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Thread: Verboten/Nicht verboten?

Eröffnet am: 14.04.2007 11:22
Letzte Reaktion: 24.04.2007 23:38
Beiträge: 30
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Verfasser Betreff Datum
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Von:    nande 14.04.2007 11:22
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Hi!

Gut, ich weiß nicht, wie ich anfangen soll...
Achja! Also, ich bin (leider) ein sehr unsicherer Mensch und wenn man mir Regeln aufstellt und ich etwas mache, das in die Richtung eines Verbotes geht, kann ich das nicht immer, sogar sehr selten unterscheiden, ob folgendes nun erlaubt ist oder nicht. Vor ca. 4 Tagen wollte ich hier z.B. ein Bild hochladen das mit adult markiert war. Darauf war ein Mädchen, das anscheinend zu jung aussah (was mir auch wirklich leid tut, mein Problem ist es einfach, dass ich Frauen und Mädchen oft ziemlich niedlich zeichne und vielleicht deshalb [eigentlich ganz sicher] gegen eine Regel verstoßen habe/hätte) und aus diesem Grund nicht on gestellt wurde. Naja, sofern denke ich, dass ich mir höchstwahrscheinlich nicht noch so einen dummen Fehler erlauben darf, doch ich habe vor in 2, 3 Jahren einen Doujinshi on zu stellen, da mein momentaner Zeichenstil noch ganz sicher nicht ausgereift ist.
In dieser Geschichte aber würden Dinge vorkommen, die möglicherweise nicht erlaubt sind, und deshalb schreibe ich es mal grob auf und hoffe, dass man mir ganz direkt sagen kann, was ich nun machen/zeichnen/schreiben darf und was nicht.

1.)Geschlechtsverkehr eines 19-jährigen und einer 14-jährigen
2.)Geschwisterliebe
3.)Befriedigung durch Tiere (würde nur erwähnt, nicht gezeigt werden!)
4.)Darstellung eines anorektischen Körpers

Zum 1. Punkt:
Man könnte sich nun denken: Das steht doch eh alles in den FAQ's, stimmt das vielleicht aus, aber für mich ist es nicht deutlich genug. Denn oft lese ich, dass Lolikon oft Mädchen in einem Alter von 8-13 Jahren betrifft, bzw. von Mädchen unter 14 Jahren handelt. Soweit, so gut, doch dann lese ich wieder, dass keine sexuallen Handlungen mit Minderjährigen gezeigt werden dürfen, was heißt, dass das Mädchen nicht unter 18 sein darf. Dann aber wieder Frage ich mich, weshalb man dann den Manga "Gib mir Liebe!" in Deutschland veröffentlichen durfte, da dort ja auch eine 14/15-jährige (ich weiß nicht mehr genau, wie alt sie ist) sehr oft und sehr deutlich mit einem Mann/Jungen schläft. Okay, das war Punkt 1.

Jetzt der 2. Punkt:
Vorerst möchte ich sagen, dass ich nicht irgendwie ein Inzestfetischist bin oder dergleichen, sondern dass ich in dieser Geschichte einfach nur vielerlei Arten von komplizierten Liebesgeschichten darstellen möchte, wo meiner Meinung nach auch diese Art von Liebe nicht außer Acht gelassen werden darf.

Gut, nun aber zum eigentlichen Problem. Bei diesem Paar ist es nicht unbedingt nötig, Sexpraktiken zu zeigen, sehr wichtig hingegen ist aber dass die Liebe der beiden genannt wird und deshalb möchte ich wissen, ob wenigstens das gemacht werden darf. Und auch noch ganz wichtig ist, ob in die Geschichte hinzugefügt werden kann, dass sie auch noch Kinder bekommen oder ob das verboten ist.

3. Punkt:
Ihr habt doch sicher schon alle schon mal von Tieren gehört, die in ihre Besitzer oder in ihre Pfleger verliebt sind. In diesem Fall würde es um eine Python und ihrem Besitzer gehen. Aber, wie oben schon gesagt, ich würde es nicht zeigen, nur nennen. Außerdem... naja, wie soll ich es ausdrücken? Das Tier hat "nur" geblasen, bzw. 'gezüngelt'.

