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Thread: Rechtslage animagic

Eröffnet am: 06.04.2002 14:10
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 mondhase Rechtslage animagic 06.04.2002, 14:10
pujiko-chan Rechtslage animagic 06.04.2002, 14:13
 mondhase Rechtslage animagic 06.04.2002, 14:14
pujiko-chan Rechtslage animagic 06.04.2002, 14:27
 Callie Rechtslage animagic 06.04.2002, 14:29
SaireaZadkiel Rechtslage animagic 06.04.2002, 15:45
 doc Rechtslage animagic 06.04.2002, 15:49
SaireaZadkiel Rechtslage animagic 06.04.2002, 15:59
 mondhase Rechtslage animagic 06.04.2002, 16:09
SaireaZadkiel Rechtslage animagic 06.04.2002, 16:11
 doc Rechtslage animagic 06.04.2002, 16:12
SaireaZadkiel Rechtslage animagic 06.04.2002, 16:16
Zadeisama Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 16:16
SOrion Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 17:54
Miharu Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 18:16
 doc Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 20:18
Miharu Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 21:01
aideron Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 21:36
Miharu Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 22:14
aideron Rechtslage AnimagiC 06.04.2002, 22:51
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 Tanabata Is ja gut!! 07.04.2002, 13:17
Wassertopf Nur zur info 09.04.2002, 00:48
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Von:    mondhase 06.04.2002 14:10
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
Ist hier jamand der anwalt ist?

Ich hätte da mal ne frage ,wie sie das mit der rechtslage aus wegen den anikarten!!

ich meine bis auf das die karten für das das festival gerenzt sind wurde nichts von begrenzten karten gesagt!!!!
und wenn man eine anmeldefrist setzt geht man ja davon aus,das wenn man bis zu dem datum bestellt man auch noch karten bekommt ,für was wäre das datum denn sonst gut!!!

und öffentlich wurde nicht bekanntgegeben ,das die karten alle weg sind!! nicht jeder hat internet oder schaut sich die seite an (animania seite!!)

ACHJA ICH GLAUBE DIE ANIMANIA SEITE LÄSST ES NICHT ZU BEITRÄGE ZU ERSTELLEN DIE BESTIMMTE WÖRTER WIE RECHTSLAGE ANWALT ODER SO ENTHÄLT ;ICH HAB 5 MAL VERSUCH DIESES THEMA ANZULEGEN UND JEDESMAL KAMM MEIN BENUTZERNAME GEBE ES NICHT ABDER ICH BIN JA NICHT BLÖD!!!!

Mondhase



Von:   abgemeldet 06.04.2002 14:13
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
Naja, eigendlich hast du ja Recht, man müsste theoretisch bis zum x.x.2002 bestellen können. Und dann sowas wie begrenzte Anzahl und so...

Und dann: bei Animania.de ging mein Benutzername auch nie (selbst nach nem halben Jahr nicht), meld dich einfach neu an!

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Chibi-Trunks in beiden DBZ RPGs
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Von:    mondhase 06.04.2002 14:14
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
Mein benutzer name geht schon, nur nicht bei dem thema ist doch komisch oder!!
() () Mata ne Mondhase
(; ;)



Von:   abgemeldet 06.04.2002 14:27
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
Das ist wirklich komisch!

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Von:    Callie 06.04.2002 14:29
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
naja aber ehrlich gesagt, wer jetzt noch keine karte hat ist selbst schuld, es war lange genug gekündigt und von den vorjahren war bekannt dass es karten nur im vorverkauf gibt! also wer sich nicht informiert oder bestellt hat ist selber schuld, da habe ich kein verständniss für!


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Die Liebe ist wie eine Rose! Hübsch anzusehn,
doch mit stechenden Dornen und wird sie nicht
gepflegt so wird sie schnell verwelken!
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Von:   abgemeldet 06.04.2002 15:45
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten][Ändern]
Nun ja jeder der Im netz einigermassen kativ ist wird wohl mitbekommen haben, das man für die Ani wirklich rechtzeitig bestellen muss, sonst guggt man in die Röhre. Irgendeinmal sind nunmal bei allen veranstaltungen die Karten weg. Wie heisst es doch so schön : Es hatt solange es hatt.



Vorsitzender des Komitees zum Schutz der Bürger vor Amoklaufenden Bishounenanhängern.
Kommandant der Swiss mecha Force



Von:    doc 06.04.2002 15:49
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
Hallo,


ja, bei der Animagic heißt es wirklich Karten sehr sehr bald kaufen denn wenn die Halle voll ist, dann kommt auch niemand mehr rein - das hat vorallem Rechtliche Gründe und geht auch wegen diverser Brandschutzvorschriften nicht mehr - auch wenn die Orgas der Animagic es auch noch so wollten mehr hineinzuquetschen.

