Artemisia absinthium
Autor: SpankTB
Eigentlich jah DAS Szenegetränk ("getränk"), mit dem ich mich allerdings bis dato noch nie so wirklich auseinandergesetzt habe.
Ich war mal wieder auf meiner Lieblingsseite www.land-der-traeume.de und fand einen, meiner Meinung nach, sehr interessanten Artikel über oben erwähntes Gesöff.
Weitreichend ist wohl bekannt:
Wirkstoff:
Thujon
Wirkung:
berauschend, betäubend, aphrodisierend, halluzinogen
Suchtpotential:
Wie bei allen alkoholischen Getränken sehr hoch.
ABER!
Nebenwirkungen:
Wird dieses Wermut-Getränk zu oft getrunken, so können Nieren- und Gehirnschäden auftreten. Als starkes Nervengift kann Thujon epileptische Krämpfe hervorrufen und bei chronischem Missbrauch zur Verblödung führen (<----- Anm. v. miar: DAS erklärt EINIGES! ).
Betrachtet man die früheren Beschreibungen der Abhängigkeit - auch Absinthismus genannt -, so ergeben sich große Übereinstimmungen mit den Symptomen des Alkoholismus, Begleiterscheinungen sind u.a. Halluzinationen, Schlaflosigkeit, Muskelzittern, Lähmungen und Krämpfe.
Auch interessant:
Sowohl der Import von als Absinth bezeichnetem Trinkbranntwein oder ähnlichen Erzeugnissen als auch die zur Herstellung derartiger Getränke notwendigen Grundstoffe wurden in Deutschland durch das Absinth-Gesetzes vom 27.04.1923 verboten. Der Überlieferung nach soll die tragische Geschichte des chronischen Trinkers Jean Lanfray aus Lausanne den Niedergang eingeleitet haben - dieser tötete im Delirium seine ganze Familie.
Das Absinth-Gesetz wurde zwar bereits 1981 wieder aufgehoben. Die Aromenordnung in Deutschland untersagte aber weiterhin die Verwendung von Wermutöl. Jedoch ist seit 1991 ein reglementierter Thujon-Anteil wieder zulässig.
Quelle "www.land-der-traeume.de"
ERSCHRECKEND!
Und die Verdummung greift um sich.
... beim ein oda anderen.