Und der letzte Punkt:
Zwar habe ich noch nie irgendwo gelesen, dass man keine unterernährten Körper zur Schau stellen darf und ich denke bzw. hoffe auch, dass das nicht verboten ist, aber trotzdem, ich will mir da ganz sicher sein...

Okeh, gut, ich hoffe, dass ich mein Anliegen deutlich gemacht habe und würde mich darauf freuen, wenn ich einige hilfreiche Antworten bekommen würde,

LG, SM-usta_Perhonen
Mein Leben ist das Licht und ich bin die Dunkelheit , doch fällt Dunkelheit ins Licht , kann man sich nicht mehr orientieren...



Von:    Zeitwolf 14.04.2007 12:20
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Also meine Meinung als Unbeteiligte und Unbefugte:
die ersten drei Punkte sind meiner bescheidenen Meinung nach, nach dem Gesetz verboten und womöglich, nein wahrscheinlich, auch die Darstellung (was bisher viele nicht davon abgehalten hat, es trotzdem zu tun).
1. Verführung Minderjähriger, bzw. darstellerisch landläufig Kinderporno
2. Inzest
3. Zoophilie

Darüber gibt es schon einige Diskussionsthreads und ich finde, die Hochladevorschriften des Animexx drücken sich da nicht missverständlich aus.

Zu viertens wirst du keinerlei Richtlinien finden. Viele mögen es anstößig finden, aber verboten ist das gewiss nicht... (verboten ist nicht mal die Anregung, das Krankheitsbild von Anorexia nervosa oder ähnlichen Essstörungen als Schönheitsideal darzustellen, verboten, meint zumindest das Jungedamt, sind Schriften, die dir Tipps geben, wie man da hin kommt...)



Von:    TraumWandlerLucy 14.04.2007 12:37
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Zu den Verboten kann ich dir leider nicht weiterhelfen ...

Aber ich persönlich hab nix gegen die genannten Dinge, sofern sie nur Fantasie sind und nicht real. Und jeder gesunde (einigermaßen reife) Mensch sollte differenzieren können zwischen Papier und Realität, die Kreativität eines Menschen sollt eso weit es gehht nicht zensiert oder gar beschnitten werden.

So lange es adult markiert ist, wärs aus meiner persönlichen Sicht also ok.
meine beiden Zirkel: Der eine für Katzen, der andere für Leute, die unbekannte, geniale Serien mögen oder kennenlernen möchten
http://animexx.onlinewelten.com/community.php/Con_Neko_Shooting/beschreibung/
http://animexx.onlinewelten.com/community.php/Gute_Alt_Anime-Manga/beschreibung/



Von:    Jim 14.04.2007 12:52
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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die ersten drei Punkte sind meiner bescheidenen Meinung nach, nach dem Gesetz verboten

Uhm, laut dem Gesetz darf man aber ab 14 ganz legal Geschlechtsverkehr haben.
Basta! Ich habe genug!
Spaß mit Leichen - der lustige Wettbewerb für tote Kreaturen.

===
Könnte dir helfen meine Postings zu verstehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus



Von:    nande 14.04.2007 13:31
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Das denke ich mir auch immer, aber dann kommt wieder diese Sache auf (hat jetzt zwar nicht direkt etwas mit meinen Fragen zu tun, aber ich erwähne es mal trotzdem):
ab 14 darf man es praktizieren, aber erst ab 18 ansehen.
Wieso eigentlich?

PS: Naja, dass es ab 14 erlaubt ist stimmt schon, aber darf man das dann auch zeigen? Naja, jedenfalls mit unrealen Personen, meine ich...
Wo sind die Experten, wenn man sie braucht...?
Mein Leben ist das Licht und ich bin die Dunkelheit , doch fällt Dunkelheit ins Licht , kann man sich nicht mehr orientieren...
Zuletzt geändert: 14.04.2007 13:32:21



Von:    Jim 14.04.2007 13:41
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Wo sind die Experten, wenn man sie braucht...?