Ich kann mich noch an einen Buß aus Österreich erinnern, der 2000 einfach wieder heimgeschickt wurde da niemand draus eine Karte hatte und die Halle voll war...

Aber wieso bedenkt niemand die Connici? Die Con von uns (Animexx) ist im Mai - dort ist jeder willkommen, ob Mitglied oder nicht - und so wie ich das sehe dürfte die viel gemütlicher Werden als die Animagic das bei uns auch "Rückzugsmöglichkeiten" außer den Treppen auf der Animagic gibt.
Händler haben wir auch alles da was rang und Namen hat und sogar einen Japanischen Gast vom Studio Ginax
Einfach mal auf die Connichi HomePage unter www.connichi.de gehen. :)


------
bye

Johann Weber (doc@animexx.de)
Chief is online!
http://www.connichi.de - DIE Convention des Animexx e.V.



Von:   abgemeldet 06.04.2002 15:59
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten][Ändern]
Also, was die Tatsache angeht, ass noch nicht "öffentlich" bekannt gegeben wurde, dass es keine Karten mehr gibt: Meine Freundin wollte noch welche (sie hat ihre Mutter erst jetzt überreden können, sie fahren zu lassen, mit Blödheit hat das nix zu tun!), hat die Leutchen von der Ani angeschrieben und zurück kam die Antwort, dass keine Karten mehr für SA da sind -_-.

Sternenklare Nächte,
Ceiyra
die ganz furchtbar froh ist, weil sie ihr Con-Paket schon hat.



Von:    mondhase 06.04.2002 16:09
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
@doc:
Würde ja zur connochi kommen ,aber nur,wenn ich ne karte für die ani bekomme!!

das liegt daran ,weil meine freundin nicht ohne mich auf die ani gehn will ,sie verkäuft ihre karte lieber als alleine hin zu gehn!!
und da würde (bzw. hab schon ein mege schlechtes gewissen!!)haben ,wenn ich dann auf die connichi geh und sie geht nicht mal auf die ani (sie kann nicht zur coni kommen!!!!)

() () Mata ne Mondhase
(; ;)



Von:   abgemeldet 06.04.2002 16:11
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten][Ändern]
Doch im Animania forum wurde bekanntgegeben, das nur noch Karten für Sonntag zu haben sind.

Hmmm jaja Doc würd ja gern an die Connichi :) Bin aber kein Millionär *Noch ned :)*


Vorsitzender des Komitees zum Schutz der Bürger vor Amoklaufenden Bishounenanhängern.
Kommandant der Swiss mecha Force



Von:    doc 06.04.2002 16:12
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten]
Hallo,

> Also, was die Tatsache angeht, ass noch nicht "öffentlich" bekannt gegeben wurde, dass es keine Karten mehr gibt:

Also öffentlich ist es vor ca. einer Woche bekanntgegeben worden.
Aber es stimmt schon, dass vorher nichts über den Satus bekannt gegeben wurde... man hat auch wirklich nichts erfahren.
Allen die schon mal da waren und sich damit beschäftigt haben dürfte bekannt gewesen sein, dass es die letzen Jahre auch schon Mord und Totschalag um die Karten gegeben hat.
Deswegen ist der Preis die lezten Jahre auch drastisch angestiegen (vom begehrten Gut ist nur eine begrenzte Menge vorhanden)

1999 -> ca. 40 Euro
2001 -> ca. 70 Euro

Nette Steigrung. :)
Da kommt das Connichi Wochenende mit 40 Euro (35 Euro Vereinsmtiglieder) noch wirklich günstig. :)

------
bye

Johann Weber (doc@animexx.de)
Chief is online!
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Von:   abgemeldet 06.04.2002 16:16
Betreff: Rechtslage animagic [Antworten][Ändern]
Doc schon ma an ner kariere in der Werbebrance gedacht :)

Tjo und zu den Kosten kommen übernachtung *Aber wer braucht schon schlaf* und Anfahrt *Laufen is gesund :)*

Hmm Doc wan gibts die nächste Con von euch :) Dan kann ich kommen :)


Vorsitzender des Komitees zum Schutz der Bürger vor Amoklaufenden Bishounenanhängern.
Kommandant der Swiss mecha Force



