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Einzelposting: Gewerblich oder freiberuflich?


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Von:   abgemeldet 09.10.2017 11:50
Betreff: Gewerblich oder freiberuflich? [Antworten]
Hiho ^^

Auftragszeichnungen fallen auf jeden Fall unter freiberuflich ^^

Rebubble, etc. an und für sich auch, da du die T-Shirts ja nicht selbst vertreibst, sondern nur die Designs verkaufst ^^

Wo ich mir nicht ganz sicher bin, sind zum beispiel eigene Spreadshirtshops, die dann ja auch zum Teil über Addons auf der eigenen Seite laufen oder shop.spreadshirt.de/eigenerNickname
EDIT: Da informiere ich mich dann doch selbst nochmal richtig ^^"...

Allerdings darf man Gewerbeeinnahmen von 3% des jährlichen Freiberuflichkeits-Gesamtumsatzes bzw. bis zu 24000€ im Jahr machen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen, wenn ich richtig informiert bin ^^

Was bei 3€ für so ein T-Shirt im Vergleich zu ca. 60€ Stundensatz, den man bei freiberuflicher Arbeit holen sollte, dann gut hinkommt. xD



Im Zweifelsfall ist so eine Kleingewerbeanmeldung aber auch schnell und unkompliziert beim Gewerbeamt gemacht ^^ Und wenn man der IHK sagt, dass man kaum was verdient, wollen die auch nichts ^^


Allerdings sind alle Angaben ohne Gewähr und richten sich auf Erfahrung/Eigenrecherche/eigene Dummheit ;)
Zuletzt geändert: 09.10.2017 12:23:40

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