Deinen Thread im FA Forum einzuordnen oder direkt einen FA Admin anzuschreiben hätte natürlich schneller und definitive Antworten gebracht...

Naja, zumindest Punkt 1 will ich mal erfüllen. Allakazaam. *Thread einordne*
Basta! Ich habe genug!
Spaß mit Leichen - der lustige Wettbewerb für tote Kreaturen.

===
Könnte dir helfen meine Postings zu verstehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus



Von:    Skorpion 14.04.2007 16:17
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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1.)Geschlechtsverkehr eines 19-jährigen und einer 14-jährigen

Es kommt nicht nur aufs alter sondern auch auf den altersunterschied an.
Nach dieser Tabelle ist es in Real nicht erlaubt:
http://piology.org/dtl/recht.html#Alter
Und auch auf Animexx hat es nichts zu suchen. an deiner Stelle würde ich einfach auf explizite Handlungen verzichten, dann ist es kein Problem ob sie eine Beziehung haben oder nicht.


2.)Geschwisterliebe

Ist erlaubt, solange es sich nicht um reale Personen handelt


3.)Befriedigung durch Tiere (würde nur erwähnt, nicht gezeigt werden!)

Wenn du es nicht zeigst sollte es kein Problem sein.


4.)Darstellung eines anorektischen Körpers

Darfst du

Ist jetzt halt alles ziemlich grundsätzlich beantwortet, ich denke, es spielt immer auch etwas eine rolle, wie du das ganze erzählst.




Von:    Tjulan 14.04.2007 16:30
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Es wäre sicher sinniger gewesen, das per ens zu machen, aber machen wir es hier...
Ich kann und will hier nichts generelles sagen, denn es geht einfach nicht.

Punkt 1 ist erlaubt- ABER: es muß DEUTLICH sichtbar sein, daß sie schon älter ist. Mich gruselt immer, wenn die User poppende Kinder zeichnen und dann dran schreiben "Ist doch schon 18!" Das nutzt nix, wenn der Chara aussieht wie fünf.
14-jähriges Mädchen und 19-jähriger Junge ist ja nicht mal in real eine ungewöhnliche Kombination.

Punkt 2... frag in 2,3 Jahren nochmal. Vielleicht hat Deutschlands berühmtes Geschwisterpärchen bis dahin sein ok zur Hochzeit.
Ansonsten... so lang es keine realpersonen sind ists hier erstmal nicht verboten.

3. So lang nix gezeigt wird und nur erwähnt... ich denke, wenns nicht aufgeführt ist, ist die Andeutung auch zB in einer ff erlaubt.

4. Ich selbst habe in meiner Galerie ein magersucht-Model. Es ist nicht verboten.

Aber wie gesagt- es spielen naturlich Handlung und Zeichenstil ebenfalls eine Rolle- Daher kein generelles ja oder nein.
Vielleicht wäre es sinnvoll vor dem Hochladen eine Leseprobe an Funkelnde_Elfe zu schicken, die ist für die Dojis zuständig.

Generel: Wenn es eine verherlichende Geschichte ist wo gezeigt wird, wie ein 19 jähriger seine magersüchtige 14-jährige Schwester vergewaltigt, die dann auch noch von nem Hund bestiegen wird und das alles toll findet und vor begeisterung gleich nochmal kotzt und das alles gezeichnet wie Heidi- das wär auf jeden Fall verboten und mehr als geschmacklos.

Aber ich denke nicht, daß du sowas vor hattest... ^^;;;
So könnte dein Weihnachtsgeschenk aussehen:
http://animexx.onlinewelten.com/fanarts/output/?fa=235026&sort=zeichner
Kauf mich!



Von:    Gabriel_deVue 14.04.2007 17:57
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Es kommt darauf an, wie jung die Figuren aussehen, die du zeichnest. Wenn es grenzwertig ist, solltest du das Bild vorher (als adult) im Hilfethread posten und mal fragen, wie es aufgenommen wird.