Von:   abgemeldet 06.04.2002 16:16
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
@ mondhase: Daß allein schon aus sicherheitstechnischen, aber auch organisatorischen Gründen nicht unbegrenzt Karten herausgegeben werden KÖNNEN, sollte jedem denkenden Menschen klar sein. Die RMH faßt halt nur eine begrenzte Zahl von Leuten. Weitaus mehr zuzulassen, würde ein bedeutendes Risiko bedeuten. Jeder verantwortungsbewußte Veranstalter muß sowas ablehnen. Wenn z.B. ein Feuer ausbricht (um mal ein Extrembeispiel zu nennen), steigt das Risiko, daß sich die Leute in Panik gegenseitig tottrampeln dramatisch, wenn die Veranstaltung überfüllt ist.
Es wurde seit Jahren darauf hingewiesen, daß es ratsam ist, sich so früh wie möglich um Karten zu kümmern. Daß die Conpakete, Freitags- und Samstagstickets schon ausverkauft sind, bedeutet, daß viele schlau genug waren, diesen Hinweis ernstzunehmen. Sorry, wenn ich das so hart ausdrücke, aber wer meint, erst auf den letzten Drücker bestellen zu müssen, ist IMO selbst schuld. Anmeldeschluß hin oder her, wenn die Karten (bis auf die Sonntagstickets) eher weg sind, sind sie weg, daran gibt's nichts zu rütteln.
Außerdem stimmt es nicht, daß es nicht möglich ist, im AnimaniA Forum Threads/Beiträge mit den Wörtern "Rechtslage", "Anwalt", usw. zu erstellen. Dafür, daß es bei dir nicht klappt, kann es verschiedene Gründe geben:
- Du hast dich im Markt/Kontakte registriert, möchtest aber im Forum posten (oder umgekehrt). Markt/Kontakte und Forum sind zwei voneinander unabhängige Boards, d.h. wenn du in beiden posten willst, mußt du dich auch für jedes davon extra registrieren.
- Du hast dich registriert und wolltest sofort losposten. Jeder neue User muß zuerst manuell vom Admin freigeschaltet werden, deshalb kann es schon 'ne Weile dauern, bis du Beiträge erstellen kannst.
Was bitte meinst du mit "öffentlich bekanntgeben"? Es wurde auf der AnimaniA-Seite bekanntgegeben und diverse Seiten haben es in ihre News aufgenommen. Als das letzte Heft erschienen ist, gab es noch Contickets, etc. und die AnimaniA erscheint nunmal nicht wöchentlich. Daß diese Bekanntmachung nicht in die 20:00-Nachrichten im TV aufgenommen wird, sollte klar sein, soo groß ist das öffentliche Interesse an einer Anime-Convention (auch wenn's die größte in Europa ist) nun auch wieder nicht...
Sonntagskarten sind übrigens noch zu haben und am Sonntag wird auch 'ne Menge geboten (u.a. Live Konzert von Yôko Kanno, Auftritt von Miyu, die z.T. von Yôko Kanno begleitet werden, Cosplay, usw.) ^^



Von:   abgemeldet 06.04.2002 17:54
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
Zur Rechtslage: Ein Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, bis zum Ende eines Anmeldeschlusses Karten vorrätig zu haben, es sei denn, dies wird ausdrücklich vermerkt (was nicht der Fall war).
Ein Anmeldeschluss hat organsiatorische Gründe und nichts mit dem Vorrat an Karten zu tun.



Von:   abgemeldet 06.04.2002 18:16
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
@Doc

ich finde die Lage für die Connichi genau einen Monat vor der Ani etwas ungünstig ^^'

Ich denke da kommen viele nicht hin, weil wir ja (gewöhnlicher weise) nicht im Geld schwimmen. (schade eigentlich..)

wie wärs mit August? Schöner Monat - und da ises immer so schön warm ;-)



Von:    doc 06.04.2002 20:18
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
> @Doc
>
> ich finde die Lage für die Connichi genau einen Monat vor der Ani etwas ungünstig ^^'

Genau da drin liegt ja das Problem:
Als wir die Halle für die Connichi festmachen mußten stand der Termin der Ani noch nicht fest - wir wußte nur den Zeitraum - dabe fielen Juni/Juli komplett flach. August ist auch schlecht, da die meisten in Urlaub sind - welcher Monat in dem´s Warm ist blieb dann noch übrig? :)

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bye

Johann Weber (doc@animexx.de)
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Von:   abgemeldet 06.04.2002 21:01
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
hmmmm. ok... ich bin überzeugt ^^'

na ja - nächstes jahr bin ich ja dann drauf vorbereitet...



