Inliner sind auf dem Gelände erlaubt, müssen allerdings beim Betreten der Gebäude ausgezogen werden.
  • Die Veranstaltungsregeln gelten auch für Besucher der Animuc ohne Eintrittskarte.

 

Waffenregeln

 

Nicht erschrecken, wir reden hier natürlich nicht von echten Waffen, aber da die Kostüme vieler Cosplayer Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wie Stäben oder Schilden erfordern, um ein authentisches Erscheinungsbild zu ermöglichen, müssen wir zur Sicherheit aller Besucher Regeln aufstellen, welche Gegenstände gefahrlos mitgeführt werden können, und welche wir in den Räumlichkeiten leider nicht zulassen können.

Grundsätzliches
Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der Animuc einen Waffencheck durchführen.
Wir unterscheiden drei Arten von Waffen:
  • verbotene Waffen
  • beanstandete Waffen
  • erlaubte Waffen
Im Zweifelsfall hat das Hallenpersonal das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Beachte bitte, dass wir diese Regeln nicht aufgestellt haben, um Cosplay-Fans zu ärgern, sondern weil sie sich zwingend aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ergeben. Natürlich wissen wir, dass niemand mit seiner mühsam gebauten Cosplay-Waffe irgendwelchen Blödsinn anstellen würde, aber es könnte z.B. ein Unfall passieren oder eine andere Person in einem unbeobachteten Moment damit herumspielen.

Verbotene Waffen
Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.
Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:
  • Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmessern)

Beanstandete Waffen
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Sollten sie für den Cosplay-Wettbewerb oder für den Performance-Wettbewerb gebraucht werden, so werden sie vor Beginn dieser Wettbewerbe von erfahrenen Helfern zur Bühne gebracht und dürfen nur für diese Veranstaltungen auf der Bühne getragen werden. Unmittelbar danach müssen sie wieder abgegeben werden. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen an der Garderobe wieder abgeholt werden.
Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:
  • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
  • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmessern)
  • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
  • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
  • Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge

Erlaubte Waffen
Erlaubte Waffen dürfen auf der Animuc während der gesamten Con-Dauer getragen werden. Sie werden am Eingang besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen.
Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
  • LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
  • Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
  • Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
  • Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile
  • Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)
Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben und kann sie bei Verlassen der Veranstaltung wieder an der Garderobe abholen.

Kleidungsaccessoires
  • Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
  • Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören
  • Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können
  • Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen

Warum sind diese Waffenregeln nötig?
Hier als Beispiel ein unveränderter Ausschnitt aus einer früheren Anfrage-Mail (für die Connichi):
"(...) Für mein Cosplay benötige ich ein Schwert. Aber das Problem ist, ich habe ein scharfes Schwert. Dürfte ich das bei mir Tragen? Weil ein anderes habe ich leider nicht. Und ohne das Schwert sieht das Cosplay doof aus.
Es ist ein ca. 96cm langes Katana. Scharf (Also so dass man 18 sein muss um eines im Laden zu kaufen). Und dazu eine Schwertscheide. Ich würde das Schwert auch die ganze Zeit über in der Scheide lassen. (...)"

Unsere Antwort musste damals leider lauten: "Denk nicht mal daran."

Rechtliche Grundlagen für die Waffenregeln
  • §1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(...)
(2) Waffen sind
  1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
  2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
  • §42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(...)
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
  1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck (...) Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden (...).
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Liebe/r User/in,

Da der Eventkalender sich noch in der Beta befindet, wird diese Funktion erst später zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank für dein Verständnis!

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