14 ist das knackpunkt-alter. Legal schon, aber kaum jemand kann hier deutlich genug zeigen, dass die Figur wirklich 14 und überhaupt nicht mehr 13 ist. Wenn deutlich der Eindruck eines kindlichen Körpers erhalten werden will, aber die figur natürlich schon 15 ist, kann es trotzdem zur Löschung kommen.


hier gabs neulich nen thread zu adult-fragen. da hätte das gut zu gepasst.
---------------------
Picasso finden alle grausam, obwohl er toll ist.
Slash ist toll, obwohl es toll ist. (sinngemäß von Neodamus)
---------------------
http://slash.depri.de
Zuletzt geändert: 14.04.2007 17:58:16



Von:    nande 14.04.2007 20:07
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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@Tjulan: Nein, so schlimm ist es dann doch wieder nicht... Der 19-jährige Mann ist magersüchtig, seine 14-jährige Geliebte sieht ja EIGENTLICH sogar für viele in der Geschichte wie 16+ aus. (Bei ´dem einen Bild konnte man das eben nicht wirklich erkennen... Ihr Körper war zwar sehr weiblich, ihr Gesicht aber... naja, ich versuche mich ja zu verbessern^^
ER und seine geliebte Albinopython Kärläan... naja xD (bevor er noch mit dem Mädchen zusammen war...
Und die Geschwisterliebe wäre zwischen seinem besten Freund und seiner Schwester...
Naja, das klingt jetzt vielleicht so fürchterlich, aber ich habe diesen Personen sehr viel Gefühl und Herzlichkeit gegeben, wodurch alles eigentlich wieder ein bisschen abgestumpft wird, finde ich...
Mein Leben ist das Licht und ich bin die Dunkelheit , doch fällt Dunkelheit ins Licht , kann man sich nicht mehr orientieren...



Von:   abgemeldet 14.04.2007 20:23
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Da habe ich dann auch mal generell 'ne Frage...
Wie weit darf der Altersunterschied zwischen Personen liegen, die bereits eindeutig als volljährig gelten? o.o
Am Anfang jeder endlichen Ewigkeit steht ein ewiges Ende und somit schmerzvolle Gleichgültigkeit lebloser Gefühlsregung...
© abgemeldet



Von:    Zeitwolf 14.04.2007 20:59
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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> Da habe ich dann auch mal generell 'ne Frage...
> Wie weit darf der Altersunterschied zwischen Personen liegen, die bereits eindeutig als volljährig gelten? o.o

unendlich.

Danke für den Link zu dieser Tabelle - einiges davon wusste ich absolut nicht, dabei hab ich meine Antworten von jemandem, der seinen Jura-Abschluss hat...



Von:    nande 15.04.2007 11:17
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Achja, genau, wenn gleich diese Tabelle angesprochen wird, dazu wollte ich vorhin noch was sagen, hab`s aber vergessen...
Sagen wir`s so, ich glaube dieser Tabelle mehr als dieser komischen Jugendberaterin von "Rat auf Draht" (Wer in Österreich wohnt weiß ganz sicher, was ich meine). Meine beste Freundin hat dort mal angerufen und gesagt sie sei 14 und ihr Freund sei 19, um zu wissen, ob das okeh ist, was wir uns da einfallen lassen haben. Die Frau hat gesagt ab 14 darf man sogar mit einem 40-jährigen zusammen sein... O.O
Wie viele unterschiedlichen Meinungen gibt es denn noch?
Mein Leben ist das Licht und ich bin die Dunkelheit , doch fällt Dunkelheit ins Licht , kann man sich nicht mehr orientieren...



Von:    Skorpion 15.04.2007 11:42
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Es kommt wahrscheinlich auch drauf an, wie reif die 14 jährige ist. Aber der Altersunterschied ist schon zum Schutz vor einer Abhängigkeit da, 14 jährige lassen sich wahrscheinlich noch schneller von was überzeugen, dass sie eigentlich nicht wollen als ältere.
Und wenn der Partner dann um einige jahre älter ist, ist dann schwer zu sagen, ob er sowas ausnutzt, oder ob wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.