Von:   abgemeldet 06.04.2002 21:36
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
jepp, hab auch karten für die animagic und deshalb ist nix coonichi, schade aber. animagic ist auch näher (ca. 150km von wuppertal), hmm... ich denke wenn die connichi gut läuft und das feedback stimmt dann könnten einige nächstes jahr die ani dafür sausen lassen, die meisten machen es halt wie ich, warten ab und fahren vielleicht nochmal zur bonenkai (im winter ist halt weniger los)



Von:   abgemeldet 06.04.2002 22:14
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
oh... du wohnst in Wuppertal? Cool, das is ja diekt um die Ecke ^^



Von:   abgemeldet 06.04.2002 22:51
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
Wo Du kommen her? ich schauen mal in steckbrief *g*



Von:    magicfrog 07.04.2002 10:18
Betreff: Rechtslage AnimagiC [Antworten]
Für alle die noch keine Ani Karten haben tuts mir zwar leid, aber die Halle platzt ja so schon aus allen Nähten. IMO dürften ehre weniger Karten verkauft werden als mehr. Wenn auf der Ani mal was ernsthaftes passieren würde, kein Retter hätte eine Changse.
Stellt euch eine größere Rauchwolke im großen Saal während des Cosplays vor. Noch Fragen?

Komische Frösche in alten Brunnen können meistens zaubern.



Von:    mondhase 07.04.2002 10:39
Betreff: Is ja gut!! [Antworten]
ISt ja jetzt ok !!=)

Mich hats ja eigentlich wirklich nur interessiert wie bei solchen sachen die rechtslage ist, und die ist ja jetzt erläutert worden.!!DAnke !!

() () Mata ne Mondhase
(; ;)



Von:    Tanabata 07.04.2002 13:17
Betreff: Is ja gut!! [Antworten]
@Mondhase:
Mach doch net hier so'n Terror und komm mit Deiner Freundin zu Connichi... ^_____-
*g*





Besucht uns auf www.connichi.de und treibt uns in den Wahnsinn ^^;



Von:   abgemeldet 09.04.2002 00:48
Betreff: Nur zur info [Antworten]
Ein Angebot ist eine an eine bestimmte Person gerichtete Willenserklärung (vgl. siehe unten*) mit der der Anbietende zu erkennen gibt, dass er bestimmte Waren zu bestimmten Bedingungen liefern will. Das Angebot unterliegt ebenso wie die Anfrage keinen Formvorschriften. Es kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder fernschriftlich abgegeben werden. Zur Vermeidung von Irrtümern sollte immer die Schriftform gewählt werden. (geht ja nicht anders)

Ein Angebot ist nur dann rechtsverbindlich, wenn es an eine bestimmte Person gerichtet ist(§ 145 BGM). Das Ausstellen von Waren in Schaufenstern, Automaten, Verkaufsräumen ebenso das Anpreisen von Waren in Prospekten, Katalogen, Postwurfsendungen und Anzeigen in Zeitungen (wie es in diesem Fall vorliegt) sind im rechtlichen Sinne kein Angebot, sonder eine an die Allgemeinheit gerichtete Anpreisung. Diese geinhalten lediglich die Aufforderung an den Kunden, selbst einen Antrag an den Verkäuferzu richten.

* Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte (=Verträge), bei der die Willenserkärungen zweier- oder mehrere Personen erforderlich sind werden nur durch übereinstimmnde Willenserkärungen aller beteiligten Personen rechtswirklam (§ 151 BGM).

Die Bestellung ist eine Willenserklärung des Käufers, eine bestimmte Ware zu den im Angeebot angegebenen Bedingungen zu kaufen. Die Bestellung kann durch den Käufer schriftlich, fernschritlich, mändlich oder telefonisch abgegeben werden, sie ist an keine Formvorschrigen gebunden und für den Besellenden immer verbindlich.
Die Bestellung soll folgende Angaben erthalten:
-Art und Güte der Ware
-Menge
-Preis und Preisnachlässe
-Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
-Lieferzeit

Wird in der Bestellung auf ein aufgühliches Angebot Bezug genommen, ist die Wiederholung aller Angaben nicht erforderlich, es reicht dann die genaue Angabe der Ware (z. B. Artikelnummer), der Besellmenge und das Preises der Ware.

Ein Besteller kann eine Bestellung widerrufen, wenn er dem Lieferer eine Entsprechende Nachricht vor oder spätestens gleichzeitig mit der Bestellung zukommen lässt.

Ich hoffe ja sehr das das jetzt alles richtig war und somit geholfen wurde, nichts zu mache.

Ein altes japanisches Sprichwort besagt: "Der Verstand eines Langnasen-Kindes ist so flüchtig wie der Duft im Slip eines minderjährigen Schulmädches". Zuviel MAD!





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