Schlussendlich muss es sowieso erst zu einer Anzeige kommen, daher sagt auchniemand was, wenn alles ok ist, denke ich.



Von:    Archimedes 15.04.2007 17:08
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
Also, dann lass ich mal den Rechtsexperten rausshängen:

1. sehr großer Altersunterschied zwischen zwei Volljährigen --> rechtlich egal.
2. Bei zwei Minderjährigen ist der Altersunterschied nicht so gravierend, solange das 14te Lebensjahr von beiden Beteiligten erreicht wurde und die Personen somit strafmündig sind.
Generell können die Eltern ein Verbot gegen die Beziehung (Sex) ihres Minderjährigen Kindes erteilen.
3. Ein Erwachsener in der Beziehung: kritisch; Es kann Anzeige erstattet werden gegen den Erwachsenen wegen Missbrauchs Minderjähriger, evtl. sogar wegen Missbrauchs Schutzbefohlener (wenns zum Besipiel um ein Lehrer/Schüler-verhältnis geht o. ä.). Und da ist es dann egal ob der/die Minderjährige in ner Woche 18 wird. Das jeweilige Gericht muss dann prüfen ob ein Missbrauch vorliegt. (Bei Schutzbefohlenen ist das in der Regel rechtlich gesehen fast immer der Fall, ob nun das Einverständnis des Minderjährigen vorlag oder nicht.)
Es wird allerdings eher zu einem Schuldspruch kommen wenn der Erwachsene / die Erwachsene deutlich älter ist als der/die Minderjährige, einfach weil die Interessen bei einem älteren Menschen anders liegen, als beispielsweise bei einem 20-jährigen und der Vorwurf der Manipulation begründeter ist.

Allerdings hängt da wirklich viel von den Beteiligten Personen ab und ihrem geistigen sowie emotionalen Reifegrad. Daher sind die Grenzen des Jugendschutzgesetzes etwas fließend.

Eule












Life is always a nightmare ...



Von:    FunkelndeElfe 15.04.2007 22:50
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Mir scheint hier wurde schon alles wichtige geschrieben, naja, noch einmal...

zu 1.) wenn die Figuren nicht zu jung wirken, in Ordnung
2.) solange es keine realen Personen dastellt, Ok
3.) eh...zeigen verboten, Anspielungen müssten aber ok sein
4.) in Ordnung

Lad einfach mal deinen Dôjinshi hoch. Sollte es doch noch Probleme mit dem Zeichenstil geben und es nicht deutlich werden, wie alt die Charaktere sind, dann wird sich ein Dôjinshi-Freischalter bei dir melden.
glitzer, glitzer, glitzer, funkel.





Von:    Archimedes 16.04.2007 12:05
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
Generell würde ich jedem raten, der meint sich zeichnerisch in rechtlichen Grauzonen bewegen zu müssen, sich ein BGB anzuschaffen (wer nicht weiß, was das ist: Bundesgesetzbuch), oder leiht es euch in einer Bücherei aus.
Life is always a nightmare ...
Zuletzt geändert: 16.04.2007 12:07:04



Von:   abgemeldet 16.04.2007 16:36
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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na ja hier bei mexx gelten im weitem sinne "strenge" regeln, aber so weit ich weiß darf man allgemein alles bis auf kinderpornographie zeichen ohne angst vor einer strafe zu haben.
Sind ja nur bilder... bei rechte propaganda ist das so ne sache HakenKreuze(und co) müssten bei ner ausstelung abgedekt(oder übermalt) werden, na ja da kann man sich streiten, wenn zb jemand ein flugzeug aus dem 2.weltkrieg malt da sind halt haken kreutze drauf.
Na ja zensur finde ich schwachsinnig, brign eh nix, ist aber halt so.

Meines wissens ist ausser dem nichts mehr verboten.

man hat ja auch seine künstlerische Freiheit.

So oder so einst steht fest darstellugn von kinderpornographie hat nix mehr mit kunst zu tun!
Ich bin keine Signatur. Ich putze hier nur!



Von:    Jim 17.04.2007 16:05
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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aber so weit ich weiß darf man allgemein alles bis auf kinderpornographie zeichen ohne angst vor einer strafe zu haben

Woher hast du das?

bei rechte propaganda ist das so ne sache HakenKreuze(und co) müssten bei ner ausstelung abgedekt(oder übermalt) werden, na ja da kann man sich streiten, wenn zb jemand ein flugzeug aus dem 2.weltkrieg malt da sind halt haken kreutze drauf.[/qutoe]

Informier dich doch bitte richtig bevor du was schreibst. Nazi Symbolik ist durchaus erlaubt, es kommt immer auf den Kontext an. In der Kunst ist das überhaupt kein Problem, da muss nichts verändert werden - man siehe nur Indiana Jones (Film = Kunst = Symbolik okay). Wenn etwas jedoch NICHT unter den Begriff Kunst fällt, DANN ist die Darstellung der Symbolik nicht erlaubt (Videospiele = Keine Kunst = Symbolik ganz böse).
Basta! Ich habe genug!
Spaß mit Leichen - der lustige Wettbewerb für tote Kreaturen.

===
Könnte dir helfen meine Postings zu verstehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus



Von:   abgemeldet 17.04.2007 22:48
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Woher hast du das?

Na ja ich wüsste nich was sonst noch verboten sein sollte (Ausser kinderpornographie und halt die nazie symbole und co)...
Und ich schrieb ja "so wiet ICH wieß".

Was soll denn bitte schön noch verboten sein?
Mir fällt na nichts ein...
(ist jetzt allgemein und nicht auf mexx bezogen)

@Narbenherz
ja wegen der zensur kann man sich streten. Das ist wahr es ist halt nur meine meinung. Ich persönlich finde, dass man mit zensur nicht wirklich was erreicht. (ich rede jezt nicht von kinderpronographie(weil´s für mich ein verbrechen ist) sondern von irgendwelcehn "verbotenen symbolen") -.-
Alerta! Alerta! Antifascista!
Zuletzt geändert: 17.04.2007 22:49:12



Von:   abgemeldet 17.04.2007 21:13
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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>Na ja zensur finde ich schwachsinnig, brign eh nix, ist aber halt so.

Darüber kann man sich streiten gelegentlich wo anders ausdiskutieren.
Am Anfang jeder endlichen Ewigkeit steht ein ewiges Ende und somit schmerzvolle Gleichgültigkeit lebloser Gefühlsregung...
© abgemeldet



Von:    nande 17.04.2007 13:37
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Okeh, ich danke erst mal jedem, der mir und auch anderen hier helfen wollte.

Also, was ich jetzt mitgekriegt habe ist also angeblich alles erlaubt, außer Kinderpornographie (was ich auch nicht machen würde). Das Bild das ich gezeichnet habe war ja leider an der Grenze (obwohl der Körper ganz ganz deutlich ausgewachsen war, das Gesicht aber nicht wirklich...). Ich werde mich dann einfach daran versuchen weibliche Gesichter zu zeichnen...

Naja, und obwohl ich es gerade vorhin schon erwähnt habe...
Danke an euch alle!

SM-usta_Perhonen
Mein Leben ist das Licht und ich bin die Dunkelheit , doch fällt Dunkelheit ins Licht , kann man sich nicht mehr orientieren...



Von:    Zadzenea 18.04.2007 20:58
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Mir liegt da ne Frage zu Verboten/ Nicht Verboten auf dem Herzen ... und weil sie hier so schön passt, missbrauche ich mal den Tread ^.^"

Es geht um die Aduldt-Regel beim Doujinshibereich ... es gibt ja einige Doujinshis hier, die nicht mit dem Adult-Button versehen sind, und nur in der Überschrift und den Vor-Sex-Seiten Hinweise drauf haben, dass das Ganze ab 16 ist und "blümchensex-Szenen" enthält.
Bis zu welcher Grenze darf man das genau machen? Einige hier sehen da ja schon sehr bei der Sache aus.
...Also kann man alles, wo keine erigierten Penise drauf sind, als (16+) reinstellen oder gibt es da auch Tabuthemen? (Zum Beispiel: ne Vergewaltigung solange sie im Bett unter ner Decke stattfindet, dass man nichts sieht = ab 16+ oder mit Adultzeichnen?)
Gibt es da irgendwelche genauen Richtlinien nach denen man gehen kann, oder muss man im Zweifelsfalle immer erst die betreffenden Seiten an die Admins schicken, um zu entscheiden, ob die Szenen zu "heiß" sind?
___________________________________________

http://zadzenea.de/
Zuletzt geändert: 18.04.2007 20:59:30



Von:    Kickaha 20.04.2007 17:37
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Die Regel ist ganz einfach: Der Freischalter hat immer recht.
und im übrigen bin ich der Meinung . . . AAAAARRRRGGGHHL !



Von:    FunkelndeElfe 20.04.2007 18:57
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Es gelten diese Richtlinien für Adult.

Sobald beim Sex Gewalt mit ins Spiel kommt, gehört es in der Regel zu Adult (aber selbst da nicht immer, wenn es zu einer ernsten Geschichte gehört und man nur etwa sieht, dass jemand vergewaltigt wird aber nicht w i e, muss es nicht immer makiert werden, da reicht oft eine gute Zensur).

Ansonsten kommt es darauf an, wieviel man sieht und wie es gezeichnet ist ^^;
Wer nur Ausschnitte der Sexszenen zeigt und eher nur die Oberkörper und Gesichter, der kann sich oft um das Adult drumherummogeln. Wird dagegen jede Sexstellung aus 1000 Winkeln präsentiert, Literweise Schweiß, nur "Aah"s und "Oooh"s auf den Seiten, dann ist es eher Adult *schmunzel*

Wer aber eine Geschichte zeichnen will, in der 50% Sexszenen sind, der sollte schon den Anstand haben es als Adult zu makieren...

Achja, sowas wie "ab 16" gibt es nicht.
Es ist zwar ein netter Gedanke, bringt aber rein gar nichts.
glitzer, glitzer, glitzer, funkel.





Von:    Zadzenea 20.04.2007 21:33
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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>
> Sobald beim Sex Gewalt mit ins Spiel kommt, gehört es in der Regel zu Adult (aber selbst da nicht immer, wenn es zu einer ernsten Geschichte gehört und man nur etwa sieht, dass jemand vergewaltigt wird aber nicht w i e, muss es nicht immer makiert werden, da reicht oft eine gute Zensur).
>
> Ansonsten kommt es darauf an, wieviel man sieht und wie es gezeichnet ist ^^;
> Wer nur Ausschnitte der Sexszenen zeigt und eher nur die Oberkörper und Gesichter, der kann sich oft um das Adult drumherummogeln. Wird dagegen jede Sexstellung aus 1000 Winkeln präsentiert, Literweise Schweiß, nur "Aah"s und "Oooh"s auf den Seiten, dann ist es eher Adult *schmunzel*
>
> Wer aber eine Geschichte zeichnen will, in der 50% Sexszenen sind, der sollte schon den Anstand haben es als Adult zu makieren...

Kling gut ... gerade letzteres stimmt mich sehr zuversichtlich ^.^
Danke für die genaue Auskunft *knuddel*
*gleich notier* ... da weiß ich, auf was ich beim zeichnen achten muss ^.^

Also im Zweifelsfalle dann auch doch lieber noch mal vorher zeigen, um sicher zu gehen.

Wenn es nicht durchkommen sollte:
Bei den Fanfictions hat man ja die Möglichkeit einzelne Kapitel als adult zu markieren. Also wenn ne 10000 Wörter-Story eine kleine Sex-Szene hat, dass sie bis auf die auch noch zugänglich ist.
Bei Doujinshis habe ich sowas nicht gefunden für die einzelnen Kapitel, nur für den Doujinshi gesamt ... bin ich nur zu doof zum suchen, oder gibt es sowas wirklich nicht? ^.^" ... besteht die Möglichkeit sowas irgendwann mal einzurichten, oder reicht es, wenn man betreffende Kapitel in nem extra-ab-18-Doujinshi packt, und an betreffender Stelle einfach drauf verweist?


>
> Achja, sowas wie "ab 16" gibt es nicht.
> Es ist zwar ein netter Gedanke, bringt aber rein gar nichts.

Davon wuselt aber schon einiges bei Mexx herum ^.^" Das hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, sowas in Betracht zu ziehen.
Wollte halt vorher noch mal fragen, weil am Ende die Ausrede "Der und der hat das aber auch gemacht..." etwas dumm zur Verteidigung klingt ^.^"""
___________________________________________

http://zadzenea.de/



Von:    FunkelndeElfe 21.04.2007 21:15
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
Avatar
 
Bis jetzt kann man nur den ganzen Dôjinshi als Adult makieren und keine einzelnen Kapitel. Notfalls legt man einen extra DJ an der speziell für das Adultkapitel sind.

> Davon wuselt aber schon einiges bei Mexx herum ^.^" Das hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, sowas in Betracht zu ziehen.
> Wollte halt vorher noch mal fragen, weil am Ende die Ausrede "Der und der hat das aber auch gemacht..." etwas dumm zur Verteidigung klingt ^.^"""

Ich weiß XD
Irgendwann hat irgendwer damit angefangen und alle haben es nach gemacht *g* "Ab 16" gibt es aber trotzdem nicht offiziel (und ich befürworte es auch nicht XD)
glitzer, glitzer, glitzer, funkel.





Von:    Enisegu 23.04.2007 14:28
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Wenn es nicht durchkommen sollte:
Bei den Fanfictions hat man ja die Möglichkeit einzelne Kapitel als adult zu markieren. Also wenn ne 10000 Wörter-Story eine kleine Sex-Szene hat, dass sie bis auf die auch noch zugänglich ist.
Bei Doujinshis habe ich sowas nicht gefunden für die einzelnen Kapitel, nur für den Doujinshi gesamt ... bin ich nur zu doof zum suchen, oder gibt es sowas wirklich nicht? ^.^" ... besteht die Möglichkeit sowas irgendwann mal einzurichten, oder reicht es, wenn man betreffende Kapitel in nem extra-ab-18-Doujinshi packt, und an betreffender Stelle einfach drauf verweist?

Das würde mich ehrlich gesagt auch interessieren. So weit ich weiß muss man es bisher als neue Geschichte hochladen. Das finde ich aber unnötig umständlich, grad wenn es sich nur ab und zu um 1, 2 Seiten handelt die "ausgeblendet" werden müssen.

Vergewaltigung (Natürlich nur unter Erwachsenen.)
fällt aufgrund der Regeln doch in Teil 3 der Adult-Bestimmungen und ist somit als Adult markiert zulässig, oder?




Telefonieren zwei Informatiker.
Fragt der eine: "Und, wie ist das Wetter bei euch?"
"Caps Lock."
"Häh?"
"Na, shift ohne Ende ..."
Zuletzt geändert: 23.04.2007 14:28:55



Von:    FunkelndeElfe 24.04.2007 16:35
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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@Enisegu

Siehe meine letzten beiden Posts ^^;
*DJ-AdminleinBin*
glitzer, glitzer, glitzer, funkel.





Von:    Enisegu 24.04.2007 23:38
Betreff: Verboten/Nicht verboten? [Antworten]
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Danke, aber es war ja auch keine echte Frage mehr...
siehe erster Post - ich bin mir halt auch oft unsicher und frag dann manchmal nochmal nach :P
Na mal schaun wie ich mit alternativen Lösungen zurechtkomme >.<?
Telefonieren zwei Informatiker.
Fragt der eine: "Und, wie ist das Wetter bei euch?"
"Caps Lock."
"Häh?"
"Na, shift ohne Ende ..."





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